Das Bundeskartellamt hält die 12. GWB-Novelle für zu weitgehend: Übernahmen kleiner Entsorger könnten künftig ohne Prüfung durchgehen. Die Bundesregierung will die Inlandsschwelle für das zweite beteiligte Unternehmen auf 20 Millionen Euro heben, ein Betrieb der Abfallsammlung setzt im Schnitt 8,8 Millionen Euro um. Die Remondis-Mutter Rethmann soll per Sonderverfügung schon Zukäufe in der Abfallsammlung ab 100.000 Euro Umsatz melden.
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügen374.000 Euro beim Bundeskartellamt und knapp drei Millionen Euro bei den Unternehmen: So viel Aufwand sollen höhere Schwellen in der Fusionskontrolle laut Regierungsentwurf sparen.[2] Laut Amt rechnet derselbe Entwurf damit, dass dadurch jedes Jahr ein wettbewerbsschädlicher Zusammenschluss ungeprüft bleibt. Die Gefahr bestehe „auch und gerade im Bereich der Entsorgungswirtschaft“, teilte die Behörde dem Fachdienst EUWID mit.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Die Umsatzschwellen steigen auf 750 Millionen Euro weltweit sowie 75 und 20 Millionen Euro im Inland.
- Das Kartellamt erwartet Schutzlücken auf regionalen Märkten wie der Entsorgung.
- Die Sonder-Anmeldepflicht nach § 32f GWB gilt dem Amt als zu schwerfällig.
- Der Wirtschaftsausschuss hat am 14. Oktober Sachverständige gehört, ein Beschluss steht aus.
Welche Übernahmen fallen aus der Prüfung?

Anmeldepflichtig ist ein Zusammenschluss heute, sobald die Beteiligten weltweit mehr als 500 Millionen Euro umsetzen, eines im Inland mehr als 50 und ein weiteres mehr als 17,5 Millionen Euro. Der Entwurf hebt diese Werte auf 750, 75 und 20 Millionen Euro.[2] Vor 2021 lagen die Inlandsschwellen bei 25 und 5 Millionen Euro. Ein Plus von 300 Prozent bei der zweiten Schwelle lässt sich laut Amt auch mit Inflation nicht begründen.[2]
In der Entsorgung entscheidet meist der Umsatz des gekauften Betriebs, Konzerne überschreiten die übrigen Werte ohnehin. Laut Statusbericht der Kreislaufwirtschaft setzte ein Betrieb der Abfallbehandlung 2023 im Schnitt rund 16 Millionen Euro um, einer der Sammlung 8,8 Millionen Euro.[1] Der typische Zukauf liegt schon unter der Schwelle, bei 20 Millionen Euro fallen auch größere Regionalanbieter heraus. Kauft ein Marktführer solche Betriebe nacheinander, wächst seine Stellung im Landkreis ohne eine einzige Anmeldung.
Warum ersetzt die Sonderpflicht für Rethmann keine Schwelle?
Für diesen Fall schuf der Gesetzgeber 2021 eine Sonderregel, heute § 32f Abs. 2 GWB: Nach einer Sektoruntersuchung darf das Amt einzelne Unternehmen verpflichten, auch kleine Zukäufe anzumelden. Zum ersten Mal nutzte das Amt die Regel im November 2025 gegen die Rethmann-Gruppe, zu der Remondis gehört: Drei Jahre lang soll der Konzern Übernahmen beim Einsammeln von Haushaltsabfällen und bei der Aufbereitung von Hohlglas melden, ab 100.000 Euro Umsatz des Zielunternehmens.[3] Selbst das geplante Gemeinschaftsunternehmen von Remondis und dem kommunalen Entsorger AWIGO wurde dadurch zum Prüffall.
Als Ersatz für niedrige Schwellen taugt die Regel aus Sicht des Amtes nicht: Die Sektoruntersuchung mache die Durchsetzung schwerfällig, Rechtsmittel könnten Verfahren jahrelang verzögern.[2] Zwischen Sektoruntersuchung und Verfügung gegen Rethmann lagen fast zwei Jahre, rechtskräftig war die Entscheidung danach nicht.[3] Laut EUWID ist das Verfahren weiter offen.[1]
Drei Millionen Euro weniger Aufwand sind ein schlechter Tausch, sobald dafür jedes Jahr eine schädliche Fusion ungeprüft bleibt.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was bedeutet die Novelle für Kommunen und Mittelständler?
Noch gilt das alte Recht, über die Novelle hat der Bundestag nicht entschieden.[4] Unterhalb der Schwellen bleiben Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht bestehen, nur die Prüfung vor dem Vollzug entfällt. Ob regionale Fälle wie sechs Hellweg-Baumärkte für Hornbach oder 38 Tegut-Märkte für Rewe künftig noch beim Amt landen, hängt am Umsatz des gekauften Teils.
Kommunen, die Sammelaufträge ausschreiben, sollten die Bieterstruktur beobachten: Von Zukäufen unterhalb der Schwellen erfährt das Amt meist nur durch Hinweise. Mittelständische Entsorger mit Verkaufsplänen sollten ihren Inlandsumsatz schon jetzt gegen die 20-Millionen-Marke halten: Davon hängt ab, ob ein Hauptprüfverfahren den Abschluss um bis zu fünf Monate verzögert.
Quellen
4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- EUWID Recycling und Entsorgung12. GWB-Novelle: Kartellamt warnt vor Kontrolllücken bei Entsorgerübernahmen (26. Oktober 2026, hinter Bezahlschranke)
- BundeskartellamtStellungnahme des Bundeskartellamts zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 15. Juli 2026 (12. GWB-Novelle) (Ausschussdrucksache 21(9)400, PDF)
- BundeskartellamtBundeskartellamt verpflichtet Rethmann-Gruppe zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse
- Deutscher BundestagAnhörung zur 12. GWB-Novelle (Ausschuss für Wirtschaft und Energie)
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