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Ein regionales Abfallgeschäft im Landkreis Osnabrück beschäftigt das Bundeskartellamt. Der Marktführer Remondis und der kommunale Entsorger AWIGO wollen ihren Gewerbeabfall in einem gemeinsamen Unternehmen bündeln. Weil die Behörde die Rethmann-Gruppe seit November 2025 zur Anmeldung jedes Zukaufs zwingt, wird selbst dieser kleine Zusammenschluss zum Prüffall.

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Remondis Osnabrück und die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück haben ihr Vorhaben beim Bundeskartellamt angemeldet, wie das Fachmedium EUWID berichtet. Auf dem Papier geht es um Tonnen, Sortieranlagen und Ersatzbrennstoff. Dahinter steht eine größere Frage: Wie viel Marktmacht verträgt die deutsche Entsorgungswirtschaft?

Das Wichtigste in Kürze

  • Remondis und die kommunale AWIGO wollen den Gewerbeabfall im Landkreis Osnabrück gemeinsam sammeln, sortieren und zu Ersatzbrennstoff aufbereiten.
  • Das Bundeskartellamt verpflichtet die Rethmann-Gruppe seit dem 24. November 2025, drei Jahre lang jeden Zusammenschluss vorab anzumelden, auch unterhalb der üblichen Umsatzschwellen.
  • Grundlage ist eine Sektoruntersuchung zur Siedlungsabfallsammlung, die dem Konzern eine marktbeherrschende Stellung bescheinigt.
  • Für kommunale Betriebe entscheidet die Prüfung mit darüber, ob eine solche Partnerschaft den Wettbewerb vor Ort schwächt.

Was hinter dem Joint Venture steckt

Waage: Mülltonne
Zwei Partner gründen gemeinsames Unternehmen zur Gewerbeabfallsammlung, Sortierung und Herstellung von Ersatzbrennstoffen für Zement- und Kraftwerke

Gemeinsame Kasse. Beide Partner legen ihr Gewerbeabfall-Geschäft in eine Gesellschaft, die Abfälle einsammelt, in Sortieranlagen trennt und daraus Ersatzbrennstoffe für Zement- und Kraftwerke herstellt. Der Zug zur eigenen Verwertung zieht sich durch die Branche, wie zuletzt die neue Recyclinganlage von Aurubis in Hamburg zeigte.

Klassisches Muster. Solche öffentlich-privaten Partnerschaften sind das Kerngeschäft von Remondis, das für zahlreiche Kommunen Sammlung, Sortierung und Verwertung übernimmt. Für die Kommune sinkt das Investitionsrisiko, der private Partner sichert sich Mengen und Auslastung.

Warum selbst ein regionales JV die Kartellfreigabe braucht

Neue Anmeldepflicht. Am 24. November 2025 hat das Bundeskartellamt die Rethmann-Gruppe verpflichtet, drei Jahre lang jeden Zusammenschluss vorab zu melden, selbst wenn er die gesetzlichen Umsatzschwellen nicht erreicht.[1] Möglich macht das Paragraf 39a des Wettbewerbsgesetzes, den die Behörde hier zum ersten Mal anwendet.

Marktführer im Visier. Grundlage ist eine Ende 2023 abgeschlossene Sektoruntersuchung zur Sammlung von Siedlungsabfällen, in der die Zahl der Wettbewerber über Jahre schrumpfte, ohne dass jemand zum Konzern aufschloss.[2] Genau deshalb landet ein Zukauf, der früher unter dem Radar geblieben wäre, heute auf dem Tisch der Prüfer.

Selbst ein Landkreis-Deal wird nun zum Kartellfall. Enger lässt sich der Spielraum eines Marktführers kaum abstecken.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Remondis unter verschärfter Kartellkontrolle
Warum ein regionales Abfall-Joint-Venture bei der Behörde landet
§ 39a
GWB-Norm, vom Bundeskartellamt hier zum ersten Mal angewendet
3 Jahre
meldet die Rethmann-Gruppe jeden Zusammenschluss vorab an
0 €
Umsatzschwelle nötig, auch kleine Zukäufe sind jetzt meldepflichtig

Wie es dazu kam

Ende 2023
Sektoruntersuchung zur Siedlungsabfallsammlung bescheinigt Remondis eine marktbeherrschende Stellung.
Juni 2024
Das Bundeskartellamt eröffnet das förmliche Verfahren gegen die Rethmann-Gruppe.
24.11.2025
Die Behörde verhängt die erweiterte Anmeldepflicht für drei Jahre.

Was kommunale Entsorger jetzt beachten sollten

Wettbewerb vor Ort. Für Städte und Landkreise ist eine Partnerschaft mit dem Marktführer bequem, kann aber lokale Konkurrenz verdrängen. Kommunen sollten vor einer Ausschreibung prüfen, ob nach dem Zusammenschluss noch echte Alternativen am Markt bleiben. Manche Betriebe bauen deshalb eigene Kapazitäten auf, so wie ASTA mit einem neuen Werk für Kupferrecycling.

Klarer Rahmen. Die dreijährige Meldepflicht schafft für kommunale Betriebe zugleich eine Chance, weil die Behörde jeden weiteren Schritt des Marktführers sichtbar macht. Zusätzlich verschärfen neue Vorgaben den Druck zur Verwertung, etwa das Textilgesetz mit seiner erweiterten Herstellerverantwortung. Kommunen können die Freigabeverfahren als Frühwarnsystem nutzen und eine Rekommunalisierung als ernsthafte Option prüfen.

Quellen

2 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. BundeskartellamtBundeskartellamt verpflichtet Rethmann-Gruppe zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse24.11.2025
  2. BundeskartellamtRethmann-Gruppe/Remondis: Bundeskartellamt prüft Voraussetzungen für erweiterte Anmeldepflicht (§ 39a GWB)19.01.2022

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