Am 30. Juli 2026 hat das Bundeskartellamt entschieden, kein Missbrauchsverfahren gegen SAP einzuleiten, und damit einen der heikelsten Datenstreitigkeiten der europäischen Softwarebranche vorerst entschärft. Für eine gezielte Behinderung hat die Behörde nicht genug Anhaltspunkte gefunden. Der eigentliche Konflikt zwischen SAP und Celonis läuft trotzdem weiter, vor Gericht in Kalifornien.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDas Wichtigste in Kürze
- Das Bundeskartellamt leitet kein Missbrauchsverfahren gegen SAP ein: ausreichende Wege zur Datenextraktion, keine belastbaren Hinweise auf Behinderung.
- Celonis hatte SAP vorgeworfen, den Zugriff auf ERP-Prozessdaten für Drittsysteme technisch und kommerziell zu erschweren.
- Als Vorgeschichte gilt der Kauf des Celonis-Rivalen Signavio 2021, damals mit der Zusage eines offenen Ökosystems.
- Der Zivilprozess in San Francisco ist für den 7. Dezember 2026 angesetzt.
Worum dreht sich der Streit um die Prozessdaten?

Process Mining liest die digitalen Spuren aus ERP-Systemen und macht sichtbar, wo Bestellungen hängen, Rechnungen liegen bleiben oder Freigaben zu lange dauern. Der Datenzugang ist dafür der entscheidende Rohstoff, denn ohne laufenden Export aus dem SAP-System sieht ein Analysewerkzeug schlicht nichts. Celonis, das Münchner Vorzeigeunternehmen der Branche, zapft diese Daten über einen eigenen RFC-Extraktor an.[1]
Abhängigkeit vom Plattformbetreiber ist in der ERP-Welt kein Randthema, weil Konzerne ihre gesamte Prozesslandschaft auf einem Anbieter aufbauen. Genau hier setzt der Vorwurf an: Celonis hat SAP, dem führenden europäischen Softwarehaus, vorgeworfen, den Zugang für Drittsysteme zu drosseln und die eigene Tochter Signavio mit Dumpingpreisen zu bevorzugen. Erst im Juli hatte auch die EU-Kommission SAP im Wartungsstreit zur Wahlfreiheit gezwungen.
Warum winkt das Kartellamt SAP durch?
Genug Alternativen, lautet die Kernaussage der Vorermittlungen: Anwender hätten derzeit ausreichende Wege zur Datenextraktion, belastbare Hinweise auf eine kartellrechtsrelevante Behinderung fehlten.[1] Ein förmliches Verfahren wird deshalb nicht eröffnet. Zur Grundsatzfrage hat sich Behördenpräsident Andreas Mundt trotzdem klar geäußert.
Datenhoheit zieht sich als Leitgedanke durch die Entscheidung. „Unternehmen müssen ihre eigenen Daten grundsätzlich auch in Anwendungen anderer Anbieter nutzen können“, so Mundt; gerade bei großen Softwareplattformen sei ein diskriminierungsfreier Datenzugang für den Wettbewerb von erheblicher Bedeutung. Die Zurückhaltung erklärt sich auch aus der Vorgeschichte: Nach einer außergerichtlichen Einigung im Juni 2025 hatte sich SAP verpflichtet, den RFC-Extraktor von Celonis nicht zu behindern. Dass SAP an anderer Stelle Schnittstellen einschränkt, hat drweb schon im Sommer im Detail beschrieben.
Das Kartellamt hat SAP nicht freigesprochen, sondern nur den Anlass für ein Verfahren verneint. Die eigentliche Botschaft steht zwischen den Zeilen: Prozessdaten gehören dem Anwender, nicht dem Plattformbetreiber.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Der Weg zur Entscheidung
Was bedeutet das für deutsche SAP-Anwender?
Datenhoheit ist für den Mittelstand die eigentliche Nachricht. Der EU Data Act, seit September 2025 anwendbar, verankert genau das Prinzip, das Mundt beschreibt: Nutzer sollen ihre eigenen Daten mitnehmen und in fremden Anwendungen verwenden dürfen. Der Vendor-Lock-in wird damit zum Compliance- und Verhandlungsthema, nicht nur zum technischen Detail.
Konkret heißt das: Unternehmen vor dem S/4HANA-Umstieg sollten den Datenzugang für Drittwerkzeuge schriftlich im Vertrag sichern und die genutzten Extraktionsschnittstellen sauber dokumentieren. Alternativen zu SAP-eigenen Tools gehören früh auf den Prüfstand, denn bei der Migration selbst liegen spezialisierte Drittanbieter oft vorn.
Hebel statt Freibrief: Die Kartellwächter haben den Zugang nicht erzwungen, ihn aber ausdrücklich zur Wettbewerbsfrage erklärt. Diesen Punkt sollten Anwender in der nächsten Vertragsrunde mit SAP auf den Tisch legen.
Quelle
[1] Bundeskartellamt: „Bundeskartellamt sieht von Missbrauchsverfahren gegen SAP ab“, Pressemitteilung vom 30. Juli 2026
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