SAP entgeht einer EU-Kartellstrafe, indem der Konzern seine Wartungskunden aus dem Zwangs-Support entlässt. Zehn Jahre lang, weltweit, für jedes lokal betriebene System. Für deutsche ERP-Anwender kurz vor dem Wartungsende 2027 verschiebt das die Verhandlungsmacht spürbar.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie SAP-Wartung stand seit September 2025 im Visier der EU-Kommission, und seit dem 9. Juli 2026 ist der Fall entschieden. Statt eines Bußgelds hat SAP verbindliche Zusagen gemacht, die den jahrelangen Griff auf das eigene Support-Geschäft lockern. Betroffen sind ausschließlich die On-Premises-Produkte, nicht die Cloud.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Kommission hat die SAP-Zusagen am 9. Juli 2026 für verbindlich erklärt und das Verfahren ohne Bußgeld beendet.
- Kunden dürfen ihre ERP-Landschaft aufteilen und einzelne Teile von Drittanbietern oder gar nicht mehr warten lassen.
- Die Regeln gelten zehn Jahre und weltweit, jedoch nur für lokal betriebene Systeme.
- Wiedereinsetzungsgebühren entfallen, und Zukäufe verlängern die Vertragsbindung nicht mehr.
Was hat die EU der SAP abgerungen?

Die EU-Kommission hat SAP am 9. Juli 2026 verpflichtet, seine Wartungsregeln für lokal betriebene ERP-Systeme zu öffnen, und beendet das Verfahren im Gegenzug ohne Bußgeld.
Eröffnet hat die Kommission das Verfahren im September 2025, aus Sorge um den Wettbewerb bei Wartung und Support für lokal installierte ERP-Software[1]. Der Verdacht: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, weil SAP die Macht aus dem Lizenzgeschäft in den Wartungs-Aftermarkt verlängert habe.
Der Hebel steckt im Vertragswerk. Support für ungenutzte Lizenzen bleibt faktisch unkündbar, Wiedereinsetzungsgebühren verteuern jede Rückkehr, und jeder Lizenz-Zukauf startet die Bindungsfrist neu. Ein klassischer Aftermarket-Griff, bei dem die laufende Pflege zum Käfig wird.
Für SAP endet der Fall glimpflich. Die Kommission trifft keine Feststellung eines Rechtsverstoßes, ein Bußgeld bleibt aus. Die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera wertet die Zusagen als Maßstab für die gesamte Branche.
Was ändert sich für ERP-Anwender?
Kunden dürfen ihre SAP-Landschaft in getrennte Teile zerlegen und für jeden Teil einen anderen Support-Anbieter, ein anderes Service-Level oder gar keinen Support wählen.
Kündigen lässt sich der Support künftig in klar benannten Fällen: bei abgekündigten Produkten, bei einer von SAP verschuldeten gescheiterten Einführung, bei Insolvenz, bei einem Personalabbau ab zehn Prozent und beim Verkauf von Geschäftseinheiten. Ein unabhängiger Überwachungstreuhänder kontrolliert die Umsetzung.
Damit bekommt der Markt für Drittwartung, den Anbieter wie Rimini Street bedienen, eine rechtliche Grundlage in Europa. Brüssel greift nach den Tech-Riesen mit dem gleichen Instrument, das gerade auch Nvidias CUDA-Sperre im französischen Kartellverfahren unter Druck setzt. Große Anwender lösen sich ohnehin aus solchen Abhängigkeiten, wie Starbucks mit dem Austausch seiner Microsoft- und IBM-Software vormacht.
Das dürfen SAP-Kunden jetzt
- ◆ Die ERP-Landschaft in Teile zerlegen und je Teil einen anderen Support-Anbieter oder gar keinen wählen.
- ◆ Die Wartung bei abgekündigten Produkten, bei Insolvenz oder bei einem Personalabbau ab zehn Prozent kündigen.
- ◆ Ohne Wiedereinsetzungsgebühr zum SAP-Support zurückkehren; Zukäufe verlängern die Vertragsbindung nicht mehr.
Warum das gerade den Mittelstand betrifft?
SAP steckt im Rückgrat fast jedes deutschen Unternehmens, und die neue Wahlfreiheit senkt die Wartungskosten genau dort, wo der Umstieg auf S/4HANA ohnehin drückt.
Der Standard-Support kostet jährlich 22 Prozent der Wartungsbasis. Die Mainstream-Wartung für die Business Suite 7 läuft Ende 2027 aus, die verlängerte Wartung mit zwei Prozentpunkten Aufschlag Ende 2030. Danach führt der Weg zu S/4HANA, das SAP bis 2040 pflegen will.
Die Brüsseler Zusage verwandelt die starre SAP-Wartung in einen Baukasten, bei dem Kunden jedes Systemteil einzeln bepreisen. Vor dem Wartungsende 2027 verhandeln ERP-Anwender damit aus einer deutlich besseren Position.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Für Entscheider öffnet die Zusage einen Verhandlungshebel. Ungenutzte oder auslaufende Systemteile lassen sich an günstigere Drittwartung auslagern, statt die volle SAP-Gebühr zu zahlen. Sinnvoll ist jetzt, die eigene Landschaft auf abtrennbare Teile zu prüfen und Angebote von Drittanbietern einzuholen. Die neuen Kündigungsrechte gehören zudem in jeden laufenden Vertrag.
Quelle
[1] Europäische Kommission: „Kartellvorschriften: Kommission erklärt Verpflichtungsangebote von SAP zu Unternehmensmanagement-Software für verbindlich“ ↩
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