Chinas Marktaufsicht hat sechs große Hotelbuchungsplattformen ermahnt, darunter Meituan, Ctrip und Douyin. Der Vorwurf: Exklusivverträge und der erzwungene netzweit niedrigste Preis drücken Hotels und kleine Portale aus dem Markt. Für deutsche Entscheider ist der Fall vertraut, denn um genau diese Klauseln stritt Europa ein Jahrzehnt lang mit Booking.com.

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Am 15. September nahm sich die chinesische Marktaufsicht gemeinsam mit dem Kulturministerium sechs Hotelplattformen vor, mit dem Instrument der behördlichen Anleitung. Statt Bußgeldern gab es eine klare Ansage: Schluss mit Exklusivbindung und aufgezwungener Bestpreisgarantie. Der Termin ist der jüngste Schlag in Pekings Feldzug gegen einen selbstzerstörerischen Preiskampf, in China als Involution bezeichnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Marktaufsicht und Kulturministerium ermahnten am 15. September sechs Plattformen: Meituan, Douyin, JD.com, Ctrip, Tongcheng und Fliggy.
  • Im Fokus stehen Exklusivverträge und der erzwungene netzweit niedrigste Preis, gewertet als unlauterer Wettbewerb.
  • Diesmal fiel kein Bußgeld, nur eine behördliche Anleitung mit Verweis auf Kartell-, Wettbewerbs-, E-Commerce- und Tourismusrecht.
  • Europa kennt den Streit von Booking.com, dessen Bestpreisklauseln Bundeskartellamt, BGH und EuGH kassierten.

Was wirft Peking den Plattformen vor?

Tischglocke und Pfeife auf Weiß
Chinesische Behörden fordern Plattformen wie Meituan und Douyin auf, Exklusivkooperationen und Zwangspreisbindung zu beenden

Die Marktaufsichtsverwaltung und das Kulturministerium forderten Meituan, Douyin, JD.com, Ctrip, Tongcheng und Fliggy auf, Exklusivkooperationen und den Zwang zum netzweit niedrigsten Preis von sich aus abzustellen.[1] Beide Praktiken gelten als Kern dieses Preiskampfs, den die Zentrale Wirtschaftskonferenz Ende 2025 zum Top-Thema für 2026 erklärte. Allein im ersten Halbjahr verhängte die Behörde gegen sieben Plattformen rund 3,6 Milliarden Yuan, etwa 460 Millionen Euro (Stand 15. September 2026, ein Yuan rund 0,13 Euro), im Zuge derselben Kampagne. Dieselbe Logik trieb Pekings Kartellamt schon bei der Solar-Überkapazität, wo es auf Fusion statt Verbot setzte.

Warum höhlt die Bestpreisgarantie den Markt aus?

Hinter dem Behördenwort steckt ein simpler Mechanismus namens Preisparität. Zwingt eine Plattform ein Hotel, ihr stets den niedrigsten Preis zu geben, kann kein Rivale die Buchung mit einem günstigeren Angebot gewinnen. Neue Portale bleiben chancenlos, und die marktbeherrschende Plattform zementiert ihre Stellung. Exklusivverträge verschärfen das: Ein Hotel, das seine Zimmer nur über einen Anbieter verkaufen darf, verliert jede Verhandlungsmacht. Für den Gast sinken die Preise kurzfristig, doch der Wettbewerb dahinter verschwindet. Wie teuer ein solcher Preiskrieg wird, führt Meituan vor, das seinen eigenen Preiskrieg im Liefergeschäft erst mühsam wieder eindämmte.

Ob Peking den Preiskampf ausbremst oder Brüssel die Bestpreisklausel kippt, dahinter steht dieselbe Frage: Gehört der Preis eines Hotelzimmers dem Hotel oder der Plattform? Europa hat die Antwort vor Gericht erstritten, China verordnet sie per Ansage.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was verbindet den Fall mit Booking.com?

Deutsche Hoteliers kennen den Konflikt bis ins Detail. Das Bundeskartellamt untersagte Booking.com bereits 2015 die weiten Bestpreisklauseln, der Bundesgerichtshof bestätigte 2021 auch das Verbot der engen Variante.[2] Im September 2024 zog der Europäische Gerichtshof nach: Bestpreisklauseln fallen grundsätzlich unter das Kartellverbot und sind keine notwendige Nebenabrede.[3] Beide Seiten greifen zum gleichen Hebel. Wo Europa den Plattformen ihre Preisparität per Urteil nahm, verbietet China sie jetzt per Verwaltungsansage. Beide zielen auf denselben Punkt, die Macht der Plattform über den Zimmerpreis. Dass Brüssel Booking.com zusätzlich unter den Digital Markets Act stellte und dessen Zukauf von eTraveli stoppte, zeigt, wie eng die EU die Buchungsriesen inzwischen führt.

Bestpreis-Streit: zwei Kontinente, ein Hebel
Wie China und Europa die Macht der Buchungsplattformen über den Zimmerpreis begrenzen
6
Hotelplattformen von Chinas Aufsicht ermahnt: Meituan, Douyin, JD.com, Ctrip, Tongcheng, Fliggy
460 Mio €
Strafen gegen sieben Plattformen im ersten Halbjahr 2026 in derselben Kampagne
4
Gesetze als Grundlage: Kartell-, Wettbewerbs-, E-Commerce- und Tourismusrecht

China, September 2026

Behördliche Anleitung statt Bußgeld. Marktaufsicht und Kulturministerium untersagen Exklusivdeals und den netzweit niedrigsten Preis als selbstzerstörerischen Wettbewerb.

Europa, 2015 bis 2024

Das Bundeskartellamt kippt 2015 die weite, der BGH 2021 die enge Bestpreisklausel. Der EuGH bestätigt 2024 für die ganze EU: solche Klauseln verstoßen gegen das Kartellverbot.

Für Reise- und Buchungsanbieter im DACH-Raum ist die Botschaft eindeutig: Bestpreis- und Exklusivklauseln stehen weltweit unter Beschuss. Betroffene Betriebe sollten Paritätsklauseln in Plattformverträgen streichen und ihre Direktkanäle stärken, bevor Aufsicht oder Gericht die Entscheidung abnehmen.

Quellen

[1] China News Service: „Marktaufsichtsverwaltung und Kulturministerium leiten Online-Hotelbuchungsplattformen behördlich an“

[2] Bundesgerichtshof: „Bundesgerichtshof bestätigt Unzulässigkeit der engen Bestpreisklauseln von Booking.com“ (KVR 54/20)

[3] Europäischer Gerichtshof: Urteil vom 19. September 2024 in der Rechtssache C-264/23, Booking.com

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