Im Copyright-Streit zwischen Shein und Temu unterliegt der Kläger. Der High Court in London wies Sheins Klage gegen Temu am 13. August 2026 ab, obwohl Shein dem Marktplatz vorgeworfen hatte, Produktfotos „in industriellem Ausmaß“ kopiert zu haben.[1]
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie eigentliche Wende steckt im Detail: Shein konnte vor Gericht nicht nachweisen, die strittigen Fotos überhaupt zu besitzen. Für Händler und Marktplatzbetreiber im deutschsprachigen Raum setzt das Urteil damit zwei Maßstäbe: beim Urheberrecht an eigenen Inhalten und bei der Haftung für fremde Verkäufer.
Das Wichtigste in Kürze
- Der High Court in London wies Sheins Copyright-Klage gegen Temu am 13. August 2026 ab (Aktenzeichen [2026] EWHC 2165 (Ch)).
- Shein konnte das Urheberrecht an den Produktfotos nicht belegen: Ohne schriftliche Rechteübertragung der Fotografen blieb nur ein Nutzungsrecht, kein Klagerecht.
- Selbst bei erwiesener Verletzung hätte das Hosting-Privileg für Vermittler den Marktplatz Temu geschützt.
- In der EU greift dieselbe Haftungsgrenze, doch der Digital Services Act legt Marktplätzen zusätzliche Pflichten auf.
Warum scheiterte Sheins Klage schon am eigenen Urheberrecht?

Shein konnte nicht beweisen, die kopierten Fotos selbst zu besitzen. Bei den Musterbildern fehlte die schriftliche Übertragung der Rechte von den Fotografen an den Konzern. Nach dem Präzedenzfall Robin Ray gegen Classic FM blieb Shein damit nur ein Nutzungsrecht, also das Recht zu verwenden, nicht das Recht zu klagen.[1]
Wie brüchig die Rechtekette war, zeigte der Prozess: Shein zog vor dem Urteil rund 75 Prozent seiner Musterwerke zurück. Der Konzern, der gerade seinen Börsengang in Hongkong vorbereitet, verlor damit die Grundlage für den Vorwurf.
Was bedeutet das Urteil für Online-Marktplätze?
Das Hosting-Privileg schützt Vermittler, aber nicht bedingungslos. Nach Regulation 19 der britischen E-Commerce-Verordnung, der Umsetzung von Artikel 14 der EU-Richtlinie, haftet ein Marktplatz nicht für Inhalte seiner Verkäufer, solange er von der Rechtsverletzung nichts weiß und nach einem Hinweis zügig löscht. Richterin Bacon stellte klar, dass die Frage nicht am Geschäftsmodell hängt, sondern an der konkreten Rolle bei den beanstandeten Angeboten.
Für den Nachweis einer aktiven Rolle reichten Sheins Belege nicht aus, die im Wesentlichen aus Blogbeiträgen bestanden. Zugleich rückte das Gericht Algorithmen, Retargeting und ablaufende Rabatt-Timer näher an die Grenze der Mithaftung. Temu, der Marktplatz des Mutterkonzerns PDD Holdings, setzte sich mit einer Gegenklage durch. Ein separater Wettbewerbsstreit der beiden geht 2027 vor Gericht.
Temu gewinnt hier nicht, weil der Marktplatz sauberer arbeitet, sondern weil Shein die eigene Rechtekette nie geordnet hat. Marken ohne schriftlich gesicherte Foto- und Designrechte verlieren vor Gericht die Grundlage für jede Abmahnung.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Warum der Marktplatz gewinnt
Was heißt das für Händler und Marktplätze in der EU?
In der EU gilt dieselbe Haftungsgrenze, ergänzt um schärfere Pflichten. Das Londoner Urteil stützt sich auf die fortgeltende E-Commerce-Richtlinie. In der Union steckt dasselbe Vermittlerprivileg heute in Artikel 6 des Digital Services Act, flankiert von der Meldepflicht nach Artikel 16 und der Rückverfolgbarkeit der Händler nach Artikel 30.[2] Richterin Bacon verwies selbst darauf, dass die EU diese Lücke mit dem DSA geschlossen hat, das Vereinigte Königreich aber nicht.
Beide Konzerne stehen in der EU als sehr große Plattformen unter DSA-Aufsicht, gegen Temu läuft seit Oktober 2024 ein förmliches Verfahren. Wie eng Marktzugang und EU-Regulierung inzwischen verknüpft sind, zeigt auch die EU-Prüfung der JD.com-Übernahme von Ceconomy.
Für deutschsprachige Anbieter verschiebt das die Prioritäten. Nur das schriftlich übertragene Verwertungsrecht der Fotografen schützt eigene Produktfotos, ein bloßes Nutzungsrecht begründet kein Klagerecht. Gegen Nachahmer wirkt die Meldung an den Marktplatz nach Artikel 16 oft schneller als eine Klage gegen die Plattform, zumal eine zu weit gefasste Verfügung Temu hier sogar Schadenersatz einbrachte.
FAQ: Shein gegen Temu und die Marktplatz-Haftung
Wie hat der High Court im Streit Shein gegen Temu entschieden?
Der High Court in London wies Sheins Copyright-Klage gegen Temu am 13. August 2026 ab. Shein konnte das Urheberrecht an den strittigen Produktfotos nicht nachweisen, und selbst bei einer Verletzung hätte das Hosting-Privileg den Marktplatz Temu vor der Haftung geschützt.
Warum konnte Shein das Urheberrecht an den Fotos nicht durchsetzen?
Den Musterbildern fehlte die schriftliche Übertragung der Rechte von den Fotografen an Shein. Nach englischem Recht blieb dem Konzern damit nur ein Nutzungsrecht ohne Klagebefugnis. Vor dem Urteil zog Shein zudem rund 75 Prozent seiner eigenen Musterwerke zurück.
Was ist das Hosting-Privileg für Online-Marktplätze?
Das Hosting-Privileg stammt aus Artikel 14 der EU-E-Commerce-Richtlinie, in der EU heute Artikel 6 des Digital Services Act. Ein Marktplatz haftet danach nicht für Inhalte seiner Verkäufer, solange er von einer Rechtsverletzung nichts weiß und nach einem Hinweis zügig reagiert.
Gilt das Londoner Urteil auch in Deutschland und der EU?
Das Urteil bindet nur britische Gerichte. Die Haftungsgrenze für Vermittler gilt aber ähnlich in der EU, dort verschärft durch die Melde- und Sorgfaltspflichten des Digital Services Act. Shein und Temu stehen in der EU als sehr große Plattformen unter dessen Aufsicht.
Quellen
[1] Courts and Tribunals Judiciary: „Roadget Business PTE. Ltd v WhaleCo UK Limited [2026] EWHC 2165 (Ch)“
[2] EUR-Lex: „Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act)“
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