Meta und TikTok müssen sich Tausenden Klagen wegen suchterzeugender App-Gestaltung stellen. Das US-Berufungsgericht für den neunten Bezirk verwarf am 10. August 2026 ihre Berufung und stufte Section 230 als bloße Verteidigung gegen die Haftung ein. Für europäische Anbieter zählt ein anderes Datum: der 9. Dezember 2026.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie Plattformhaftung in den USA entscheidet sich gerade an einer Verfahrensfrage.[1] Meta und TikTok wollten die Sammelverfahren stoppen, bevor Geschworene die App-Gestaltung bewerten. Die drei Richter ließen beide Konzerne abblitzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Section 230 schützt Plattformen vor der Haftung, nicht vor dem Prozess.
- Meta und TikTok dürfen die Entscheidung erst nach dem Endurteil anfechten.
- Das Sammelverfahren mit Tausenden Klagen läuft in Nordkalifornien weiter.
- Ab dem 9. Dezember 2026 haftet Software in der EU als Produkt.
Warum scheiterte die Berufung von Meta und TikTok?

Zwischenentscheidungen sind in den USA grundsätzlich nicht anfechtbar. Eine Berufung setzt das Endurteil voraus. Die einzige Ausnahme verlangt drei Bedingungen: Die Entscheidung muss die Streitfrage endgültig klären, vom Streitstoff getrennt sein und nach dem Endurteil nicht mehr sinnvoll überprüfbar sein. Richterin Jacqueline Nguyen verneinte alle drei Punkte.[1] Den Ausschlag gab der dritte: Section 230 wehrt die Haftung ab, nicht das Verfahren.
Meta stützte sich auf den Wortlaut von Absatz (e)(3), wonach niemand eine Klage auf unvereinbares Landesrecht stützen darf. Das Berufungsgericht las die Passage als bewusste Doppelung und verwies auf die Entstehungsgeschichte: Der zweite Satz kam erst im Senat hinzu, als geringfügige Änderung. Wollte der Kongress ein Verfahren ausschließen, schrieb der Gesetzgeber das ausdrücklich hin, etwa im PREP Act. Das zehnte Bundesberufungsgericht urteilte 2016 genauso.
Was folgt daraus für die laufenden Verfahren?
Der Prozess läuft weiter, vor der Bundesbezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers in Nordkalifornien. Ihr Gericht bündelt Klagen von Familien, Schulbezirken, Kommunen und mehr als einem Dutzend Generalstaatsanwälten. Section 230 greift dort weiter, aber nur bei Vorwürfen, die Meta wie den Verleger fremder Beiträge behandeln. Die Angriffe auf die Gestaltung bleiben unberührt, etwa die fehlende Altersprüfung. Metas Eilantrag gegen den Verhandlungstermin erklärte das Gericht für erledigt.
Das Muster kennen deutsche Leser aus New Mexico. Dort kostete das App-Design den Konzern die Plattform-Immunität samt einem Urteil über 820 Millionen Euro. Parallel fordern US-Bundesstaaten eine Rekordstrafe von 1,2 Billionen Euro. Kalifornien arbeitet an einem Verbot süchtig machender Feeds für Jugendliche. Die Verteidigung verschiebt sich von der Immunität zur Produktgestaltung.
Wogegen Section 230 hilft und wogegen nicht
Vorwürfe, die eine Plattform wie den Verleger fremder Beiträge behandeln.
Die Haftung für Inhalte, die Nutzer selbst hochgeladen haben.
Das Verfahren selbst, samt Beweisaufnahme und Verhandlung.
Vorwürfe gegen die Gestaltung: fehlende Altersprüfung, umgangene Elternkontrollen, unterlassene Warnungen.
Eine Überprüfung durch das Berufungsgericht bleibt bis zum Endurteil aus.
Section 230 galt der Branche als Freibrief gegen jede Klage. Jetzt urteilen Geschworene darüber, wie Autoplay und Streaks auf Vierzehnjährige wirken.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet das Urteil für Europa?
Ein Gegenstück zu Section 230 kennt das EU-Recht nicht. Der Digital Services Act befreit Hostinganbieter allein von der Haftung für fremde Inhalte, während Artikel 28 den Schutz Minderjähriger zur Pflicht macht. Seit dem 29. April 2026 hält die EU-Kommission Instagram und Facebook vorläufig für rechtswidrig aufgestellt, weil beide Dienste Kinder unter 13 kaum fernhalten; 10 bis 12 Prozent dieser Altersgruppe nutzen die Apps trotzdem.[2] Der Bußgeldrahmen reicht bis 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Der eigentliche Hebel steckt in der Produkthaftung. Die Richtlinie (EU) 2024/2853 zählt Software ausdrücklich zu den Produkten und erfasst als Schaden auch medizinisch anerkannte psychische Beeinträchtigungen.[3] Für alles, was nach dem 9. Dezember 2026 auf den Markt kommt, gilt das neue Regime. Genau der kalifornische Vorwurf, eine Gestaltung mache Jugendliche krank, wird damit in Europa zur Haftungsfrage, ohne Umweg über das Medienrecht.
Für Anbieter mit jungem Publikum folgt daraus ein Prüfauftrag. Dokumentieren Sie, warum Ihr Produkt den Endlos-Feed, den Streak-Zähler oder nächtliche Push-Nachrichten einsetzt. Den Nachweis Ihrer Altersprüfung halten Sie so bereit, dass Aufsicht und Gericht ihn nachvollziehen können. Ihre Risikoanalyse misst Brüssel bereits an den Leitlinien vom Juli 2025.
Quellen
[1] United States Court of Appeals for the Ninth Circuit: Entscheidung vom 10. August 2026, Az. 24-7032 und andere
[2] Europäische Kommission: Vorläufige Feststellungen gegen Instagram und Facebook, IP/26/920 vom 29. April 2026
[3] Europäische Union: Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte
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