Android-Apps bekommen künftig die Altersspanne ihrer Nutzer, nicht mehr das Geburtsdatum. Google schaltet die Schnittstelle zuerst in Australien und Kanada frei, bis Jahresende dann überall. Deutsche App-Anbieter bekommen ein Werkzeug, das der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag längst voraussetzt.

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Die Altersprüfung auf Android reicht an Apps vier Zahlenpaare weiter statt eines Geburtsdatums: 0 bis 12, 13 bis 15, 16 bis 17 und 18 plus. Paul Feng, VP Product Management bei Google Play, hat die weltweite Ausweitung der Play Age Signals API am 30. Juli angekündigt.[1]

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Play Age Signals API liefert einer App eine von vier Altersspannen und den Freigabestatus, nie ein Geburtsdatum.
  • Brasilien und Texas erhalten die Signale bereits, Australien und Kanada folgen Mitte August, weltweit bis Ende 2026.
  • Ohne Freigabe der Eltern in Google Family Link sieht keine App eine Altersspanne.
  • § 12 JMStV verlangt von Betriebssystem-Anbietern seit dem 1. Dezember 2025 genau so eine Vorrichtung.

Wie funktioniert die Altersprüfung auf Android?

Fensterkarte mit „16 bis 17“ neben einem Umschlag mit „GEBURTSDATUM“-Stempel
Google Family Link gibt Apps nur die Altersspanne und den Freigabestatus zurück, nicht aber Geburtsdatum, Name oder Ausweisdaten des Nutzers

Die Schnittstelle gibt einer App auf Anfrage zwei Werte zurück: die Altersspanne des Nutzers und den Freigabestatus. Standard sind 0 bis 12, 13 bis 15, 16 bis 17 und 18 plus. Geburtsdatum, Name und Ausweisdaten bleiben bei Google.

Freigabe statt Voreinstellung. Eltern hinterlegen die Altersspanne ihres Kindes einmal in Google Family Link und geben sie dort für alle beteiligten Apps frei.[1] Voreingestellt ist die Weitergabe nicht, zurücknehmen lässt sie sich jederzeit.

Niedrige technische Hürde. Die API läuft ab Android 6.0 auf Telefonen, Foldables und Tablets.[2] Welche Inhalte eine App pro Spanne sperrt, legt der Anbieter selbst fest; eine einheitliche Regel schreibt Google ausdrücklich nicht vor.

Warum baut Google die Altersprüfung jetzt weltweit ein?

Weil neue Gesetze das Betriebssystem zur Prüfstelle machen. Brasiliens Digital-ECA gilt seit dem 17. März 2026, Texas verlangt die Signale seit dem 28. Mai 2026 für neu angelegte Konten.[2]

Aufsicht mit Zähnen. Brasiliens Datenschutzbehörde ANPD nimmt seit dem 10. Juni 2026 gezielt App-Stores und Betriebssysteme ins Visier, weil beide die Prüfung am Gerät durchsetzen können. Die Grenze zwischen Jugendschutz und dem Ende der Anonymität im Netz verschiebt sich weiter, wie schon beim australischen Social-Media-Verbot für Jugendliche.

Apple geht denselben Weg. Die Declared Age Range API liefert seit dem 24. Februar 2026 vergleichbare Alterskategorien an iOS-Apps, und in Brasilien, Australien und Singapur blockiert Apple den Download von Apps mit 18-plus-Einstufung ohne bestätigtes Alter.[3] Anbieter, die stattdessen selbst Ausweise hochladen lassen, sammeln genau die Daten, die die Altersprüfung zum Datenschutzrisiko machen.

Google verkauft die Altersspanne als Datenschutzgewinn, und für die einzelne App stimmt das. Am Ende kennt Google das Alter jedes Android-Nutzers genau, und die Apps bekommen nur die grobe Spanne.

— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was die Altersprüfung auf Android weitergibt

Die Play Age Signals API liefert Apps eine Altersspanne, kein Geburtsdatum. Stand: 30. Juli 2026.

4
Altersspannen als Standardantwort: 0 bis 12, 13 bis 15, 16 bis 17 und 18 plus
0
Geburtsdaten, Namen oder Ausweisdaten gehen über die Schnittstelle an die App
6.0
Mindestversion von Android auf Telefonen, Foldables und Tablets

Wo die Schnittstelle Signale liefert

Brasilien17. März 2026

Startmarkt nach dem Digital-ECA. Die Datenschutzbehörde ANPD prüft App-Stores und Betriebssysteme seit dem 10. Juni 2026 gezielt.

Texas28. Mai 2026

Signale nur für Konten, die nach diesem Datum angelegt wurden. Grundlage ist das Landesgesetz SB 2420.

Australien und KanadaMitte August 2026

Nächste Ausbaustufe für Nutzer. Für Entwickler steht die Schnittstelle ab sofort weltweit offen.

Alle übrigen Länderbis Ende 2026

Vollständiger Rollout an alle Nutzer, damit auch an Familien in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Was die App bekommt

Die Altersspanne des Nutzers und den Freigabestatus, auf Wunsch in eigenen Grenzen. Eltern schalten die Weitergabe in Google Family Link frei, voreingestellt ist sie nicht.

Was Deutschland zusätzlich verlangt

Nach § 12 Abs. 4 JMStV brauchen Apps im systemeigenen Store eine Alterskennzeichnung durch ein von der KJM anerkanntes automatisiertes Bewertungssystem.

Was verlangt der deutsche Jugendmedienschutz von Betriebssystemen?

§ 12 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags verpflichtet Betriebssystem-Anbieter seit dem 1. Dezember 2025 zu einer Jugendschutzvorrichtung mit einstellbarer Altersangabe. Liegt eine Altersangabe vor, dürfen Apps nur über Vertriebsplattformen installiert werden, die diese Angabe berücksichtigen.[4]

Die deutsche Zusatzhürde. Absatz 4 derselben Vorschrift verlangt mehr: Apps im systemeigenen Store brauchen eine Alterskennzeichnung durch ein von der KJM anerkanntes automatisiertes Bewertungssystem, das das Betriebssystem auslesen kann.[4] Die Play Age Signals API allein erfüllt das nicht.

Brüssel liefert den Maßstab. Die Leitlinien der EU-Kommission zu Artikel 28 des Digital Services Act vom 14. Juli 2025 halten die reine Selbstauskunft für untauglich und verweisen auf geräteseitige Verfahren.[5] Denselben Effekt zeigen europäische Digitalausweis-Wallets, die auf Sicherheitsdienste von Google und Apple setzen.

Konkret heißt das für deutsche App-Anbieter: Zuerst klären, ob die App gemischtes Publikum hat. Danach festlegen, welche Funktion in welcher Spanne wegfällt, und die Entscheidung dokumentieren, weil sie unter Artikel 28 DSA als Nachweis dient. Ausweiskopien muss dafür niemand einsammeln.

Quellen

[1] Google Play: „Delivering safer, age-appropriate experiences on Google Play“ (Android Developers Blog)

[2] Android-Entwicklerdokumentation: „Use the Play Age Signals API“

[3] Apple: „Age requirements for apps distributed in Brazil, Australia, Singapore, Utah, and Louisiana“

[4] die medienanstalten: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), § 12 „Anforderungen an Anbieter von Betriebssystemen“

[5] Europäische Kommission: „Guidelines on the protection of minors under the Digital Services Act“

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