Den digitalen Altersnachweis tragen Sie bald im Google Wallet statt als abfotografierten Ausweis. Auf der Money 20/20 in Europa kündigte Google an, die Funktion noch diesen Sommer in ausgewählte EU-Staaten zu bringen, in Deutschland zuerst für Sparkasse-Kunden. Damit belegen sie ihr Alter, ohne Name, Adresse oder Geburtsdatum zu zeigen. Das klingt nach Datensparsamkeit, verschiebt aber leise die Kontrolle über Europas Identitätsschicht.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDas Wichtigste in Kürze
- Google startet den Altersnachweis im Wallet diesen Sommer in der EU, in Deutschland über die Sparkasse als privaten Aussteller.
- Der Nachweis nutzt selektive Offenlegung (ISO 18013-5), nicht die datenschutzstärkeren Zero-Knowledge-Beweise.
- Das staatliche EU-Wallet nach eIDAS 2.0 muss erst Ende 2026 stehen, Google besetzt das Feld früher.
- Für Anbieter zählen vor allem die DSGVO-Datenminimierung und die freie Wahl der Methode unter JMStV und DSA.
Was genau weist das Wallet nach?

Hinter dem Nachweis steht die Sparkasse als Aussteller. Die Bank hat ihre Kunden bei der Kontoeröffnung längst identifiziert und leitet daraus ein Alters-Attribut ab. Eine Website fragt dann nur ein Feld ab: über 18, ja oder nein. Den Namen sieht sie nie.
Technisch läuft das über das mdoc-Format (ISO 18013-5), dieselben offenen Standards, die auch das EU-Wallet nutzt. Die Feinheit zählt: Selektive Offenlegung verbirgt den Namen, verhindert aber nicht, dass verschiedene Dienste Sie wiedererkennen. Erst echte Zero-Knowledge-Beweise tun das, und genau die ließ sogar das offizielle EU-Wallet zum Start weg.
Warum die Sparkasse und nicht der Staat?

Die eIDAS-2.0-Verordnung verpflichtet jeden EU-Staat, bis Ende 2026 ein eigenes Identitäts-Wallet bereitzustellen; Banken und große Plattformen müssen es rund ein Jahr später akzeptieren. Diesen Fahrplan wartet Google nicht ab und bringt über einen privaten Aussteller schon jetzt einen Altersnachweis in Umlauf.
Das folgt einem bekannten Muster. Nach „Login mit Google“ geht es eine Etage tiefer um geprüfte Identitätsmerkmale. Pikant ist der Zeitpunkt: Der EU-Gesetzgeber schrieb eIDAS 2.0 gerade, um außereuropäische Konzerne als Identitäts-Gatekeeper einzuhegen. Wie schnell Identitätsmacht kippt, zeigte zuletzt der Meta-KI-Vorfall rund um gekaperte Konten.
Privat heißt hier ohne Klarnamen, nicht ohne Spur. Den Altersnachweis ins Wallet eines US-Konzerns auszulagern ist bequem, nur baut Brüssel für genau diesen Zweck gerade ein eigenes.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was bedeutet das für deutsche Anbieter?

Den Rahmen geben in Deutschland der JMStV und der Digital Services Act vor. Seit dem 6. Medienänderungsstaatsvertrag von Dezember 2025 prüfen anerkannte Stellen Altersverifikationssysteme neu, eine bestimmte Technik schreibt der Gesetzgeber aber nicht vor. Die Methode bleibt Ihre Wahl, den Überblick liefert unser Leitfaden zum Medienrecht 2026.
Entscheidend ist die Datenminimierung nach Artikel 5 DSGVO. Ein „über 18″-Nachweis gibt fast nichts preis, ein hochgeladener Ausweis alles, vom Foto bis zur Nummer. Nicht erhobene Daten müssen Sie auch nicht schützen, dasselbe Prinzip steckt hinter Discords Umstieg auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Drei Schritte lohnen sich jetzt:
- Klären Sie, welche Angebote bei Ihnen altersgebunden sind und ob JMStV oder DSA dort eine geprüfte Kontrolle verlangen.
- Bevorzugen Sie datensparsame Verfahren, ein „über 18″-Signal schlägt den Ausweis-Upload rechtlich und beim Haftungsrisiko.
- Setzen Sie auf offene Standards wie ISO 18013-5, dann dockt das EUDI-Wallet ab Ende 2026 ohne Neubau an.
Den vollständigen Hintergrund liefert der Blogbeitrag von Google.
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