Medienrecht trifft jedes Unternehmen mit einer Website, einem Newsletter oder einem Social-Media-Profil. Wer die Regeln kennt, schläft ruhiger und spart fünfstellige Beträge. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Stolperfallen, die echten Kostenrisiken und die neuen Baustellen, die 2026 dazugekommen sind.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDas Wichtigste in Kürze
- Medienrecht ist Querschnittsmaterie: Acht bis zwölf einzelne Gesetze greifen ineinander, ein eigenes Mediengesetzbuch existiert in Deutschland nicht.
- Abmahnrisiko bleibt hoch: Streitwerte zwischen 3.000 € und 100.000 € sind je nach Verletzungsart Standard, die Anwaltskosten landen bei der unterlegenen Seite.
- Neuer Rechtsrahmen seit 2024: Das DDG ersetzt das TMG, der Digital Services Act schafft EU-weite Pflichten, der Medienstaatsvertrag regelt Telemedien-Inhalte.
- Reputationsschutz schlägt Reparatur: Eine medienrechtliche Vorsorge kostet einen Bruchteil dessen, was ein Shitstorm-Notfall in der gerichtlichen Aufarbeitung verschlingt.
Wissen Sie schon Bescheid?
1 Welches Gesetz hat seit dem 14. Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst? Aufklappen ↓
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2 Bis zu welcher Höhe können Bußgelder bei Cookie-Verstößen nach § 28 TDDDG verhängt werden? Aufklappen ↓
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3 In welchem Gesetz ist das Recht am eigenen Bild geregelt? Aufklappen ↓
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4 Welche Streitwert-Deckelung gilt bei privaten Urheberrechts-Abmahnungen nach § 97a UrhG? Aufklappen ↓
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5 Was sollten Sie als Erstes tun, sobald eine Abmahnung im Briefkasten liegt? Aufklappen ↓
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Warum Medienrecht für KMU keine juristische Spielerei mehr ist

Eine Foto-Abmahnung kostet im Schnitt vier- bis fünfstellig, eine Markenrechts-Abmahnung schnell den Jahresgewinn einer kleinen Agentur. Trotzdem behandeln viele Geschäftsführer Medienrecht wie eine Pflichtübung, die irgendjemand im Team nebenbei abarbeitet. Diese Haltung geht so lange gut, bis das Anwaltsschreiben im Briefkasten liegt.
Die Lage hat sich in den vergangenen zwei Jahren zugespitzt. Das alte Telemediengesetz wurde am 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst, der europäische Digital Services Act bringt zusätzliche Pflichten für Online-Plattformen, und KI-generierte Inhalte werfen Fragen auf, die kein Gesetz von 2017 sauber beantwortet. Parallel haben Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof eine Reihe von Leitentscheidungen gefällt, die für jedes mittelständische Unternehmen mit Web-Auftritt unmittelbar relevant sind.
Dieser Artikel sortiert die Materie für Entscheider. Keine Paragraphenreiterei, sondern eine Landkarte: Welche Gesetze betreffen Ihr Unternehmen, welche Fehler kosten am häufigsten Geld und an welcher Stelle lohnt sich anwaltlicher Rat?
Was ist Medienrecht? Die Querschnittsmaterie kurz erklärt

Medienrecht regelt die Rahmenbedingungen für die Produktion, Verbreitung und den Konsum von Inhalten in allen Medienarten: Presse, Rundfunk, Telemedien, Film, Tonträger. In Deutschland fehlt eine geschlossene Kodifizierung. Stattdessen finden sich die maßgeblichen Normen verstreut über Verfassungsrecht, Bundesgesetze, Landesgesetze und EU-Richtlinien. Genau diese Zersplitterung macht das Gebiet für Nichtjuristen so schwer greifbar.
Fundament ist Artikel 5 des Grundgesetzes. Die Norm garantiert Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Informationsfreiheit, Rundfunkfreiheit und Filmfreiheit. Sämtliche medienrechtliche Spezialgesetze müssen sich an diesem Maßstab messen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat in Karlsruhe wiederholt entschieden, dass Eingriffe in die Kommunikationsgrundrechte nur unter engen Voraussetzungen zulässig sind. Gleichzeitig ziehen Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Datenschutz klare Grenzen.
Für die Praxis heißt das: Wer einen Newsletter verschickt, fällt unter UWG und DSGVO. Wer ein Mitarbeiterfoto auf der Karriereseite zeigt, berührt Kunsturhebergesetz und Datenschutz. Wer einen Blogbeitrag mit einem Stockfoto schmückt, landet im Urheberrecht. Drei Aktivitäten, drei verschiedene Regelungsregime, alle gleichzeitig zu beachten. Die juristische Literatur spricht hier von einer Querschnittsmaterie, weil sich Medienrecht durch Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht zieht.
Ein eigenes Mediengesetzbuch hat der Bundesgesetzgeber bewusst nicht geschaffen. Stattdessen existieren zahlreiche Spezialvorschriften, die historisch gewachsen sind. Diese Konstruktion sorgt im Alltag regelmäßig für Verwirrung, weil ein einzelner Sachverhalt häufig parallel mehreren Gesetzen unterliegt.
Welche Gesetze gehören zum Medienrecht?

Der Kern des Medienrechts bündelt etwa ein Dutzend Vorschriften, die für Unternehmen unmittelbare Pflichten begründen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Regelwerke samt typischem Anwendungsfall.
| Gesetz | Kürzel | Worum es geht | Praxisrelevanz für KMU |
|---|---|---|---|
| Urheberrechtsgesetz | UrhG | Schutz kreativer Werke (Texte, Bilder, Software) | Bildnutzung, fremde Texte, Stockfotos |
| Kunsturhebergesetz | KUG | Recht am eigenen Bild | Mitarbeiterfotos, Kundenporträts |
| Digitale-Dienste-Gesetz | DDG | Impressumspflicht, Haftung Diensteanbieter | Jede gewerbliche Website |
| Medienstaatsvertrag | MStV | Telemedien, journalistisch-redaktionelle Angebote | Corporate Blogs, Podcasts |
| Datenschutz-Grundverordnung | DSGVO | Personenbezogene Daten | Cookies, Formulare, CRM |
| Bundesdatenschutzgesetz | BDSG | Ergänzungen zur DSGVO | Beschäftigtendaten |
| Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb | UWG | Werbung, irreführende Aussagen | Newsletter, Marketing |
| Markengesetz | MarkenG | Markenschutz | Logos, Produktnamen |
| Strafgesetzbuch | StGB | Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung | Bewertungsmanagement |
Eine vollständige Liste sämtlicher medienrechtlicher Normen würde über vierzig Paragraphen umfassen. Das Bundesministerium der Justiz stellt unter gesetze-im-internet.de die offiziellen Volltexte bereit. Wer ein konkretes Risiko abschätzen will, beginnt mit dem passenden Spezialgesetz und prüft anschließend die DSGVO-Auswirkungen.
Acht typische Fehler im Online-Medienrecht und wie Sie sie vermeiden

In unserer redaktionellen Arbeit sehen wir immer wieder dieselben Stolperfallen. Die folgende Aufstellung bündelt die häufigsten Verstöße, die Unternehmen vor Gericht oder in die Abmahnfalle bringen.
| Fehler | Rechtsgrundlage | Konsequenz | Sofortmaßnahme |
|---|---|---|---|
| Unvollständiges Impressum | § 5 DDG | Abmahnung, Bußgeld bis 50.000 € | Pflichtangaben prüfen, Tools wie eRecht24 nutzen |
| Stockfoto ohne Lizenz oder ohne Urhebernennung | § 19a UrhG, § 13 UrhG | Lizenzschadensersatz plus Anwaltskosten | Lizenzbedingungen archivieren, Urhebervermerk setzen |
| Mitarbeiterfoto ohne schriftliche Einwilligung | § 22 KUG | Unterlassung, Schmerzensgeld | Schriftliche Foto-Einwilligungen sammeln |
| Newsletter ohne Double-Opt-in | § 7 UWG, Art. 6 DSGVO | Abmahnung durch Mitbewerber | Bestätigungs-Mail mit Log-Pfad |
| Cookies ohne Einwilligung gesetzt | § 25 TDDDG | Bußgeld bis 300.000 € | Consent-Banner mit echter Auswahl |
| Influencer-Kooperation nicht als Werbung gekennzeichnet | § 5a UWG | Wettbewerbsabmahnung | Werbung oder Anzeige am Postanfang |
| Fremde Texte ohne Erlaubnis übernommen | §§ 16, 19a UrhG | Lizenzschadensersatz | Eigene Texte, korrekte Zitate mit Quelle |
| Negative Bewertungen mit Beleidigungen retourniert | § 185 StGB, § 824 BGB | Strafanzeige, Gegenklage | Sachlich antworten, bei Bedarf juristisch prüfen lassen |
Besonders das Impressum bleibt der Klassiker unter den Abmahngründen. Seit das DDG die Pflichten des alten § 5 TMG fortschreibt, hat sich an den geforderten Angaben inhaltlich wenig geändert. Was sich geändert hat: die Sensibilität abmahnender Kanzleien für jede Unschärfe. Wer die Pflichten zur korrekten Datenverarbeitung und Cookie-Einwilligung ignoriert, riskiert nicht nur eine Abmahnung durch Wettbewerber, sondern auch ein Datenschutzverfahren der zuständigen Landesbehörde. Bei der Frage, wie Sie Bilder im Internet ohne Abmahnrisiko verwenden, gilt eine einfache Regel: Jede Nutzung braucht eine nachweisbare Erlaubnis, sonst lassen Sie das Bild weg.
Reputation und Persönlichkeitsrecht: Wenn Bewertungen, Berichte oder Shitstorms gefährlich werden

Persönlichkeitsrecht ist das Gegengewicht zur Meinungsfreiheit. Im § 22 des Kunsturhebergesetzes steht der Grundsatz, dass Bildnisse einer Person nur mit Einwilligung verbreitet werden dürfen. Die §§ 23 KUG kennen Ausnahmen für Personen der Zeitgeschichte oder Versammlungen, doch der Regelfall verlangt Zustimmung. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Reihe von Entscheidungen den Schutzbereich präzisiert und dabei eine differenzierte Abwägung zwischen Privatsphäre und Berichtsinteresse etabliert.
Für Unternehmen werden zwei Konstellationen besonders heikel. Die erste betrifft die eigene Außendarstellung: Wer Kundenstimmen, Mitarbeiterporträts oder Eventfotos veröffentlicht, braucht jeweils eine dokumentierte Einwilligung. Eine mündliche Zusage reicht juristisch zwar formal aus, doch im Streitfall steht Aussage gegen Aussage. Ein schriftliches Modelreleasement kostet zehn Minuten und schützt Sie vor jahrelangen Diskussionen.
Die zweite Konstellation betrifft Angriffe von außen. Negative Bewertungen, Fake-News-Artikel, anonyme Bewertungsportale, organisierte Empörungswellen in sozialen Medien. Hier muss schnell gehandelt werden, weil Inhalte sich innerhalb von Stunden tausendfach vervielfältigen können.
Die juristischen Werkzeuge reichen von der Gegendarstellung über die Unterlassungsverfügung bis hin zum Anspruch auf Löschung gegen Plattformbetreiber nach § 4 DDG. Wer in einer akuten Krise eine spezialisierte Beratung sucht, findet etwa beim Anwalt für Medienrecht in Köln Unterstützung mit klarem Fokus auf Reputationsschutz, Gegendarstellungen und strategische Krisenkommunikation.
Eine kontrafaktische Gegenfrage zur Klarstellung: Bedeutet Meinungsfreiheit, dass jede Aussage zulässig ist? Nein. Wahre Tatsachenbehauptungen sind nahezu immer geschützt, unwahre Tatsachenbehauptungen nahezu nie. Meinungen sind weitgehend geschützt, sofern sie nicht in Schmähkritik oder Formalbeleidigung umschlagen. Diese Trichotomie entscheidet vor Gericht über Sieg oder Niederlage.
Was tun bei einer Abmahnung? Der Fünf-Schritte-Notfallplan

Eine Abmahnung im Briefkasten löst bei vielen Geschäftsführern erst Panik aus, dann Aktionismus. Beides ist gefährlich. Der folgende Ablauf hat sich in der Praxis bewährt:
- Ruhe bewahren und Frist notieren. Die meisten Abmahnungen setzen eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese Frist gilt taggenau. Verstreicht sie ungenutzt, droht die einstweilige Verfügung mit deutlich höheren Kosten.
- Nicht voreilig unterschreiben. Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und enthalten überhöhte Vertragsstrafen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist oft die bessere Wahl.
- Anwaltliche Prüfung beauftragen. Ein spezialisierter Medienrechtler erkennt sofort, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob der Streitwert angemessen wurde und ob formale Fehler vorliegen.
- Sachverhalt dokumentieren. Sämtliche relevanten URLs, Datumsangaben, Screenshots und Korrespondenz sichern Sie unverzüglich. Spätere Beweisführung wird sonst mühsam.
- Strategisch antworten. Berechtigte Abmahnungen werden mit modifizierter Unterlassungserklärung beantwortet, unberechtigte Abmahnungen mit einer fundierten Zurückweisung. Auf keinen Fall sollten Sie selbst auf das Schreiben antworten, bevor anwaltliche Beratung erfolgt ist.
Ein häufiger Fehler liegt in der Selbsteinschätzung der Sache. Was wie ein klarer Verstoß aussieht, ist juristisch oft graustufig. Das Landgericht Hamburg sieht eine bestimmte Konstellation regelmäßig anders als das Landgericht München, und der Bundesgerichtshof rückt immer wieder Grenzen zurecht. Diese Unsicherheit lässt sich für Sie nutzen.
Kostenrisiko: Was Abmahnungen, Gegendarstellungen und Unterlassungen wirklich kosten

Die wirtschaftliche Dimension medienrechtlicher Streitigkeiten wird in der öffentlichen Diskussion regelmäßig dramatisiert oder verharmlost. Die Wahrheit liegt dazwischen und hängt stark vom Verletzungstyp ab. Die folgende Tabelle zeigt typische Streitwerte und die daraus resultierenden Anwaltskosten der Gegenseite, die im Erfolgsfall zu erstatten sind.
| Verletzungstyp | Üblicher Streitwert | Typische Abmahnkosten (Gegenseite) | Schadensersatz |
|---|---|---|---|
| Filesharing privat (UrhG-Deckelung) | 1.000 € | ca. 160 € | 0 bis 500 € |
| Foto-Abmahnung geschäftlich | 3.000 bis 6.000 € | 500 bis 800 € | 200 bis 2.000 € |
| Impressumsverstoß | 1.000 bis 5.000 € | 200 bis 600 € | keiner |
| Wettbewerbsverstoß (Werbung, UWG) | 10.000 bis 50.000 € | 1.000 bis 1.800 € | individuell |
| Markenrechtsverletzung | 50.000 bis 100.000 € | 1.800 bis 2.500 € | hoch |
| Verletzung Persönlichkeitsrecht | 10.000 bis 50.000 € | 1.000 bis 1.800 € | Geldentschädigung möglich |
Die Streitwerte sind keine Erfindung der abmahnenden Kanzleien, sondern Richtwerte der Rechtsprechung. Bei Verbraucherabmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen greift die Deckelung des § 97a UrhG auf 1.000 €. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung im April 2022 ausdrücklich als europarechtskonform bestätigt, was die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrem Newsroom kommentiert hat. Für gewerbliche Verstöße gilt diese Deckelung jedoch nicht. Hinzu kommen eigene Anwaltskosten, möglicher Schadensersatz und im Streitfall Gerichtskosten.
Was die Zahlen oft verbergen: Die kalkulatorischen Folgekosten. Eine erfolgreiche Wettbewerbsabmahnung kann eine laufende Marketing-Kampagne stoppen, eine markenrechtliche Auseinandersetzung zur Umbenennung eines Produkts zwingen, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung jahrelange Berichterstattung nach sich ziehen. Die reinen Anwaltskosten sind häufig der kleinste Posten.
Neue Baustellen 2026: DSA, DDG und KI-Inhalte

Die spannendsten Verschiebungen im Medienrecht spielen sich derzeit auf europäischer Ebene ab. Der Digital Services Act gilt seit Februar 2024 vollumfänglich für Plattformbetreiber und definiert weitreichende Pflichten für die Moderation illegaler Inhalte, die Transparenz von Werbung und die Risikobewertung sehr großer Online-Plattformen. Auf nationaler Ebene setzt das DDG diese Vorgaben um und ersetzt das alte Telemediengesetz. Die Impressumspflicht wandert von § 5 TMG zu § 5 DDG, inhaltlich weitgehend unverändert. Die Haftungsregeln der §§ 7 ff. DDG entsprechen sinngemäß der alten Systematik.
Spannender ist die Frage, wie das geltende Recht auf KI-generierte Inhalte reagiert. Wer einen Werbetext von ChatGPT schreiben lässt, ist nach derzeitiger herrschender Auffassung selbst urheberrechtlich verantwortlich, weil reine KI-Outputs in Deutschland mangels persönlicher geistiger Schöpfung keinen eigenen Urheberrechtsschutz genießen.
Anders herum bedeutet das aber nicht, dass Sie KI-Inhalte frei verwenden dürfen, ohne die Trainingsdaten zu beachten. Wer einen KI-generierten Bildausschnitt nutzt, der einem urheberrechtlich geschützten Werk verdächtig ähnelt, riskiert dieselbe Abmahnung wie bei klassischem Plagiat.
Deepfakes bilden die nächste Eskalationsstufe. Das Bundesjustizministerium prüft seit 2025 einen eigenen Straftatbestand für die Erstellung manipulierter Bildnisse von realen Personen. Bis dahin greifen das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG, das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und in schweren Fällen § 201a StGB. Für Unternehmen bedeutet das: Mitarbeiterbilder, Vorstandsporträts und Stimmaufzeichnungen sollten so behandelt werden wie Markenkennzeichen, also mit dokumentierter Kontrolle über ihre Verwendung.
Hinzu kommt ein dritter Trend, der Geschäftsführer beschäftigen sollte: Die E-Mail-Archivierungspflicht berührt zwar primär das Steuer- und Handelsrecht, hat aber bei medienrechtlichen Streitigkeiten enorme Bedeutung. Wer im Streitfall den Zeitpunkt einer Einwilligung nachweisen muss, ist auf saubere E-Mail-Archive angewiesen.
Das gefährlichste Halbwissen sehen wir bei Mitarbeiterfotos. Ein Geschäftsführer postet ein LinkedIn-Foto seiner Vertriebsmannschaft, holt sich vorher kein einziges schriftliches Okay, und wundert sich drei Monate später über die Anwaltspost. Kanzleien wie KBM Legal sehen genau diese Konstellation täglich.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Glossar

Abmahnung: Außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, meist verbunden mit einer Unterlassungserklärung und Kostenforderung.
Digital Services Act (DSA): EU-Verordnung von 2022, seit 17. Februar 2024 vollumfänglich anwendbar. Regelt die Pflichten von Online-Plattformen bei illegalen Inhalten.
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): Deutsches Umsetzungsgesetz zum DSA, in Kraft seit 14. Mai 2024. Ersetzt das alte Telemediengesetz (TMG).
Gegendarstellung: Anspruch der von einer Berichterstattung betroffenen Person auf Veröffentlichung der eigenen Sicht der Dinge, geregelt in den Landespressegesetzen und im Medienstaatsvertrag.
Impressumspflicht: Verpflichtung gewerblicher Diensteanbieter, bestimmte Anbieterangaben leicht erkennbar bereitzuhalten. Geregelt in § 5 DDG.
Kunsturhebergesetz (KUG): Spezialgesetz aus dem Jahr 1907, das in den §§ 22, 23 das Recht am eigenen Bild kodifiziert.
Medienstaatsvertrag (MStV): Staatsvertrag der Bundesländer, in Kraft seit 7. November 2020. Regelt Rundfunk, Telemedien und Medienintermediäre.
Persönlichkeitsrecht: Grundrechtlich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitetes Recht auf Achtung der Persönlichkeit. Umfasst Privatsphäre, Ehre, informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild.
Recht am eigenen Bild: Besondere Ausprägung des Persönlichkeitsrechts. Verbietet die Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung der abgebildeten Person.
Streitwert: Geldbetrag, der den wirtschaftlichen Wert eines Rechtsstreits angibt. Basis für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten.
Telemedien: Sammelbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Umfasst Websites, Apps, Blogs, Online-Shops, Newsletter.
Unterlassungserklärung: Verbindliche Zusage, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht mehr vorzunehmen. Wird durch Vertragsstrafe abgesichert.
Urheberrechtsgesetz (UrhG): Zentrales Gesetz zum Schutz kreativer Werke. Regelt Nutzungsrechte, Lizenzen und Schadensersatzansprüche.
Verlagsrecht: Teilbereich des Medienrechts, der das Verhältnis zwischen Urheber und Verlag regelt. Geregelt im Verlagsgesetz von 1901.
Wettbewerbsrecht (UWG): Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Verbietet irreführende Werbung, belästigende Akquise und unlautere Geschäftspraktiken.
Häufige Fragen zum Medienrecht

Was ist Medienrecht?
Medienrecht ist ein Querschnittsbereich, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Produktion, Verbreitung und den Konsum von Medieninhalten regelt. Das Gebiet umfasst Urheberrecht, Presserecht, Rundfunkrecht, das Recht der Telemedien, das Persönlichkeitsrecht, Teile des Datenschutzrechts und des Wettbewerbsrechts. Eine geschlossene Kodifizierung existiert nicht, stattdessen greifen rund ein Dutzend Spezialgesetze ineinander.
Welche Gesetze gehören zum Medienrecht?
Zu den wichtigsten Regelwerken zählen das Urheberrechtsgesetz, das Kunsturhebergesetz, das Digitale-Dienste-Gesetz, der Medienstaatsvertrag, die Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Markengesetz und einzelne Vorschriften des Strafgesetzbuchs. Ergänzend gelten der Digital Services Act auf EU-Ebene und die Landespressegesetze.
Wann brauche ich einen Anwalt für Medienrecht?
Anwaltliche Hilfe ist sinnvoll, sobald Sie eine Abmahnung erhalten haben, eine einstweilige Verfügung im Briefkasten liegt, Sie selbst gegen eine Verletzung Ihrer Rechte vorgehen wollen oder ein größeres Medienprojekt rechtssicher gestalten möchten. Auch bei Reputationskrisen, Shitstorms und Fragen zu Pressemitteilungen empfiehlt sich frühzeitige Beratung. Spezialisierte Kanzleien rechnen häufig nach Stundensatz oder Pauschalen ab.
Was kostet eine medienrechtliche Abmahnung?
Die Anwaltskosten der Gegenseite richten sich nach dem Streitwert. Bei Foto-Abmahnungen liegen Streitwerte zwischen 3.000 € und 6.000 €, woraus Anwaltskosten von 500 € bis 800 € resultieren. Bei Markenrechtsverletzungen liegen Streitwerte zwischen 50.000 € und 100.000 €, die Anwaltskosten erreichen 1.800 € bis 2.500 €. Hinzu kommen Schadensersatzforderungen, eigene Anwaltskosten und mögliche Gerichtskosten.
Was ist der Unterschied zwischen Medienrecht und Urheberrecht?
Das Urheberrecht ist ein Teilbereich des Medienrechts. Während das Urheberrecht den Schutz kreativer Werke regelt, umfasst das Medienrecht zusätzlich Persönlichkeitsrecht, Presserecht, Rundfunkrecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht. Eine Urheberrechtsverletzung ist immer auch eine medienrechtliche Frage, eine medienrechtliche Frage aber nicht zwangsläufig eine Urheberrechtsverletzung.
Quellen

- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: UrhG, KUG, DDG, UWG, MarkenG, abrufbar unter gesetze-im-internet.de
- Bundesverfassungsgericht, Leitentscheidungen zu Art. 5 GG, bundesverfassungsgericht.de
- Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Newsletter-Beitrag zu EuGH-Urteil C-559/20, April 2022, brak.de
- Europäischer Gerichtshof, Urteil C-559/20 vom 28. April 2022 zur Abmahnkostendeckelung
- Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065
- Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), Bundesgesetzblatt 2024
- Dr. Web Magazin: Cookie Banner und DSGVO, Heikel: Bilder im Internet ohne Abmahnrisiko, E-Mail-Archivierung Pflicht, Website-Checkliste