Medienrecht 2026: Der praktische Überblick für Geschäftsführer und Webverantwortliche

Michael Dobler
Autor Dr. Web
15 Min. Lesezeit
Medienrecht [year]: Der praktische Überblick für Geschäftsführer und Webverantwortliche

Medienrecht trifft jedes Unternehmen mit einer Website, einem Newsletter oder einem Social-Media-Profil. Wer die Regeln kennt, schläft ruhiger und spart fünfstellige Beträge. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Stolperfallen, die echten Kostenrisiken und die neuen Baustellen, die 2026 dazugekommen sind.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Medienrecht ist Querschnittsmaterie: Acht bis zwölf einzelne Gesetze greifen ineinander, ein eigenes Mediengesetzbuch existiert in Deutschland nicht.
  • Abmahnrisiko bleibt hoch: Streitwerte zwischen 3.000 € und 100.000 € sind je nach Verletzungsart Standard, die Anwaltskosten landen bei der unterlegenen Seite.
  • Neuer Rechtsrahmen seit 2024: Das DDG ersetzt das TMG, der Digital Services Act schafft EU-weite Pflichten, der Medienstaatsvertrag regelt Telemedien-Inhalte.
  • Reputationsschutz schlägt Reparatur: Eine medienrechtliche Vorsorge kostet einen Bruchteil dessen, was ein Shitstorm-Notfall in der gerichtlichen Aufarbeitung verschlingt.

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5 Fragen aus dem Artikel. Wählen Sie Ihre Antwort, dann decken Sie die Lösung auf.
1 Welches Gesetz hat seit dem 14. Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst? Aufklappen ↓
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Richtig: B. Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat das alte Telemediengesetz am 14. Mai 2024 abgelöst. Die Impressumspflicht wandert dabei inhaltlich weitgehend unverändert von § 5 TMG zu § 5 DDG. Mehr dazu im Kapitel „Neue Baustellen 2026“.
2 Bis zu welcher Höhe können Bußgelder bei Cookie-Verstößen nach § 28 TDDDG verhängt werden? Aufklappen ↓
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Richtig: C. § 28 TDDDG sieht für Cookie-Verstöße nach § 25 TDDDG Bußgelder bis zu 300.000 Euro vor. Zuständig sind die Bundesnetzagentur oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Parallel können zusätzlich DSGVO-Bußgelder anfallen.
3 In welchem Gesetz ist das Recht am eigenen Bild geregelt? Aufklappen ↓
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Richtig: A. Das Recht am eigenen Bild ist im Kunsturhebergesetz (KUG) von 1907 in den §§ 22 und 23 kodifiziert. Bildnisse einer Person dürfen demnach grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
4 Welche Streitwert-Deckelung gilt bei privaten Urheberrechts-Abmahnungen nach § 97a UrhG? Aufklappen ↓
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Richtig: B. § 97a UrhG deckelt den Streitwert auf 1.000 Euro, sofern die abgemahnte Person Verbraucher ist. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung im April 2022 als europarechtskonform bestätigt. Für gewerbliche Verstöße gilt die Deckelung jedoch nicht.
5 Was sollten Sie als Erstes tun, sobald eine Abmahnung im Briefkasten liegt? Aufklappen ↓
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Richtig: C. Schritt 1 des Fünf-Schritte-Notfallplans lautet: Ruhe bewahren und Frist notieren. Die Frist auf der Abmahnung gilt taggenau, ein Verstreichen bringt eine einstweilige Verfügung mit deutlich höheren Kosten. Erst danach folgt die anwaltliche Prüfung.

Warum Medienrecht für KMU keine juristische Spielerei mehr ist

Ein brauner Holzhammer, liegend, von links nach rechts, auf weißem Hintergrund, im Schatten
Foto- und Markenrechts-Abmahnungen kosten vier- bis fünfstellig. Viele Geschäftsführer vernachlässigen Medienrecht als Nebentask, bis die erste Abmahnung kommt

Eine Foto-Abmahnung kostet im Schnitt vier- bis fünfstellig, eine Markenrechts-Abmahnung schnell den Jahresgewinn einer kleinen Agentur. Trotzdem behandeln viele Geschäftsführer Medienrecht wie eine Pflichtübung, die irgendjemand im Team nebenbei abarbeitet. Diese Haltung geht so lange gut, bis das Anwaltsschreiben im Briefkasten liegt.

Die Lage hat sich in den vergangenen zwei Jahren zugespitzt. Das alte Telemediengesetz wurde am 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst, der europäische Digital Services Act bringt zusätzliche Pflichten für Online-Plattformen, und KI-generierte Inhalte werfen Fragen auf, die kein Gesetz von 2017 sauber beantwortet. Parallel haben Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof eine Reihe von Leitentscheidungen gefällt, die für jedes mittelständische Unternehmen mit Web-Auftritt unmittelbar relevant sind.

Dieser Artikel sortiert die Materie für Entscheider. Keine Paragraphenreiterei, sondern eine Landkarte: Welche Gesetze betreffen Ihr Unternehmen, welche Fehler kosten am häufigsten Geld und an welcher Stelle lohnt sich anwaltlicher Rat?

Was ist Medienrecht? Die Querschnittsmaterie kurz erklärt

Bronzestatue der Justitia mit Augenbinde, Waage und Schwert vor weißem Hintergrund
Medienrecht ist Querschnittsmaterie aus rund einem Dutzend Spezialgesetzen

Medienrecht regelt die Rahmenbedingungen für die Produktion, Verbreitung und den Konsum von Inhalten in allen Medienarten: Presse, Rundfunk, Telemedien, Film, Tonträger. In Deutschland fehlt eine geschlossene Kodifizierung. Stattdessen finden sich die maßgeblichen Normen verstreut über Verfassungsrecht, Bundesgesetze, Landesgesetze und EU-Richtlinien. Genau diese Zersplitterung macht das Gebiet für Nichtjuristen so schwer greifbar.

Fundament ist Artikel 5 des Grundgesetzes. Die Norm garantiert Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Informationsfreiheit, Rundfunkfreiheit und Filmfreiheit. Sämtliche medienrechtliche Spezialgesetze müssen sich an diesem Maßstab messen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat in Karlsruhe wiederholt entschieden, dass Eingriffe in die Kommunikationsgrundrechte nur unter engen Voraussetzungen zulässig sind. Gleichzeitig ziehen Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Datenschutz klare Grenzen.

Für die Praxis heißt das: Wer einen Newsletter verschickt, fällt unter UWG und DSGVO. Wer ein Mitarbeiterfoto auf der Karriereseite zeigt, berührt Kunsturhebergesetz und Datenschutz. Wer einen Blogbeitrag mit einem Stockfoto schmückt, landet im Urheberrecht. Drei Aktivitäten, drei verschiedene Regelungsregime, alle gleichzeitig zu beachten. Die juristische Literatur spricht hier von einer Querschnittsmaterie, weil sich Medienrecht durch Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht zieht.

Ein eigenes Mediengesetzbuch hat der Bundesgesetzgeber bewusst nicht geschaffen. Stattdessen existieren zahlreiche Spezialvorschriften, die historisch gewachsen sind. Diese Konstruktion sorgt im Alltag regelmäßig für Verwirrung, weil ein einzelner Sachverhalt häufig parallel mehreren Gesetzen unterliegt.

Welche Gesetze gehören zum Medienrecht?

Fünf gestapelte Gesetzbücher vor weißem Hintergrund, oben orange, darunter dtv-Bände
DDG, UrhG und KUG bilden den Kern des deutschen Medienrechts

Der Kern des Medienrechts bündelt etwa ein Dutzend Vorschriften, die für Unternehmen unmittelbare Pflichten begründen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Regelwerke samt typischem Anwendungsfall.

GesetzKürzelWorum es gehtPraxisrelevanz für KMU
UrheberrechtsgesetzUrhGSchutz kreativer Werke (Texte, Bilder, Software)Bildnutzung, fremde Texte, Stockfotos
KunsturhebergesetzKUGRecht am eigenen BildMitarbeiterfotos, Kundenporträts
Digitale-Dienste-GesetzDDGImpressumspflicht, Haftung DiensteanbieterJede gewerbliche Website
MedienstaatsvertragMStVTelemedien, journalistisch-redaktionelle AngeboteCorporate Blogs, Podcasts
Datenschutz-GrundverordnungDSGVOPersonenbezogene DatenCookies, Formulare, CRM
BundesdatenschutzgesetzBDSGErgänzungen zur DSGVOBeschäftigtendaten
Gesetz gegen den unlauteren WettbewerbUWGWerbung, irreführende AussagenNewsletter, Marketing
MarkengesetzMarkenGMarkenschutzLogos, Produktnamen
StrafgesetzbuchStGBBeleidigung, üble Nachrede, VerleumdungBewertungsmanagement

Eine vollständige Liste sämtlicher medienrechtlicher Normen würde über vierzig Paragraphen umfassen. Das Bundesministerium der Justiz stellt unter gesetze-im-internet.de die offiziellen Volltexte bereit. Wer ein konkretes Risiko abschätzen will, beginnt mit dem passenden Spezialgesetz und prüft anschließend die DSGVO-Auswirkungen.

Acht typische Fehler im Online-Medienrecht und wie Sie sie vermeiden

Dreieckiges orangerotes Warnschild mit Ausrufezeichen über einem Schatten
Acht Fehler verursachen den Großteil aller medienrechtlichen Abmahnungen

In unserer redaktionellen Arbeit sehen wir immer wieder dieselben Stolperfallen. Die folgende Aufstellung bündelt die häufigsten Verstöße, die Unternehmen vor Gericht oder in die Abmahnfalle bringen.

FehlerRechtsgrundlageKonsequenzSofortmaßnahme
Unvollständiges Impressum§ 5 DDGAbmahnung, Bußgeld bis 50.000 €Pflichtangaben prüfen, Tools wie eRecht24 nutzen
Stockfoto ohne Lizenz oder ohne Urhebernennung§ 19a UrhG, § 13 UrhGLizenzschadensersatz plus AnwaltskostenLizenzbedingungen archivieren, Urhebervermerk setzen
Mitarbeiterfoto ohne schriftliche Einwilligung§ 22 KUGUnterlassung, SchmerzensgeldSchriftliche Foto-Einwilligungen sammeln
Newsletter ohne Double-Opt-in§ 7 UWG, Art. 6 DSGVOAbmahnung durch MitbewerberBestätigungs-Mail mit Log-Pfad
Cookies ohne Einwilligung gesetzt§ 25 TDDDGBußgeld bis 300.000 €Consent-Banner mit echter Auswahl
Influencer-Kooperation nicht als Werbung gekennzeichnet§ 5a UWGWettbewerbsabmahnungWerbung oder Anzeige am Postanfang
Fremde Texte ohne Erlaubnis übernommen§§ 16, 19a UrhGLizenzschadensersatzEigene Texte, korrekte Zitate mit Quelle
Negative Bewertungen mit Beleidigungen retourniert§ 185 StGB, § 824 BGBStrafanzeige, GegenklageSachlich antworten, bei Bedarf juristisch prüfen lassen

 

Besonders das Impressum bleibt der Klassiker unter den Abmahngründen. Seit das DDG die Pflichten des alten § 5 TMG fortschreibt, hat sich an den geforderten Angaben inhaltlich wenig geändert. Was sich geändert hat: die Sensibilität abmahnender Kanzleien für jede Unschärfe. Wer die Pflichten zur korrekten Datenverarbeitung und Cookie-Einwilligung ignoriert, riskiert nicht nur eine Abmahnung durch Wettbewerber, sondern auch ein Datenschutzverfahren der zuständigen Landesbehörde. Bei der Frage, wie Sie Bilder im Internet ohne Abmahnrisiko verwenden, gilt eine einfache Regel: Jede Nutzung braucht eine nachweisbare Erlaubnis, sonst lassen Sie das Bild weg.

Reputation und Persönlichkeitsrecht: Wenn Bewertungen, Berichte oder Shitstorms gefährlich werden

Mikrofon auf Stativ vor grauer Akustikplatte mit blauem Lichtkegel auf weißem Grund
Bei einem Shitstorm entscheiden die ersten 48 Stunden über die spätere Schadenshöhe

Persönlichkeitsrecht ist das Gegengewicht zur Meinungsfreiheit. Im § 22 des Kunsturhebergesetzes steht der Grundsatz, dass Bildnisse einer Person nur mit Einwilligung verbreitet werden dürfen. Die §§ 23 KUG kennen Ausnahmen für Personen der Zeitgeschichte oder Versammlungen, doch der Regelfall verlangt Zustimmung. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Reihe von Entscheidungen den Schutzbereich präzisiert und dabei eine differenzierte Abwägung zwischen Privatsphäre und Berichtsinteresse etabliert.

Für Unternehmen werden zwei Konstellationen besonders heikel. Die erste betrifft die eigene Außendarstellung: Wer Kundenstimmen, Mitarbeiterporträts oder Eventfotos veröffentlicht, braucht jeweils eine dokumentierte Einwilligung. Eine mündliche Zusage reicht juristisch zwar formal aus, doch im Streitfall steht Aussage gegen Aussage. Ein schriftliches Modelreleasement kostet zehn Minuten und schützt Sie vor jahrelangen Diskussionen.

Die zweite Konstellation betrifft Angriffe von außen. Negative Bewertungen, Fake-News-Artikel, anonyme Bewertungsportale, organisierte Empörungswellen in sozialen Medien. Hier muss schnell gehandelt werden, weil Inhalte sich innerhalb von Stunden tausendfach vervielfältigen können.

Die juristischen Werkzeuge reichen von der Gegendarstellung über die Unterlassungsverfügung bis hin zum Anspruch auf Löschung gegen Plattformbetreiber nach § 4 DDG. Wer in einer akuten Krise eine spezialisierte Beratung sucht, findet etwa beim Anwalt für Medienrecht in Köln Unterstützung mit klarem Fokus auf Reputationsschutz, Gegendarstellungen und strategische Krisenkommunikation.

Eine kontrafaktische Gegenfrage zur Klarstellung: Bedeutet Meinungsfreiheit, dass jede Aussage zulässig ist? Nein. Wahre Tatsachenbehauptungen sind nahezu immer geschützt, unwahre Tatsachenbehauptungen nahezu nie. Meinungen sind weitgehend geschützt, sofern sie nicht in Schmähkritik oder Formalbeleidigung umschlagen. Diese Trichotomie entscheidet vor Gericht über Sieg oder Niederlage.

Was tun bei einer Abmahnung? Der Fünf-Schritte-Notfallplan

Zwei weiße Umschläge mit rotem Siegellack und Monogramm auf einem Holz- und Weißtisch
Die Frist auf der Abmahnung gilt taggenau und kennt keine Karenz

Eine Abmahnung im Briefkasten löst bei vielen Geschäftsführern erst Panik aus, dann Aktionismus. Beides ist gefährlich. Der folgende Ablauf hat sich in der Praxis bewährt:

  1. Ruhe bewahren und Frist notieren. Die meisten Abmahnungen setzen eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese Frist gilt taggenau. Verstreicht sie ungenutzt, droht die einstweilige Verfügung mit deutlich höheren Kosten.
  2. Nicht voreilig unterschreiben. Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und enthalten überhöhte Vertragsstrafen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist oft die bessere Wahl.
  3. Anwaltliche Prüfung beauftragen. Ein spezialisierter Medienrechtler erkennt sofort, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob der Streitwert angemessen wurde und ob formale Fehler vorliegen.
  4. Sachverhalt dokumentieren. Sämtliche relevanten URLs, Datumsangaben, Screenshots und Korrespondenz sichern Sie unverzüglich. Spätere Beweisführung wird sonst mühsam.
  5. Strategisch antworten. Berechtigte Abmahnungen werden mit modifizierter Unterlassungserklärung beantwortet, unberechtigte Abmahnungen mit einer fundierten Zurückweisung. Auf keinen Fall sollten Sie selbst auf das Schreiben antworten, bevor anwaltliche Beratung erfolgt ist.

Ein häufiger Fehler liegt in der Selbsteinschätzung der Sache. Was wie ein klarer Verstoß aussieht, ist juristisch oft graustufig. Das Landgericht Hamburg sieht eine bestimmte Konstellation regelmäßig anders als das Landgericht München, und der Bundesgerichtshof rückt immer wieder Grenzen zurecht. Diese Unsicherheit lässt sich für Sie nutzen.

Kostenrisiko: Was Abmahnungen, Gegendarstellungen und Unterlassungen wirklich kosten

Drei Münzstapel, ansteigend sortiert, vor weiß-grünlichem Hintergrund
Streitwerte spannen sich von 1.000 € im Privatbereich bis 100.000 € bei Marken

Die wirtschaftliche Dimension medienrechtlicher Streitigkeiten wird in der öffentlichen Diskussion regelmäßig dramatisiert oder verharmlost. Die Wahrheit liegt dazwischen und hängt stark vom Verletzungstyp ab. Die folgende Tabelle zeigt typische Streitwerte und die daraus resultierenden Anwaltskosten der Gegenseite, die im Erfolgsfall zu erstatten sind.

Verletzungstyp Üblicher Streitwert Typische Abmahnkosten (Gegenseite) Schadensersatz
Filesharing privat (UrhG-Deckelung) 1.000 € ca. 160 € 0 bis 500 €
Foto-Abmahnung geschäftlich 3.000 bis 6.000 € 500 bis 800 € 200 bis 2.000 €
Impressumsverstoß 1.000 bis 5.000 € 200 bis 600 € keiner
Wettbewerbsverstoß (Werbung, UWG) 10.000 bis 50.000 € 1.000 bis 1.800 € individuell
Markenrechtsverletzung 50.000 bis 100.000 € 1.800 bis 2.500 € hoch
Verletzung Persönlichkeitsrecht 10.000 bis 50.000 € 1.000 bis 1.800 € Geldentschädigung möglich

Die Streitwerte sind keine Erfindung der abmahnenden Kanzleien, sondern Richtwerte der Rechtsprechung. Bei Verbraucherabmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen greift die Deckelung des § 97a UrhG auf 1.000 €. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung im April 2022 ausdrücklich als europarechtskonform bestätigt, was die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrem Newsroom kommentiert hat. Für gewerbliche Verstöße gilt diese Deckelung jedoch nicht. Hinzu kommen eigene Anwaltskosten, möglicher Schadensersatz und im Streitfall Gerichtskosten.

Was die Zahlen oft verbergen: Die kalkulatorischen Folgekosten. Eine erfolgreiche Wettbewerbsabmahnung kann eine laufende Marketing-Kampagne stoppen, eine markenrechtliche Auseinandersetzung zur Umbenennung eines Produkts zwingen, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung jahrelange Berichterstattung nach sich ziehen. Die reinen Anwaltskosten sind häufig der kleinste Posten.

Neue Baustellen 2026: DSA, DDG und KI-Inhalte

Ein gebrauchtes blaues Straßenschild mit weißem Pfeil diagonal nach oben rechts
DSA, DDG und neue KI-Regeln verschieben den Rechtsrahmen jährlich

Die spannendsten Verschiebungen im Medienrecht spielen sich derzeit auf europäischer Ebene ab. Der Digital Services Act gilt seit Februar 2024 vollumfänglich für Plattformbetreiber und definiert weitreichende Pflichten für die Moderation illegaler Inhalte, die Transparenz von Werbung und die Risikobewertung sehr großer Online-Plattformen. Auf nationaler Ebene setzt das DDG diese Vorgaben um und ersetzt das alte Telemediengesetz. Die Impressumspflicht wandert von § 5 TMG zu § 5 DDG, inhaltlich weitgehend unverändert. Die Haftungsregeln der §§ 7 ff. DDG entsprechen sinngemäß der alten Systematik.

Spannender ist die Frage, wie das geltende Recht auf KI-generierte Inhalte reagiert. Wer einen Werbetext von ChatGPT schreiben lässt, ist nach derzeitiger herrschender Auffassung selbst urheberrechtlich verantwortlich, weil reine KI-Outputs in Deutschland mangels persönlicher geistiger Schöpfung keinen eigenen Urheberrechtsschutz genießen.

Anders herum bedeutet das aber nicht, dass Sie KI-Inhalte frei verwenden dürfen, ohne die Trainingsdaten zu beachten. Wer einen KI-generierten Bildausschnitt nutzt, der einem urheberrechtlich geschützten Werk verdächtig ähnelt, riskiert dieselbe Abmahnung wie bei klassischem Plagiat.

Deepfakes bilden die nächste Eskalationsstufe. Das Bundesjustizministerium prüft seit 2025 einen eigenen Straftatbestand für die Erstellung manipulierter Bildnisse von realen Personen. Bis dahin greifen das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG, das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und in schweren Fällen § 201a StGB. Für Unternehmen bedeutet das: Mitarbeiterbilder, Vorstandsporträts und Stimmaufzeichnungen sollten so behandelt werden wie Markenkennzeichen, also mit dokumentierter Kontrolle über ihre Verwendung.

Hinzu kommt ein dritter Trend, der Geschäftsführer beschäftigen sollte: Die E-Mail-Archivierungspflicht berührt zwar primär das Steuer- und Handelsrecht, hat aber bei medienrechtlichen Streitigkeiten enorme Bedeutung. Wer im Streitfall den Zeitpunkt einer Einwilligung nachweisen muss, ist auf saubere E-Mail-Archive angewiesen.

Das gefährlichste Halbwissen sehen wir bei Mitarbeiterfotos. Ein Geschäftsführer postet ein LinkedIn-Foto seiner Vertriebsmannschaft, holt sich vorher kein einziges schriftliches Okay, und wundert sich drei Monate später über die Anwaltspost. Kanzleien wie KBM Legal sehen genau diese Konstellation täglich.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Glossar

Geöffnetes, altes Buch mit rotem Einband auf weißem Hintergrund, zwei Textseiten
Fünfzehn Schlüsselbegriffe für den medienrechtlichen Alltag

Abmahnung: Außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, meist verbunden mit einer Unterlassungserklärung und Kostenforderung.

Digital Services Act (DSA): EU-Verordnung von 2022, seit 17. Februar 2024 vollumfänglich anwendbar. Regelt die Pflichten von Online-Plattformen bei illegalen Inhalten.

Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): Deutsches Umsetzungsgesetz zum DSA, in Kraft seit 14. Mai 2024. Ersetzt das alte Telemediengesetz (TMG).

Gegendarstellung: Anspruch der von einer Berichterstattung betroffenen Person auf Veröffentlichung der eigenen Sicht der Dinge, geregelt in den Landespressegesetzen und im Medienstaatsvertrag.

Impressumspflicht: Verpflichtung gewerblicher Diensteanbieter, bestimmte Anbieterangaben leicht erkennbar bereitzuhalten. Geregelt in § 5 DDG.

Kunsturhebergesetz (KUG): Spezialgesetz aus dem Jahr 1907, das in den §§ 22, 23 das Recht am eigenen Bild kodifiziert.

Medienstaatsvertrag (MStV): Staatsvertrag der Bundesländer, in Kraft seit 7. November 2020. Regelt Rundfunk, Telemedien und Medienintermediäre.

Persönlichkeitsrecht: Grundrechtlich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitetes Recht auf Achtung der Persönlichkeit. Umfasst Privatsphäre, Ehre, informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild.

Recht am eigenen Bild: Besondere Ausprägung des Persönlichkeitsrechts. Verbietet die Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung der abgebildeten Person.

Streitwert: Geldbetrag, der den wirtschaftlichen Wert eines Rechtsstreits angibt. Basis für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten.

Telemedien: Sammelbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Umfasst Websites, Apps, Blogs, Online-Shops, Newsletter.

Unterlassungserklärung: Verbindliche Zusage, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht mehr vorzunehmen. Wird durch Vertragsstrafe abgesichert.

Urheberrechtsgesetz (UrhG): Zentrales Gesetz zum Schutz kreativer Werke. Regelt Nutzungsrechte, Lizenzen und Schadensersatzansprüche.

Verlagsrecht: Teilbereich des Medienrechts, der das Verhältnis zwischen Urheber und Verlag regelt. Geregelt im Verlagsgesetz von 1901.

Wettbewerbsrecht (UWG): Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Verbietet irreführende Werbung, belästigende Akquise und unlautere Geschäftspraktiken.

Häufige Fragen zum Medienrecht

Eine orangefarbene Sprechblase mit einem Fragezeichen auf weißem Hintergrund
Die fünf häufigsten Suchanfragen zu Medienrecht beantwortet

Was ist Medienrecht?

Medienrecht ist ein Querschnittsbereich, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Produktion, Verbreitung und den Konsum von Medieninhalten regelt. Das Gebiet umfasst Urheberrecht, Presserecht, Rundfunkrecht, das Recht der Telemedien, das Persönlichkeitsrecht, Teile des Datenschutzrechts und des Wettbewerbsrechts. Eine geschlossene Kodifizierung existiert nicht, stattdessen greifen rund ein Dutzend Spezialgesetze ineinander.

Welche Gesetze gehören zum Medienrecht?

Zu den wichtigsten Regelwerken zählen das Urheberrechtsgesetz, das Kunsturhebergesetz, das Digitale-Dienste-Gesetz, der Medienstaatsvertrag, die Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Markengesetz und einzelne Vorschriften des Strafgesetzbuchs. Ergänzend gelten der Digital Services Act auf EU-Ebene und die Landespressegesetze.

Wann brauche ich einen Anwalt für Medienrecht?

Anwaltliche Hilfe ist sinnvoll, sobald Sie eine Abmahnung erhalten haben, eine einstweilige Verfügung im Briefkasten liegt, Sie selbst gegen eine Verletzung Ihrer Rechte vorgehen wollen oder ein größeres Medienprojekt rechtssicher gestalten möchten. Auch bei Reputationskrisen, Shitstorms und Fragen zu Pressemitteilungen empfiehlt sich frühzeitige Beratung. Spezialisierte Kanzleien rechnen häufig nach Stundensatz oder Pauschalen ab.

Was kostet eine medienrechtliche Abmahnung?

Die Anwaltskosten der Gegenseite richten sich nach dem Streitwert. Bei Foto-Abmahnungen liegen Streitwerte zwischen 3.000 € und 6.000 €, woraus Anwaltskosten von 500 € bis 800 € resultieren. Bei Markenrechtsverletzungen liegen Streitwerte zwischen 50.000 € und 100.000 €, die Anwaltskosten erreichen 1.800 € bis 2.500 €. Hinzu kommen Schadensersatzforderungen, eigene Anwaltskosten und mögliche Gerichtskosten.

Was ist der Unterschied zwischen Medienrecht und Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist ein Teilbereich des Medienrechts. Während das Urheberrecht den Schutz kreativer Werke regelt, umfasst das Medienrecht zusätzlich Persönlichkeitsrecht, Presserecht, Rundfunkrecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht. Eine Urheberrechtsverletzung ist immer auch eine medienrechtliche Frage, eine medienrechtliche Frage aber nicht zwangsläufig eine Urheberrechtsverletzung.

Quellen

Ein offenes, liniertes Notizbuch mit grauem Einband und hellblauem Lesezeichen vor weißem Hintergrund
Alle zitierten Primärquellen, Behörden und Gerichtsurteile im Überblick
  • Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: UrhG, KUG, DDG, UWG, MarkenG, abrufbar unter gesetze-im-internet.de
  • Bundesverfassungsgericht, Leitentscheidungen zu Art. 5 GG, bundesverfassungsgericht.de
  • Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Newsletter-Beitrag zu EuGH-Urteil C-559/20, April 2022, brak.de
  • Europäischer Gerichtshof, Urteil C-559/20 vom 28. April 2022 zur Abmahnkostendeckelung
  • Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065
  • Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), Bundesgesetzblatt 2024
  • Dr. Web Magazin: Cookie Banner und DSGVO, Heikel: Bilder im Internet ohne Abmahnrisiko, E-Mail-Archivierung Pflicht, Website-Checkliste
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Michael Dobler
Autor
Ich bin der Herausgeber von Dr. Web. Um praxisfit zu bleiben, unterstütze ich darüber hinaus Kunden bei der digitalen Kundengewinnung und Kundenbindung. Erste eigene Gehversuche im Internet unternahm ich 1999 mit einem Kinomagazin. Nach 15 Jahren in Lohn und Brot, u.a. als Projektmanager für digitale Medien, machte ich mich schließlich Ende 2005 selbständig. Das war die beste berufliche Entscheidung meines Lebens.
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