Meta zahlt nach einem Urteil aus New Mexico 820 Millionen Euro, davon 493 Millionen in einen Fonds für die psychische Gesundheit Jugendlicher. Chief Judge Bryan Biedscheid stützte sein Urteil auf das App-Design statt auf einzelne Inhalte, weshalb die Immunität aus Section 230 ins Leere lief. Ab dem 9. Dezember 2026 haftet Software auch in Deutschland wie ein Produkt.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenAm 6. August 2026 stufte das First Judicial District Court in Santa Fe Facebook und Instagram als öffentliche Beeinträchtigung ein.[1] Meta zahlt daraufhin 493 Millionen Euro in einen Abhilfefonds, gerechnet aus 567 Millionen US-Dollar zum Kurs von 0,87 am 7. August 2026. Der Konzern kündigte Berufung an.
Das Wichtigste in Kürze
- Biedscheid sieht New Mexico „mitten in einer Krise der psychischen Gesundheit Jugendlicher“ und Metas Plattformen als erhebliche Mitursache.
- 493 Millionen Euro fließen in den Fonds, 365 Millionen davon in Behandlungsangebote, abrufbar über fünf Jahre.
- Die Geschworenen stellten im März 2026 bereits 75.000 Verstöße gegen das Verbraucherschutzgesetz von New Mexico fest, Strafe 326 Millionen Euro.
- Endlos-Scrollen und algorithmische Feeds bleiben unangetastet.
Warum schützte Section 230 den Konzern diesmal nicht?

Design statt Veröffentlichung. Section 230 des Communications Decency Act schützt Betreiber von Online-Diensten vor der Haftung für fremde Inhalte. New Mexico klagte deshalb nicht über einzelne Beiträge, sondern über Voreinstellungen und Empfehlungslogik. Für Biedscheid zählt der Bauplan einer App als eigene Äußerung des Betreibers.
Das US-Berufungsgericht für den neunten Bezirk ließ 2021 eine Klage gegen Snap wegen eines Tempo-Filters zu. Der dritte Bezirk nahm TikTok 2024 für seinen Empfehlungsalgorithmus in die Pflicht, Nevadas Oberstes Gericht erklärte 2025 süchtig machende Funktionen für angreifbar.[1] Vier US-Bundesstaaten fordern parallel eine Rekordstrafe von 1,2 Billionen Euro. Der Bruch mit der alten Plattform-Immunität ist damit keine Einzelmeinung mehr.
Wofür sind die 493 Millionen Euro reserviert?
Behandlung zuerst. 365 Millionen Euro gehen in Therapie und Versorgung, 78 Millionen in Früherkennung, 29 Millionen in Aufklärung. Der Rest deckt Vermittlung und Verwaltung. Die Sachverständige Dana Weiner hatte einen Abhilfeplan über 15 Jahre vorgelegt; Biedscheid kürzte ihn auf fünf Jahre, weil längere Programme Schäden abdeckten, die heute nicht bestehen.
Ungeschoren bleibt die Aufmerksamkeitsmechanik. Autoplay, Endlos-Scrollen und algorithmische Feeds genießen laut Urteil klaren Schutz durch Section 230 sowie den ersten Verfassungszusatz, weshalb das Gericht daran nichts änderte. Angeordnet sind stattdessen eine Altersprüfung per KI, ein Vorhersagemodell für Unter-13-Jährige binnen zwei Jahren und private Voreinstellungen für Minderjährige. Kalifornien geht den umgekehrten Weg und will süchtig machende Feeds gesetzlich verbieten.
Das Urteil aus New Mexico lässt Metas Feeds unangetastet und verlangt stattdessen den Altersnachweis. Betreiber im DACH-Raum sollten ihre Alterserkennung prüfen, lange bevor der Algorithmus zur Debatte steht.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was das Gericht nicht angeordnet hat
Autoplay, Endlos-Scrollen und algorithmische Feeds blieben unangetastet, weil Section 230 und der erste Verfassungszusatz sie schützen. Angeordnet sind eine Altersprüfung per KI, ein Vorhersagemodell für Unter-13-Jährige binnen zwei Jahren und private Voreinstellungen für Konten Minderjähriger.
Was ändert sich für Anbieter im DACH-Raum?
Kein Fonds in Europa. Die EU-Kommission hält Instagram und Facebook seit Juli 2026 für Verstöße gegen den Digital Services Act verantwortlich, ebenfalls wegen süchtig machenden Designs. Bußgelder daraus wandern in den EU-Haushalt. Einen zweckgebundenen Fonds nach dem Vorbild der US-Opioidverfahren kennt das europäische Recht nicht.
9. Dezember 2026 wird zum eigentlichen Stichtag. Bis dahin muss Deutschland die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie umsetzen, der Regierungsentwurf liegt seit dem 17. Dezember 2025 vor.[3] Software zählt darin ausdrücklich als Produkt, auch Systeme mit KI. Medizinisch anerkannte Schäden der psychischen Gesundheit gelten als ersatzfähiger Schaden.[2] Geschädigten hilft dann die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers.
Anbieter mit minderjährigen Nutzern prüfen deshalb zuerst ihre Voreinstellungen: Sind Konten von Minderjährigen privat? Schlägt das System solche Konten Erwachsenen vor? Danach folgt die Alterserkennung, deren eigenes Datenschutzrisiko die Papers-Please-Ära des Internets beschreibt. Google gibt seinen Altersnachweis per Zero-Knowledge-Verfahren frei, Android bekommt bis Jahresende eine weltweite Altersprüfung.
Quellen
[1] First Judicial District Court, County of Santa Fe: Final Findings of Fact, Conclusions of Law and Judgment, State ex rel. Torrez v. Meta Platforms, Inc., D-101-CV-2023-02838, 6. August 2026
[2] Amtsblatt der Europäischen Union: Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte, Artikel 6 Absatz 1
[3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts, Regierungsentwurf vom 17. Dezember 2025
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