Was ändert sich zum Oktober?

Brief mit Karte „3 Euro mehr“ neben Schere mit Label „Sonderkündigung“
1&1 erhöht DSL- und Glasfasertarife ab Oktober 2026 um drei Euro monatlich. Bestandskunden zahlen mehr, Neuabschlüsse bleiben unverändert

1&1 hebt die monatliche Grundgebühr vieler DSL- und Glasfasertarife um drei Euro an, beim Einsteigertarif 1&1 DSL 250 von 34,99 auf 37,99 Euro. Der Aufschlag von gut acht Prozent gilt ab Oktober 2026 und betrifft ausschließlich Bestandskunden, nicht Neuabschlüsse.

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Rechtlich stützt sich der Anbieter auf seine AGB in Verbindung mit Paragraf 57 TKG.[1] Wichtig für die Praxis: Genau diese Norm gibt betroffenen Kunden zugleich ein Werkzeug in die Hand, das die Erhöhung für 1&1 teuer werden lässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Euro mehr: 1&1 verteuert viele DSL- und Glasfasertarife ab Oktober 2026 um drei Euro im Monat, den Tarif DSL 250 von 34,99 auf 37,99 Euro.
  • Sonderkündigung: Paragraf 57 TKG erlaubt Bestandskunden, binnen drei Monaten kostenlos und fristlos zu kündigen.
  • Kostendruck: Der eigene 5G-Ausbau und teure Vorleistungen im Festnetz zwingen den Anbieter zu höheren Preisen.
  • Preiswelle: 2026 heben fast alle großen Netzbetreiber ihre Bestandspreise an.

Warum trifft der Aufschlag ausgerechnet 1&1?

1&1 ist der einzige der vier deutschen Netzbetreiber, der sein Mobilfunknetz gerade erst aufbaut und im Festnetz weiter auf gemietete Leitungen angewiesen bleibt. Diese Doppelrolle erklärt den Kostendruck besser als jede Energiepreis-Formel.

Im Mobilfunk ersetzt der Konzern die gemietete Grundlage Schritt für Schritt durch ein eigenes Netz aus Software, das Ende 2026 erst 35 Prozent der Haushalte erreichen soll. Der Ausbau verschlingt jedes Jahr dreistellige Millionenbeträge.

Im Festnetz mietet 1&1 die Anschlüsse weiter bei Konkurrenten wie der Telekom, die ihren Glasfaserausbau zuletzt nach Rendite statt Reichweite steuert. Steigende Vorleistungspreise reicht 1&1 nun an die Endkunden weiter und bleibt trotz Kundenschwund profitabel.

Die drei Euro sind nicht das Ärgernis, sondern das Signal: 1&1 verlangt für sein eigenes Netz künftig den Preis der etablierten Konzerne, obwohl der Ausbau erst bei 29 Prozent der Haushalte steht. Die Bestandskunden zahlen den Umbau mit, bevor sie ihn nutzen können.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
1&1-Preiserhöhung 2026 auf einen Blick
Was der Aufschlag für DSL- und Glasfaser-Bestandskunden bedeutet
+3 €
mehr pro Monat und Tarif, ab Oktober 2026
+8,6 %
Beispiel 1&1 DSL 250: von 34,99 € auf 37,99 €
3 Monate
Frist für die kostenlose Sonderkündigung nach § 57 TKG
29 → 35 %
eigene 5G-Netzabdeckung, Ziel Ende 2026

Wie nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht?

Betroffene Kunden dürfen den Vertrag nach Paragraf 57 TKG binnen drei Monaten nach dem Änderungsschreiben fristlos und kostenlos kündigen, wirksam frühestens zum Tag der Preiserhöhung. Die Frist läuft ab Zugang der Mitteilung, nicht ab dem Erhöhungstermin.

Für Unternehmen lohnt der Blick in die Vertragsakte gleich doppelt. Die Sonderkündigung taugt als Hebel, um einen günstigeren Tarif zu verhandeln oder zu einem Glasfaseranbieter zu wechseln. Zusätzlich erlaubt Paragraf 57 Absatz 4 TKG die außerordentliche Kündigung, sobald die gemessene Geschwindigkeit dauerhaft unter der zugesagten liegt.

Auch beim Bleiben lohnt der Marktcheck. Der Aufschlag ist Teil einer Welle, mit der 2026 fast alle großen Netzbetreiber ihre Bestandspreise anheben. Ein kurzer Vergleich vor Ablauf der Dreimonatsfrist kostet nichts und spart im Zweifel 72 Euro pro Vertragsjahr.

FAQ: 1&1-Preiserhöhung 2026

Um wie viel erhöht 1&1 die Preise?

1&1 hebt die monatliche Grundgebühr betroffener DSL- und Glasfasertarife um drei Euro an, beim Tarif 1&1 DSL 250 von 34,99 auf 37,99 Euro. Das entspricht rund 8,6 Prozent. Die Erhöhung gilt ab Oktober 2026 und trifft ausschließlich Bestandskunden, nicht Neuabschlüsse.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei Glasfaser?

Ja. Das Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 57 TKG greift bei jeder einseitigen Preiserhöhung, unabhängig davon, ob der Anschluss über DSL oder Glasfaser läuft. Betroffene können den Vertrag innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung kostenlos und fristlos kündigen.

Bis wann muss ich wegen der Preiserhöhung kündigen?

Die Frist beträgt drei Monate ab Zugang des Änderungsschreibens. Die Kündigung wird frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem der höhere Preis in Kraft tritt. Nach Ablauf der Frist gilt der höhere Preis automatisch als angenommen.

Warum wird 1&1 überhaupt teurer?

1&1 begründet den Aufschlag mit gestiegenen Kosten für Energie, Hardware, Netzbetrieb und Vorleistungen anderer Anbieter. Hinzu kommt der Aufbau des eigenen 5G-Netzes, der jedes Jahr dreistellige Millionenbeträge verschlingt.

Quelle

[1] Bundesministerium der Justiz: Telekommunikationsgesetz (TKG), § 57

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