Die Glasfaser-Werbung von 1&1 beschäftigt die Gerichte: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Anpreisung der Anschlüsse für irreführend und hat geklagt. Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz läuft das Verfahren inzwischen in der Berufung.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenIm Kern geht es um die Frage, was Kunden erwarten dürfen, wenn sie auf eine Glasfaser-Werbung reagieren. Gerade beim Netzausbau klaffen Anspruch und tatsächlich verfügbare Technik vor Ort oft auseinander, was zu Frust und Fehlentscheidungen bei der Anbieterwahl führt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft 1&1 irreführende Werbung für Glasfaseranschlüsse vor.
- Die Unterlassungsklage läuft am Landgericht Koblenz, ein Urteil erging am 16. September 2025.
- Das Verfahren ist in der Berufung beim Oberlandesgericht Koblenz.
- Ein Eintrag im Verbandsklageregister besteht, eine Anmeldung ist nicht nötig.
Warum ist Glasfaser-Werbung so streitanfällig?

Glasfaser ist zum Verkaufsargument geworden, aber der Begriff verdeckt technische Unterschiede. Ob ein Anschluss tatsächlich bis in die Wohnung reicht oder nur bis zum Verteiler in der Straße, entscheidet über die reale Leistung. Werbung, die diese Unterschiede verwischt, kann Kunden zu Verträgen bewegen, die ihre Erwartung nicht erfüllen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt mit der Klage genau hier an. Wer die Fallstricke bei Telekommunikationsverträgen kennen will, findet weitere Einordnung in unserem Themenbereich rund um digitale Dienste.
Glasfaser ist zum Werbeversprechen geworden, dem die Realität im Boden nicht immer folgt. Wenn der Begriff alles und nichts bedeuten kann, treffen Kunden ihre Vertragsentscheidung auf einer Grundlage, die der Anbieter selbst verwischt hat.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was bedeutet das Verfahren für Verbraucher?

Solange die Berufung läuft, ist nichts endgültig entschieden. Wer einen Glasfaservertrag abschließt, sollte sich die tatsächlich zugesagte Anschlussart schriftlich bestätigen lassen und Werbeaussagen nicht für bare Münze nehmen. Den Verfahrensstand samt Beanstandungen dokumentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband in seinem Register.
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