Vonovia stattet 4.700 Wohnungen in Bonn mit smarten Rauchmeldern des Herstellers Techem aus, die neben Rauch auch Temperatur und Luftfeuchtigkeit messen. Aus dem Lüftungsrhythmus lässt sich ablesen, wann jemand zu Hause ist. Die Datenschutzaufsicht NRW zieht deshalb eine klare Grenze, die für jedes Unternehmen mit Sensoren in fremden Räumen gilt.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenSmarte Rauchmelder sollen Leben retten, stoßen bei Vonovia aber auf Widerstand. Deutschlands größter Wohnungskonzern rüstet fast eine halbe Million Wohnungen mit Geräten um, die weit mehr können als Alarm schlagen. Genau diese Zusatzfähigkeit ruft Mietervereine und die Datenschutzaufsicht auf den Plan.
Das Wichtigste in Kürze
- Vonovia rüstet fast eine halbe Million Wohnungen mit dem Techem-Melder „Multisensor Plus“ aus, aktuell 4.700 davon in Bonn.
- Neben Rauch erfassen die Geräte Temperatur und Luftfeuchtigkeit, woraus sich Rückschlüsse auf die Anwesenheit ergeben.
- Techem begrenzt die Aufzeichnung auf stündliche Mittelwerte über 48 Stunden, und die Klimamessung bleibt ohne Einwilligung ausgeschaltet.
- Die Datenschutzaufsicht NRW verlangt, dass Zusatzfunktionen ohne freiwillige Zustimmung abgeschaltet bleiben.
Was messen die smarten Rauchmelder wirklich?

Der Multisensor Plus vereint fünf Funktionen in einem Gehäuse: Rauch, Hitze, Kohlenmonoxid, Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Nur die reine Rauchwarnung schreibt das Gesetz vor, die Klimamessung kommt als Zusatz dazu. Standardmäßig baut Vonovia das Gerät so ein, dass keine Klimadaten gespeichert oder übertragen werden.[2] Erst mit ausdrücklicher Einwilligung schaltet der Monteur die Funktion frei, danach sehen Mieter die Werte in der App „Mein Vonovia“.
Techem selbst beschränkt die Aufzeichnung auf stündliche Mittelwerte und hält diese nur 48 Stunden vor.[3] Harmlos klingt das erst, bis man die Werte zusammensetzt: Ein regelmäßiger Feuchtigkeitsanstieg am Morgen und am Abend verrät, wann geduscht und gelüftet wird. Daraus ergibt sich der Takt der Anwesenheit.
Warum Mietervereine von Überwachung sprechen
Mehrere Mietervereine werten den Zwangseinbau als Eingriff in den Schutz der Wohnung und sehen die Grenzen des Datenschutzes überschritten. Verschärft wird die Sorge dadurch, dass die Werte über beauftragte Dienstleister laufen, neben Techem auch die Cloud von Microsoft. Wie schnell solche Ketten zum Risiko werden, zeigte zuletzt das Datenleck bei Netze BW über einen Zähler-Dienstleister.
Der Fall steht für ein Muster. Dass sich aus scheinbar belanglosen Messwerten Bewegungs- und Verhaltensprofile bauen lassen, treibt Gerichte längst um, etwa im Streit, in dem der US-Supreme-Court den Datenschutz bei Standortdaten stärkte. Ein Sensor an der Decke sammelt keine Adressen, dafür einen lückenlosen Takt des Alltags.
Ein Rauchmelder, der die Luftfeuchtigkeit protokolliert, ist kein Sicherheitsgewinn mehr, sondern eine Datenquelle im Schlafzimmer. Vonovia und Techem haben den Schalter zum Abschalten eingebaut, doch die Beweislast dafür, dass er auch aus bleibt, tragen am Ende die Mieter.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was die Sensoren von Vonovia und Techem erfassen, speichern und kosten.
Die Grenze der Aufsicht NRW
Temperatur- und Feuchtemessung darf nur nach freiwilliger Einwilligung laufen. Ohne Zustimmung wird der Melder ausgeschaltet eingebaut, und die Einwilligung darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein.
Was die DSGVO und die Aufsicht verlangen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW hat nach zahlreichen Beschwerden eine deutliche Linie gezogen: Melder mit Zusatzfunktion dürfen ohne vorherige Einwilligung nur ausgeschaltet eingebaut werden.[1] Die Zustimmung muss freiwillig bleiben und darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein, sonst greift Artikel 7 der DSGVO nicht. Dazu verlangt Artikel 25 den Datenschutz durch Voreinstellungen, also genau die Werkseinstellung „aus“.
Der Fall reicht weit über Mietwohnungen hinaus. Jedes Unternehmen, das Sensoren in Büros, Filialen oder Ladenflächen installiert, steht vor derselben Pflichtenlage, die schon beim First-Party-Tracking nach dem Cookie-Aus gilt. Zwei Pflichten stehen im Zentrum: eine Datenschutz-Folgenabschätzung vor dem Rollout und eine Einwilligung, die vom eigentlichen Vertrag getrennt bleibt. Hinzu kommt ein sauberer Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem Cloud-Dienstleister.
Für Mieter bleibt der Schalter das wichtigste Werkzeug: Die Klimamessung lässt sich am Gerät jederzeit abschalten, ohne den Brandschutz zu verlieren. Betreiber solcher Sensoren sollten diese Voreinstellung zum Standard machen und die Zustimmung aktiv einholen, statt sie stillschweigend vorauszusetzen.
Quellen
[1] Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW: „Rauchmelder mit Klima-Monitoring müssen erst mal ausgeschaltet sein“
[2] Vonovia SE: „Multisensor Plus: Die neue Generation Rauchwarnmelder“
[3] Techem GmbH: Produktinformation „Multisensor Plus“
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