Die EU-Verpackungsverordnung gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in ganz Europa. Für den Handel kippt damit eine Grundregel: Bei seinen Eigenmarken wird er selbst zum Hersteller.[1] Jetzt lenkt auch Lidl ein und übernimmt die Verantwortung, über die Handel und Markenindustrie monatelang stritten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 ohne Übergangszeitraum. Ohne erfüllte Systembeteiligung droht ein Vertriebsverbot.[1]
  • Bei Eigenmarken und bei Direktimporten ohne inländischen Zwischenhändler wird der Handel zum Hersteller und finanziert das Recycling der Verpackung.
  • Die Zentrale Stelle Verpackungsregister stellte klar, dass sich diese Pflicht nicht auf Lieferanten oder Lohnabfüller abwälzen lässt. Die EU-Kommission bestätigt die Linie.[1]
  • Als größter deutscher Eigenmarken-Händler lenkt Lidl ein, wie die Lebensmittelzeitung berichtet.

Warum wird der Handel zum Hersteller?

Metalldose mit Recycling-Symbol und Schriftzug
Eigenmarken-Hersteller müssen sich im LUCID-Register registrieren, an Systemen teilnehmen und Mengen melden

Die PPWR trennt zwei Rollen, und bei Eigenmarken fallen beide auf den Handel. Als Erzeuger gilt, wer eine Verpackung unter eigenem Namen entwickeln lässt. Als Hersteller gilt, wer sie erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt.[2] Genau die zweite Rolle löst die erweiterte Herstellerverantwortung aus, also die Registrierung im LUCID-Register, die Systembeteiligung und die Mengenmeldung.

Kein Abwälzen: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister zog eine klare Grenze und erklärte die Verlagerung der Systembeteiligung auf Lieferanten oder Lohnabfüller für unzulässig.[1] Die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission ordnete die Verantwortung ebenfalls dem Handel zu und beantwortete auf 68 Seiten 33 Auslegungsfragen zur Abgrenzung.

Wen trifft die neue Herstellerpflicht?

Nicht nur die Discounter: Betroffen ist jedes Unternehmen mit Eigenmarke und jeder Betrieb, der verpackte Ware ohne inländischen Zwischenhändler direkt importiert. Auch der boomende Onlinehandel fällt darunter, sobald ein Shop seine Ware selbst einführt.

Für Onlinehändler steckt der Zündstoff im Versandetikett. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister wertet das Etikett als Veränderung der Verpackung, was die Erzeugerpflichten für die Versandverpackung auslöst. Der Händlerbund widerspricht dieser Auslegung.

Die PPWR macht aus einer Verpackungsfrage eine Bilanzfrage: Für seine Eigenmarken finanziert der Handel ab sofort die Entsorgung mit. Lidl zieht die Konsequenz, der Rest der Branche hat nur bis zum ersten Vertriebsverbot Zeit.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Solche Kostenverschiebungen kennt der Handel bereits. In Freiburg zahlt die Gastronomie eine kommunale Verpackungssteuer, und der EU Data Act führte zuletzt vor, wie knapp die Fristen solcher Vorgaben ausfallen.

EU-Verpackungsverordnung: was für den Handel gilt
PPWR, anwendbar seit dem 12. August 2026
12.08.2026
Stichtag: die PPWR gilt unmittelbar in allen EU-Staaten
0 Tage
Übergangszeitraum, ohne Systembeteiligung droht ein Vertriebsverbot
2 Rollen
Erzeuger und Hersteller, bei Eigenmarken trägt der Handel beide
68 Seiten
EU-Auslegungsleitlinien mit 33 Fragen zur Rollenabgrenzung

So wird der Händler zum Verpflichteten

Schritt 1
Eigenmarke
Der Handel lässt die Ware unter eigener Marke herstellen.
Schritt 2
Inverkehrbringen
Er stellt die Verpackung zuerst im Markt bereit und wird zum Hersteller.
Schritt 3
LUCID und System
Registrierung und Systembeteiligung finanzieren das Recycling.

Was müssen Händler jetzt tun?

Vor dem nächsten Verkauf gehören alle Eigenmarken und Direktimporte ins LUCID-Register und in ein duales System. Sinnvoll ist zuerst eine Bestandsaufnahme, welche Artikel überhaupt als Eigenmarke oder als Direktimport gelten. Danach klärt jeder Onlineshop, ob seine Versandverpackung eigene Erzeugerpflichten trägt.

Kein Übergang: Die PPWR kennt keine Schonfrist und sanktioniert die fehlende Systembeteiligung mit einem Vertriebsverbot.[1] Händler mit früh geklärten Pflichten verkaufen weiter, während zögernde Wettbewerber im Regal stehen bleiben.

Quellen

[1] Zentrale Stelle Verpackungsregister: „PPWR verschiebt Verantwortung auf den Handel: Ohne rechtzeitige Systembeteiligung droht ein Vertriebsverbot“

[2] Amt für Veröffentlichungen der EU: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

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