Der Familienkonzern Liebherr führt die Betriebsdaten seiner Kräne, Bagger und Mining-Maschinen erstmals in einer einzigen Plattform zusammen. Das klingt nach einem reinen Technikprojekt, doch die eigentliche Verschiebung steckt im Recht: Der neue EU Data Act entscheidet neu, wem diese Maschinendaten gehören.

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Die Liebherr-Datenplattform Liebherr Connect sammelt Maschinenstatus, Wartungsmeldungen, Aufgaben und Standortdaten über alle Produktsegmente hinweg an einer Stelle.[1] Bisher lag jede Geräteklasse in ihrem eigenen Silo. Der Schritt reiht sich in eine Bewegung ein, in der Industriekonzerne ihre Maschinen zu vernetzten Datenprodukten umbauen und dabei zunehmend auf künstliche Intelligenz setzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Liebherr Connect bündelt Maschinen-, Wartungs- und Standortdaten aller Liebherr-Produktsegmente in einer Plattform.
  • Der Bruch der Silos läuft zunächst innerhalb des eigenen Konzerns, noch nicht herstellerübergreifend.
  • Der EU Data Act gilt seit dem 12. September 2025 und gibt Betreibern ein Recht auf die Daten ihrer Maschinen.
  • Für vernetzte Produkte, die nach dem 12. September 2026 auf den Markt kommen, wird der direkte Datenzugang zur Pflicht.

Was führt Liebherr Connect wirklich zusammen?

Bagger auf Podest fördert Datenrolle per Förderband in beschrifteten Karton
Liebherr Connect zeigt Maschinenstatus, Wartungshinweise und ermöglicht Echtzeit-Datenübertragung sowie Baustellensteuerung per Tablet

Ein Datentopf: Liebherr Connect zeigt Maschinenstatus, Wartungshinweise und anstehende Aufgaben, liefert Live-Analysen und Standortverfolgung und erlaubt die Baustellensteuerung per Tablet.[1] Die Maschinen senden und empfangen ihre Daten in Echtzeit, statt sie erst beim Werkstatttermin preiszugeben.

Warum Silos entstehen: Jeder Hersteller betreibt seine eigene Telematik, vom Operations Center bei John Deere bis zu Claas connect. Auf einer gemischten Baustelle passen diese Datentöpfe nicht zusammen, und selbst innerhalb eines Konzerns liefen die Geräteklassen lange getrennt. Wie heikel die Datenhoheit dabei wird, hat der Streit gezeigt, an dessen Ende John-Deere-Kunden per Vergleich das Recht auf Reparatur erhalten haben.

Warum Maschinenbauer zu Datenplattformen werden

Ein Muster: Der Umbau folgt einem Schema, das quer durch die Branchen läuft. In der Landwirtschaft hat Claas seine Software 365FarmNet in die Plattform Claas connect eingezogen. Auch Bosch vernetzt inzwischen ganze Handwerker-Fuhrparks mit der Werkstatt, während Jungheinrich sich autonome Roboter an die Laderampe holt. Aus dem Einzelverkauf wird so ein laufendes Datengeschäft.

Die Kehrseite: Die Daten liegen bei dem, der die Plattform betreibt. Genau daraus entsteht ein Sog zur Abhängigkeit, denn ein Wechsel des Herstellers kostet zugleich die gesammelte Betriebshistorie. Der Data Act zielt genau auf diese Bindung.

Die eigentliche Frage ist nicht, wie smart die Baumaschine wird, sondern wem ihre Daten gehören. Der Data Act beantwortet sie zum ersten Mal zugunsten des Betreibers statt des Herstellers.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Der EU Data Act und die Maschinendaten
Wann die Datenhoheit vom Hersteller zum Betreiber wandert
12.09.2025
Der EU Data Act ist seit diesem Tag in Kraft.
12.09.2026
Ab diesem Stichtag wird der Datenzugang für neue vernetzte Produkte Herstellerpflicht.
0 €
Betreiber erhalten die Daten ihrer Maschinen direkt und kostenlos.
Vom Silo zur Datenhoheit

Bisher: Datensilo

Die Betriebsdaten liegen in der Plattform des Herstellers. Ein Wechsel kostet die gesammelte Historie, der Betreiber ist gebunden.

Data Act: Datenhoheit

Betreiber haben ein gesetzliches Recht auf ihre Maschinendaten, können sie abrufen und an Dritte weitergeben. Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt.

Was der EU Data Act für Fuhrparkbetreiber ändert

Datenhoheit kippt: Seit dem 12. September 2025 gilt der Data Act, und Betreiber vernetzter Produkte haben einen gesetzlichen Anspruch, die von ihren Maschinen erzeugten Daten direkt und kostenlos zu erhalten und an Dritte weiterzugeben.[2] Die Pflicht, Produkte von vornherein mit zugänglichen Daten zu bauen, greift für vernetzte Geräte, die nach dem 12. September 2026 auf den Markt kommen. Geschäftsgeheimnisse bleiben dabei geschützt.

Konkret jetzt: Bau- und Fuhrparkbetriebe sollten prüfen, auf welche Maschinendaten sie bereits heute ein Recht haben, und Klauseln zu Datenzugang und Portabilität in die Beschaffung schreiben. Bei einer reinen Ein-Hersteller-Plattform lohnt der Blick auf das Kleingedruckte, denn offene Schnittstellen sind kein Automatismus. Dass vernetzte Flotten dabei zum Angriffsziel werden, hat die ungeschützte Schnittstelle in der Flottenplattform von Volvo und Eicher gezeigt, und wie der deutsche Gesetzgeber die Reparaturrechte nachzieht, lässt sich am Start der Umsetzung im Bundestag ablesen.

Die Plattform ist gebaut, die Rechtslage ist neu. Den Vorteil holt heraus, wer die Datenfrage jetzt in Beschaffung und Verträge zieht, statt sie stillschweigend dem Hersteller zu überlassen.

Quellen

[1] Liebherr: „Liebherr Connect“, Produktseite zur Konnektivitätslösung

[2] Europäische Kommission: „Data Act“ (Verordnung (EU) 2023/2854), Anwendung seit 12. September 2025

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