Der Bundestag hat am Abend des 20. Mai 2026 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur beraten. Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 läuft am 31. Juli ab. Hersteller von Waschmaschinen, Smartphones und einer ganzen Reihe weiterer Produktgruppen werden ab Sommer verpflichtet, defekte Geräte zu einem angemessenen Preis instand zu setzen.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenWelche Produkte unter die Reparaturpflicht fallen

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium nennt eine konkrete Liste. Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Mobiltelefone, Tablets, Drucker, Computer, E-Roller und E-Bikes müssen während ihrer üblichen Lebensdauer reparierbar bleiben. Die Pflicht orientiert sich an den Zeiträumen, in denen Hersteller ohnehin Ersatzteile vorhalten müssen. Konkret bedeutet das: Waschmaschinen mindestens zehn Jahre, Smartphones mindestens sieben Jahre ab Produktionsende eines Modells. Ersatzteile sind dabei zu „angemessenen Preisen“ anzubieten und innerhalb von zehn Tagen zu liefern.
Auch das Design der Geräte gerät in den Fokus. Hersteller müssen ihre Produkte konstruktiv so gestalten, dass eine Reparatur überhaupt möglich ist. Technische Sperren, die Reparaturen durch Dritte verhindern, werden grundsätzlich unzulässig.
Was Verbraucher konkret gewinnen

Der Entwurf legt mehrere Hebel an. Entscheidet sich ein Verbraucher innerhalb der Gewährleistung für eine Reparatur statt für eine Ersatzlieferung, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um ein Jahr. Die Beweislastumkehr bleibt bei zwölf Monaten, was bedeutet, dass der Verkäufer im ersten Jahr nachweisen muss, dass ein Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war. Hinzu kommen Plattformen, auf denen sich zertifizierte Reparaturbetriebe vergleichen lassen sollen, und das ausdrückliche Recht zur Selbstreparatur.
Wer in der Zwischenzeit bereits jetzt Reparaturen ausprobieren möchte, findet im Dr.-Web-Repair-Café-Leitfaden die organisatorische Struktur und Tipps, wie sich Reparaturen auch ohne neue Gesetze lohnen.
Was die Industrie befürchtet

Die Hersteller protestieren naturgemäß. Mehr Reparaturpflichten heißen mehr Ersatzteile auf Lager, mehr Service-Kapazität, mehr Schulung. Aus Branchen-Sicht entsteht ein Mehraufwand, der besonders kleinere Marken überfordern dürfte. Zum Vergleich: Eine durchschnittliche E-Bike-Komponente kostet 2.000 bis 3.000 Euro, eine Akku-Reparatur ist auf vielen Modellen heute schlicht nicht vorgesehen. Genau hier zielt das Gesetz.
Recht auf Reparatur ist eines der wenigen Gesetze, das gleichzeitig Klimaschutz, Verbraucherrecht und mittelständische Wertschöpfung adressiert. Wer als Hersteller jetzt erst nach Lobbyisten sucht, hat die letzten drei Jahre verschlafen. Die Frist ist der 31. Juli, nicht der 31. Dezember.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Wann das Gesetz wirklich greift

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 25. März 2026 beschlossen. Nach der ersten Lesung folgen Ausschussberatungen, voraussichtlich im Recht- und Verbraucherschutzausschuss, anschließend die zweite und dritte Lesung. Realistisch greift das Gesetz dann zum Herbst 2026, sobald die Verkündung im Bundesgesetzblatt durch ist. Die EU-Frist 31. Juli wird damit knapp gehalten, eine Verzögerung um wenige Wochen ist möglich.
Mehr Newshunger?

Wer Reparatur als wirtschaftliches Modell denkt, findet im Repair-Café-Artikel bereits den Vorgriff auf das neue Geschäftsfeld unabhängiger Werkstätten. Im Bereich Mobilität schärfen die Ladetarife 2026 und die E-Auto-Prämie 2026 das Bewusstsein für Lebenszyklen, das jetzt auch in die Haushaltsgeräte-Welt zieht. Und wer den Bürokratie-Druck auf den Mittelstand mitlesen möchte, prüft das gestern gestartete BAFA-Portal für die E-Auto-Förderung.