Das Gericht der Europäischen Union hat das Verbot der eTraveli-Übernahme durch Booking bestätigt. Am 9. September 2026 wiesen die Richter die Klage des Konzerns gegen die Entscheidung aus Brüssel vollständig ab, drei Jahre nach der ersten Untersagung. Für Reise-Plattformen im DACH-Raum zieht das Urteil eine neue Grenze: Marktmacht lässt sich nicht mehr über den Zukauf eines vorgelagerten Geschäfts ausbauen.

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Booking wollte mit eTraveli Europas führenden Flugvermittler übernehmen und zahlte dafür 1,63 Milliarden Euro. Die EU-Kommission sah darin keinen gewöhnlichen Zukauf, sondern den Ausbau eines Reise-Ökosystems, in dem der Marktführer bei Hotelbuchungen seine Vormacht zementiert. Genau diese Sorge hat das Gericht nun bestätigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gericht der Europäischen Union wies am 9. September 2026 Bookings Klage gegen das Übernahmeverbot vollständig ab (Rechtssache T-1139/23).
  • Die EU-Kommission hatte den 1,63 Milliarden Euro schweren Kauf des Flugvermittlers eTraveli 2023 untersagt, erstmals allein wegen einer Ökosystem-Sorge.
  • Booking dominiert nach Feststellung der Kommission den Markt für Hotel-Onlinebuchungen und hätte über eTraveli Flugkunden in dieses Geschäft geleitet.
  • Booking prüft ein Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof.

Warum stoppt Brüssel einen Reiseriesen, der kaum Flüge verkauft?

Trichter mit Bordkarte nach Berlin, Warnschild und „GESPERRT“-Siegel auf weißem Grund
Booking übernimmt eTraveli und dessen Flugmarken Gotogate und Mytrip, um Flugkunden ins Hotelgeschäft zu lenken

Booking verkauft selbst kaum Flüge, eTraveli dagegen zählt mit den Marken Gotogate und Mytrip zu den größten Flug-Onlinevermittlern Europas. Ein klassischer Wettbewerbsschaden durch überlappende Marktanteile lag also fern. Die Kommission argumentierte anders: Flüge sind das günstige Eingangstor einer Reise, und über eTraveli hätte Booking Millionen Flugkunden direkt in sein dominantes Hotelgeschäft geleitet.

Dieser Sog, in der Fachsprache reverse leveraging genannt, hätte konkurrierende Hotelportale von der wichtigsten Kundenquelle abgeschnitten. 2023 untersagte Brüssel den Kauf deshalb als erste Fusion überhaupt allein wegen einer solchen Ökosystem-Sorge.[1] Bookings Zugeständnisse, etwa ein Auswahlfenster für konkurrierende Angebote, reichten der Kommission nicht.

Was das Urteil für Bookings Marktmacht bedeutet

Das Gericht der Europäischen Union folgte der Kommission auf ganzer Linie. In der Rechtssache T-1139/23 wies die erweiterte Kammer aus fünf Richtern jeden Klagegrund ab: Booking hatte gerügt, die Behörde weiche von ihren eigenen Leitlinien für nicht-horizontale Fusionen ab, lege ein falsches Vergleichsszenario zugrunde und belege keine spürbare Wettbewerbsbeschränkung. Keines dieser Argumente überzeugte die Richter.[2]

Die Ökosystem-Theorie ist damit erstmals gerichtlich bestätigt. Für jede dominante Plattform, die ein vorgelagertes Portal kauft, um Kunden in ihr Kerngeschäft zu lenken, schafft das Urteil einen Präzedenzfall. Ähnliche Fragen stellen sich derzeit bei der geplanten Vollübernahme von Delivery Hero durch Uber, wo Brüssel ebenfalls den Zusammenschluss zweier Plattformwelten prüft.

Brüssel verbietet hier keinen Marktanteil, sondern einen Sog: Der Kauf hätte Flugsuchende direkt ins dominante Hotelgeschäft von Booking geleitet. Das Urteil macht diese Trichter-Logik erstmals gerichtsfest und zieht eine Grenze für jede Plattform, die ihr Ökosystem per Zukauf schließen will.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was europäische Hoteliers und Reise-Plattformen jetzt wissen müssen

Booking.com ist im deutschsprachigen Raum der Standardkanal vieler Hotels, und die Machtfrage zwischen Plattform und Gastgeber ist alt. Erst im Sommer verhängten Chinas Wettbewerbshüter gegen den Rivalen Trip.com eine Strafe von 675 Millionen Euro für erzwungene Bestpreisklauseln, ein verwandtes Muster der Plattform-Dominanz. Das eTraveli-Urteil zeigt, dass die EU solche Konzentration nicht nur über Strafen, sondern schon bei der Fusionskontrolle bremst.

Booking prüft ein Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof; bis zu einer Entscheidung dort bleibt das Verbot in Kraft. Bei jeder Übernahme im Reise- oder Plattformgeschäft zählt künftig die Ökosystem-Logik: Nicht nur überlappende Marktanteile, sondern auch der Zugriff auf eine fremde Kundenquelle kann eine Fusion in Brüssel zu Fall bringen.

Bookings eTraveli-Kauf: gestoppt und bestätigt
Wie aus einem 1,63-Milliarden-Deal ein europäischer Präzedenzfall wurde
1,63 Mrd. €
Volumen der untersagten Übernahme von eTraveli
2023
Erstes EU-Verbot allein wegen einer Ökosystem-Sorge
9.9.2026
Gericht der EU weist Bookings Klage vollständig ab (T-1139/23)
Die Ökosystem-Theorie in einem Satz
Als führender Hotelvermittler hätte Booking über eTraveli auch Flugsuchende eingesammelt und in sein dominantes Hotelgeschäft geleitet. Genau diesen Sog untersagte Brüssel, obwohl sich die Marktanteile kaum überschneiden.

Quellen

[1] Europäische Kommission: „Mergers: Commission prohibits proposed acquisition of eTraveli by Booking“ (IP/23/4573, 25. September 2023)

[2] Gericht der Europäischen Union: Rechtssache T-1139/23, Booking Holdings gegen Kommission (Urteil vom 9. September 2026)

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