Chinas Marktaufsicht hat den Reisekonzern Trip.com zu einer der höchsten Kartellstrafen der Landesgeschichte verurteilt. Der Vorwurf klingt vertraut: erzwungene Exklusivität und Bestpreise gegenüber Hotels. Genau diese Praxis kennt Europa aus dem Fall Booking.com.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie Trip.com-Kartellstrafe summiert sich auf rund 675 Millionen Euro und trifft den Mutterkonzern von Ctrip, Skyscanner und Qunar. Die Behörde SAMR wirft dem Anbieter vor, seine Marktmacht über Hotels seit 2020 missbraucht zu haben. Für deutsche Entscheider ist der Fall weniger exotisch, als er wirkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Rund 675 Millionen Euro Gesamtstrafe, davon rund 459 Millionen Euro Bußgeld.
- Das Bußgeld entspricht 7,5 % des chinesischen Konzernumsatzes 2025.
- Vorwurf: Exklusivzwang für Spitzenhotels, Bestpreis-Zwang für alle übrigen.
- Dasselbe Modell hat das Bundeskartellamt bei Booking.com längst gekippt.
Was wirft Chinas Kartellbehörde Trip.com vor?

Trip.com hat laut SAMR Spitzenhotels zur Exklusivität gezwungen und alle übrigen Hotels auf den niedrigsten Preis im gesamten Netz verpflichtet, technisch überwacht und abgesichert.
Die Behörde hat den Konzern zu rund 675 Millionen Euro verurteilt, umgerechnet zum Kurs vom 28. Juli 2026 (1 Yuan = 0,1304 Euro).[1] Darin stecken ein Bußgeld von rund 459 Millionen Euro, die Einziehung von rund 216 Millionen Euro unrechtmäßiger Gewinne und die Rückzahlung von rund 16 Millionen Euro einbehaltener Hotelkautionen.
Das Bußgeld bemisst sich auf 7,5 % des chinesischen Jahresumsatzes 2025, die höchste Quote, die Chinas Aufsicht je angesetzt hat, deutlich über den 4 % im Fall Alibaba. Für die Höhe kennt auch Europa Vergleichswerte, etwa die Rekordstrafe von 4,1 Milliarden Euro gegen Google.
Warum ist die Bestpreis-Klausel das eigentliche Problem?
Eine Bestpreis-Klausel verbietet dem Hotel, anderswo günstiger anzubieten. Damit friert die Plattform den Wettbewerb ein und hält die Preise breitflächig hoch, ohne selbst ein besseres Angebot machen zu müssen.
Der Mechanismus heißt im Fachjargon Meistbegünstigungs- oder Paritätsklausel. Das Hotel darf seine Zimmer auf keinem Kanal billiger verkaufen als auf der dominanten Plattform. Neue Wettbewerber können den Markt so kaum über den Preis aufrollen, weil ihnen die günstigen Zimmer strukturell verwehrt bleiben.
Genau dieses Muster kennt der Handel aus einer anderen Branche. Die US-Handelsaufsicht wirft Amazon vor, die Preise im ganzen Netz hochgehalten zu haben, mit sehr ähnlichen Instrumenten.
Die Strafe ist gewaltig, doch die eigentliche Nachricht ist die Methode. Peking bekämpft 2026 exakt die Bestpreis-Klausel, die Brüssel und das Bundeskartellamt schon vor Jahren aus dem Markt geräumt haben.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
So wirkt die Bestpreis-Klausel
Das Hotel darf seine Zimmer nirgends günstiger anbieten als auf der dominanten Plattform. Neue Wettbewerber kommen dadurch nicht über den Preis in den Markt, die Preise bleiben breitflächig hoch.
Was bedeutet das für Reisende und Anbieter in Europa?
Europa ist beim Thema Bestpreis-Klausel weiter als China: Das Bundeskartellamt hat sie bei den Hotelportalen untersagt, und der Digital Markets Act verbietet solche Klauseln seit 2024 für benannte Torwächter.
Das Bundeskartellamt hat enge wie weite Bestpreis-Klauseln der Hotelportale bereits gekippt, der Bundesgerichtshof hat das Verbot bestätigt. Seit Mai 2024 gilt Booking.com zudem als Torwächter unter dem Digital Markets Act, dessen Öffnungslogik Europa gerade auch Google im Android-Ökosystem aufzwingt.
Für Trip.com trifft die Entscheidung einen wachsenden Europa-Ableger, denn die Tochter Skyscanner vergleicht auch hierzulande Flüge und Hotels. Dass solche Auflagen milder ausfallen, wo Brüssel bereits vorgelegt hat, zeigt der Apple-Kartellvergleich in den USA.
Der Konzern hat angekündigt, das Urteil vollständig umzusetzen und jede Auflage systematisch abzuarbeiten. Im Mittelstand lohnt jetzt ein Blick in die eigenen Verträge mit Buchungs- und Vergleichsplattformen: Versteckte Paritäts- und Exklusivklauseln sind im EU-Raum längst angreifbar.
Quelle
[1] Staatliche Marktaufsicht SAMR: „Marktaufsicht verhängt gegen die Ctrip-Gruppe wegen Monopolverhaltens eine Verwaltungsstrafe und ordnet vollständige Nachbesserung an“
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