Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze für Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten. Käuferinnen und Käufer bei Temu, Shein und AliExpress zahlen ab sofort einen Pauschalzoll von drei Euro pro Warenkategorie, zusätzlich zur bestehenden Einfuhrumsatzsteuer. Betroffen sind Bestellungen, die noch vor dem Stichtag aufgegeben wurden, sofern die Einfuhr erst danach erfolgt.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenEin Zollfreikauf aus Fernost war gestern. Ab sofort kostet jede Kleinsendung mindestens drei Euro extra pro Kategorie im Paket, und diese Pauschale trifft auch Bestellungen, die längst unterwegs sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die Zollfreigrenze für Kleinsendungen unter 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten.
- Die Generalzolldirektion erhebt pauschal drei Euro Zoll pro Warenkategorie in einer Sendung.
- Die Pauschale gilt auch für Bestellungen vor dem Stichtag, sofern die Einfuhr erst danach erfolgt.
- Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 beziehungsweise 7 Prozent bleibt zusätzlich bestehen.
Was bedeutet die Zollpauschale konkret für Temu- und Shein-Bestellungen?

Die Pressemitteilung der Generalzolldirektion vom 29. Juni 2026 rechnet die neue Abgabe nicht pro Paket, sondern pro Warenkategorie ab. Stecken vier gleiche Paar Socken in einer Sendung, fällt der Zoll einmalig mit drei Euro an. Landen zusätzlich ein Plüschtier und ein Ladekabel im selben Karton, verdreifacht sich die Abgabe auf neun Euro, weil jede Warenart einzeln gezählt wird. Diese Kategorien-Logik trifft Sammelbestellungen bei Temu und Shein besonders hart, weil dort selten nur ein einziger Artikeltyp im Paket landet.
Welche Seite die Rechnung am Ende begleicht, hängt vom Verkäufer ab. Händler mit Registrierung im Import-One-Stop-Shop übernehmen die Zollabwicklung direkt und weisen den Betrag oft schon im Checkout aus. Ohne diese Registrierung tritt der Paketdienstleister in Vorleistung und stellt die Abgabe nachträglich in Rechnung, meist zusammen mit einer eigenen Bearbeitungsgebühr. Ein Blick in die Versandbedingungen des Shops schafft vor der Bestellung Klarheit über die tatsächlichen Endkosten.
Wie stark trifft die Reform den Handel im DACH-Raum?
Die Dimension der Reform zeigt die schiere Menge der betroffenen Sendungen. Nach Angaben der Europäischen Kommission erreichten 2024 rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen unter 150 Euro die EU, neun von zehn davon aus China. Die neue Zollpauschale verkleinert den Preisvorteil chinesischer Plattformen im Ultra-Billig-Segment und gleicht den jahrelangen Nachteil heimischer Händler bei Zoll und Steuern etwas aus. Wie geschickt Temu bislang um genau diese Kundschaft kämpft, zeigt unsere Analyse der manipulativen Kauftricks der Plattform. Auch AliExpress-Mutter Alibaba dürfte den Effekt spüren, wie unsere Einordnung des chinesischen Handelskonzerns zeigt.
Die EU repariert mit drei Euro pro Warenkategorie einen jahrelangen Wettbewerbsnachteil für heimische Händler.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was sollten Käuferinnen und Käufer jetzt beachten?
Bei laufenden Bestellungen zählt der Einfuhrzeitpunkt, nicht das Bestelldatum. Ein Blick auf die Trackingnummer und den erwarteten Lieferzeitpunkt schafft Klarheit, ob eine Nachzahlung droht. Bei künftigen Bestellungen hilft ein einfacher Trick: mehrere Kleinteile derselben Kategorie in einer Sendung bündeln statt Kategorien zu streuen, dann fällt die Pauschale nur einmal statt mehrfach an. Ab November 2026 kommt zusätzlich eine noch nicht bezifferte Bearbeitungsgebühr hinzu, die Bestellungen aus Drittstaaten weiter verteuert.