Das Landgericht Frankfurt nimmt Meta erstmals direkt für betrügerische Werbung auf Facebook und Instagram in die Haftung. Geklagt hatte die Finanzplattform Finanzfluss, deren Gründer Thomas Kehl monatelang in gefälschten Investment-Anzeigen auftauchte. Das Urteil trifft nicht nur einen Konzern, sondern das Geschäftsmodell algorithmischer Werbung.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie Plattformhaftung für fremde Inhalte galt lange als weitgehend ausgeschlossen, solange ein Netzwerk nichts von einem Rechtsverstoß wusste. Mit dem Urteil vom 16. September 2026 (Aktenzeichen 2-06 O 234/25) kippt das Landgericht Frankfurt genau diese Annahme für algorithmisch ausgespielte Werbung.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht Frankfurt verurteilt Meta zu Unterlassung, Auskunft über die Werbeeinnahmen und Schadensersatz.
- Der Werbealgorithmus macht die Plattform zum aktiven Verbreiter, das Hosting-Privileg der DSA greift damit nicht.
- Meta muss Fake-Profile und Scam-Anzeigen mit Name und Bild von Thomas Kehl künftig proaktiv herausfiltern.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Meta kann Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.
Was hat das Landgericht Frankfurt entschieden?

Meta haftet unmittelbar für die betrügerischen Anzeigen und Fake-Profile, die den Namen Finanzfluss und Fotos von Gründer Thomas Kehl missbrauchten.[1] Das Gericht verpflichtet den Konzern, solche Inhalte zu unterlassen, über die damit erzielten Werbeeinnahmen Auskunft zu geben und den entstandenen Schaden zu ersetzen. Kehl steht zusätzlich eine Geldentschädigung wegen der schwer verletzten Persönlichkeitsrechte zu.
Die Anordnung geht weiter als eine Löschpflicht. Meta muss die beanstandeten Inhalte herausfiltern, bevor sie erscheinen, auch in abgewandelter Schreibweise. Für jeden Verstoß droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an. Auf reine Meldung reagierte das Netzwerk laut Urteil nur schleppend, betroffene Anzeigen blieben teils Tage online.
Warum verliert Meta das Hosting-Privileg?
Der Werbealgorithmus ist der Grund. Die Haftungsausnahme für Hosting-Dienste in der EU schützt nur den passiven, neutralen Vermittler, der Inhalte technisch durchleitet, ohne sie zu kennen oder zu ordnen.[2] Genau diese Neutralität spricht das Gericht Meta ab: Der Konzern entscheide durch seinen Ranking-Algorithmus nach eigenen Regeln, in welchen Feeds und zu welchem Zeitpunkt Inhalte erscheinen. Auf eine positive Kenntnis der einzelnen Anzeige komme es damit nicht mehr an.
Damit reiht sich Frankfurt in eine Kette von Urteilen ein, die das Haftungsprivileg der Plattformen aufweichen. Das Landgericht Düsseldorf erklärte AliExpress jüngst zum Täter für gefälschte Markenware seiner Händler. Schon die EU-Kommission warf Instagram und Facebook ein rechtswidriges Plattform-Design vor. Wo ein Netzwerk kuratiert, verkauft oder sortiert, schrumpft der Schutzraum des neutralen Wirts.
Was Meta jetzt tun muss
- Fake-Profile und Scam-Anzeigen mit Name und Bild proaktiv herausfiltern, bevor sie erscheinen
- Auskunft über die mit den Anzeigen erzielten Werbeeinnahmen erteilen
- Den entstandenen Schaden ersetzen und Thomas Kehl eine Geldentschädigung zahlen
Sobald ein Algorithmus entscheidet, wer welche Anzeige sieht, endet die Rolle des neutralen Wirts. Das Frankfurter Urteil zwingt Plattformen dazu, Betrug im eigenen Werbesystem selbst zu verhindern, statt ihn erst auf Zuruf zu löschen.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet das Urteil für Markeninhaber?
Marken bekommen einen Hebel. Sieht ein Unternehmen sein Logo oder Konterfei in Scam-Anzeigen, kann es künftig auf proaktive Filterung, Auskunft über die Werbeerlöse und Schadensersatz dringen, statt jede Fälschung einzeln zu melden. Der Fall Finanzfluss zeigt den Weg: Verstöße systematisch dokumentieren, Unterlassung samt Wiederholungssperre fordern und notfalls klagen.
Zwei Einschränkungen bleiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Oberlandesgericht Frankfurt könnte die strenge Linie kassieren. Der Richterspruch betrifft zunächst die deutsche Rechtslage, auch wenn US-Gerichte die Plattform-Immunität ebenfalls abtragen. Für Betreiber algorithmischer Werbung heißt die Richtung trotzdem: Betrugsprävention wird zur eigenen Pflicht, nicht zur Kulanz auf Zuruf.
FAQ: Plattformhaftung im Meta-Urteil
Haftet Meta für betrügerische Werbung auf Facebook und Instagram?
Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 16. September 2026 haftet Meta unmittelbar für Scam-Anzeigen und Fake-Profile mit fremdem Namen und Bild. Der Konzern muss sie unterlassen, Auskunft über die Werbeeinnahmen geben und Schadensersatz zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was ist das Hosting-Privileg im Digital Services Act?
Das Hosting-Privileg nach Artikel 6 des Digital Services Act befreit einen Anbieter von der Haftung für fremde Inhalte, solange er sie nur passiv und neutral durchleitet und von einem Rechtsverstoß keine Kenntnis hat. Sobald eine Plattform Inhalte aktiv ordnet oder ausspielt, entfällt der Schutz.
Warum greift die DSA-Haftungsausnahme bei Meta nicht?
Das Landgericht Frankfurt sieht Meta nicht als neutralen Vermittler. Der Ranking-Algorithmus entscheidet nach eigenen Regeln, in welchen Feeds und wann Anzeigen erscheinen. Damit spielt der Konzern eine aktive Rolle, und auf die Kenntnis der einzelnen Anzeige kommt es nicht mehr an.
Ist das Frankfurter Meta-Urteil rechtskräftig?
Nein. Das Urteil vom 16. September 2026 ist noch nicht rechtskräftig. Meta kann Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegen, das die Haftungsfrage neu bewerten kann. Bis dahin entfaltet die Entscheidung noch keine bindende Wirkung für andere Verfahren.
Was können Markeninhaber gegen Scam-Anzeigen mit ihrem Namen tun?
Betroffene können sich auf das Urteil stützen und proaktive Filterung, Auskunft über die Werbeeinnahmen und Schadensersatz verlangen, statt jede Fälschung einzeln zu melden. Ratsam sind eine lückenlose Dokumentation der Verstöße und eine Unterlassungsaufforderung mit Wiederholungssperre.
Quellen
[1] Spirit Legal: „Erfolg für Finanzfluss und Thomas Kehl am Landgericht Frankfurt: Meta muss Fake-Profile und Scam-Ads löschen“
[2] EUR-Lex: Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Artikel 6
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