Gefälschte Staubsaugerbeutel mit dem Miele-Logo, verkauft über AliExpress: Das Landgericht Düsseldorf macht dafür den Marktplatzbetreiber Alibaba direkt haftbar, nicht nur den chinesischen Händler dahinter. Für Markeninhaber im DACH-Raum verschiebt das rechtskräftige Urteil die Plattformhaftung von der reinen Löschpflicht zur vollen Täterhaftung.

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Ein gefälschter Staubsaugerbeutel mit Miele-Logo hat der deutschen Plattformhaftung eine neue Grenze gesetzt. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den chinesischen Marktplatz Alibaba dazu, für die Marken- und Designverletzungen seiner Händler selbst geradezustehen. Bisher kamen Betreiber mit einer Löschung nach Hinweis davon.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landgericht Düsseldorf (Az. 2a O 208/24) verurteilt Alibaba als Betreiber von AliExpress zu Unterlassung und Schadensersatz, das Urteil ist rechtskräftig.
  • Statt der bisherigen Störerhaftung greift die Täterhaftung: Der Marktplatz gilt selbst als Verletzer, nicht mehr nur als Vermittler.
  • Miele klagte wegen gefälschter Staubsaugerbeutel mit geschützter Unionswortmarke und eingetragenem Design.
  • Für Markeninhaber im DACH-Raum entsteht ein direkter Hebel gegen Fälschungen auf chinesischen Plattformen.

Was hat das Landgericht Düsseldorf entschieden?

Karton mit Aufkleber „HAFTUNG“, Richterhammer und Bananenschale auf weißem Grund
Landgericht Düsseldorf: Alibaba haftet direkt für Marken- und Designrechtsverletzungen bei gefälschten Miele-Staubsaugerbeuteln auf AliExpress

Direkt haftbar: Das Landgericht Düsseldorf sieht Alibaba selbst als Verletzer der Marken- und Designrechte, nicht nur als technischen Vermittler.[1] Geklagt hatte Miele & Cie. KG aus Gütersloh, weil Händler über AliExpress gefälschte Staubsaugerbeutel mit der geschützten Unionswortmarke „Miele“ nach Deutschland lieferten.

Der Unterschied steckt in der Haftungsstufe. Unter der klassischen Störerhaftung wurde ein Marktplatz erst nach einem konkreten Hinweis tätig und löschte das einzelne Angebot. Die vom Gericht bejahte Täterhaftung nimmt den Betreiber unmittelbar für Unterlassung und Schadensersatz in die Pflicht, ohne den Umweg über tausende Einzelmeldungen. Erst kürzlich schützte im Streit zwischen Shein und Temu noch ein Hosting-Privileg den Marktplatz.

Warum reicht das Urteil weiter als der Louboutin-Fall?

Zwei Erweiterungen: Der Europäische Gerichtshof erkannte 2022 im Fall Louboutin gegen Amazon (C-148/21) eine direkte Haftung nur für Hybridplattformen an, die neben fremder Ware auch eigene verkaufen. Das Düsseldorfer Urteil dehnt diese Linie auf reine Marktplätze wie AliExpress aus, die selbst nichts anbieten.

Zugleich erfasst die Haftung jetzt auch Designrechte, nicht allein die Marke. Über den Einzelfall hinaus bröckelt die Immunität der Plattformen auch international weiter. Betreiber, die an fremden Fälschungen mitverdienen, rücken näher an die Rolle des Täters.

Ein Marktplatzbetreiber kann sich nicht länger hinter seinen Händlern verstecken. Das Düsseldorfer Urteil verlagert das Fälschungsrisiko dahin, wo die Marge entsteht.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Marktplatzhaftung: Was das Miele-Urteil verschiebt
Landgericht Düsseldorf, Az. 2a O 208/24, rechtskräftig

Bisher: Störerhaftung

Der Marktplatz musste erst nach einem konkreten Hinweis reagieren und das einzelne Angebot löschen.

Jetzt: Täterhaftung

Der Betreiber haftet selbst auf Unterlassung und Schadensersatz, ohne den Umweg über Einzelmeldungen.

C-148/21
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Was bedeutet das Urteil für Marken und Händler im DACH-Raum?

Neuer Hebel: Markeninhaber mit eingetragener Unionsmarke oder europäischem Designschutz können den Plattformbetreiber jetzt direkt auf Schadensersatz verklagen, statt einzelne Händlerkonten zu jagen. Dieser direkte Klageweg ergänzt die Sorgfaltspflichten, die der Digital Services Act seit Februar 2024 und die Produktsicherheitsverordnung seit Dezember 2024 den Marktplätzen ohnehin auferlegen.

Für kleinere Händler und Agenturen wirkt das Urteil in zwei Richtungen. Anbieter von Originalware gewinnen Schutz gegen Billigfälschungen. Verkäufer auf offenen Marktplätzen sollten Lizenzen und Herkunftsnachweise sauber dokumentieren, weil Betreiber ihre Händler künftig strenger prüfen dürften. AliExpress drängt seine Verkäufer ohnehin stärker zu geprüfter Markenware.

Ein Blick in die eigenen Marktplatzverträge lohnt sich für Betreiber, Marken und Händler gleichermaßen. Das rechtskräftige Düsseldorfer Urteil ist zitierfähig und dürfte weitere Klagen gegen Plattformbetreiber nach sich ziehen.

Quelle

[1] BRANDI Rechtsanwälte: „Die Marktplatzbetreiberin Alibaba haftet direkt für Verletzung von Marken und Designs“ (LG Düsseldorf, Az. 2a O 208/24)

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