Amazon zahlt 2,18 Milliarden Euro, weil der Konzern Kunden in die Prime-Mitgliedschaft lockte und ihnen den Ausstieg schwer machte. Der Vergleich mit der US-Handelsaufsicht FTC ist der teuerste seiner Art. Für Onlinehändler im DACH-Raum ist er vor allem eine Warnung.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenBei Amazon Prime trug der Kündigungsprozess laut FTC intern einen Codenamen: Iliad, benannt nach Homers ellenlangem Epos. Der Name war Programm. Zum Ausstieg führte ein Weg über mehrere Seiten voller Rückhalte-Angebote, während die Anmeldung ein einziger Klick blieb.
Das Wichtigste in Kürze
- 2,18 Milliarden Euro Gesamtvolumen: 1,31 Milliarden Euro Rückerstattung für rund 35 Millionen Kunden, dazu 870 Millionen Euro Strafzahlung.
- Der Vorwurf: irreführende Anmeldung und absichtlich erschwerte Kündigung, ein Verstoß gegen das US-Gesetz ROSCA.
- Betroffene US-Kunden können ihre Rückerstattung von bis zu rund 44 Euro nur noch bis zum 27. Juli 2026 beantragen.
- In der EU ist genau dieses Muster längst verboten: Paragraf 312k BGB und der Digital Services Act schreiben eine einfache Kündigung vor.
Was wirft die FTC Amazon vor?

Rekordvergleich. Ein US-Bundesgericht in Washington hat den Vergleich Ende September 2025 bestätigt. Die 870 Millionen Euro Strafzahlung sind die höchste Summe, die je bei einem Verstoß gegen eine FTC-Regel verhängt wurde, dazu kommen bis zu 1,31 Milliarden Euro für geschädigte Kunden.[1] Alle Beträge sind zum Kurs von 0,87 umgerechnet (Stand 22. Juli 2026).
Zwei Hebel. Die Handelsaufsicht wirft Amazon zweierlei vor: eine verwirrende Kaufoberfläche, die Kunden ungewollt in das Abo führte, und einen bewusst umständlichen Kündigungsweg. Auch mehrere Amazon-Manager hat die FTC ins Visier genommen.
Warum sind Dark Patterns mehr als ein Schönheitsfehler?
Kalkulierte Reibung. Dark Patterns sind Bedienoberflächen, die Nutzer gezielt gegen ihr eigenes Interesse steuern. Der Effekt ist kein Versehen, sondern Teil der Wachstumsrechnung: Mit jeder zusätzlichen Kündigungsseite bleiben messbar mehr Abonnenten im Vertrag.
Kein Einzelfall. Der Fall reiht sich in eine ganze Verfahrensserie ein. Schon 2023 hat Epic Games rund 213 Millionen Euro zurückgezahlt, weil Fortnite Spieler mit ähnlichen Tricks zu ungewollten Käufen verleitet hatte. Die FTC hat das Thema erschwerte Kündigung seither zum Schwerpunkt gemacht.
Was ein US-Gericht Amazon gerade erst untersagt, verbietet der Digital Services Act in Europa längst. Ein versteckter Kündigungsweg spart kurzfristig Abonnenten und kostet langfristig Vertrauen.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
USA: erst durch Urteil
Eine einfache Kündigung erzwang die Handelsaufsicht FTC erst mit dem Gerichtsbeschluss von September 2025 und einer Strafe von 870 Millionen Euro.
EU und DACH: längst Pflicht
Der Kündigungsbutton gilt über Paragraf 312k BGB seit dem 1. Juli 2022, der Digital Services Act verbietet Dark Patterns seit Februar 2024.
Was bedeutet das für Shops in der EU?
Hier schon Pflicht. Was in den USA erst ein Gericht erzwingen musste, gilt im DACH-Raum seit Jahren. Paragraf 312k BGB verlangt seit dem 1. Juli 2022 einen gut sichtbaren Kündigungsbutton mit der Aufschrift „Jetzt kündigen“, erreichbar ohne Login. Fehlt er, können Kunden jederzeit fristlos aussteigen. Wie ernst deutsche Gerichte das nehmen, zeigt das Urteil gegen Skys Kündigungsstrecke.
Zwei Regelwerke. Zusätzlich untersagt Artikel 25 des Digital Services Act seit Februar 2024 manipulative Oberflächen ausdrücklich, das erste EU-Gesetz, das Dark Patterns beim Namen nennt. Die EU-Kommission geht bereits gegen süchtig machendes Design bei Instagram und Facebook vor, und auch New York verbietet schwer kündbare Abos inzwischen.
Jetzt prüfen. Betreiber von Abo- oder Shop-Modellen sollten ihre Kündigungsstrecke gegen die Anmeldung spiegeln: So einfach der Einstieg, so einfach der Ausstieg. Ein einziger Klick zur Anmeldung und ein mehrstufiger Ausstieg mit Rückhalte-Angeboten ist genau das Muster, das Amazon jetzt Milliarden kostet.[2]
Quellen
[1] Federal Trade Commission: „FTC v. Amazon.com, Inc. (ROSCA)“ ↩
[2] Federal Trade Commission: „Amazon Refunds“ ↩
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