New York macht schwer kündbare Abos zur unlauteren Geschäftspraxis und verpflichtet Anbieter ab Oktober 2026 zur einfachen Online-Kündigung. Für deutsche Shops ist das kalter Kaffee, denn der Kündigungsbutton gilt hier schon seit 2022. Spannend ist der Vergleich im Detail, an dem sich US-Regel und deutsche Praxis reiben.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenAb dem 1. Oktober 2026 gilt in New York eine Click-to-Cancel-Regel, die schwer kündbare Abos als Verbrauchertäuschung einstuft und mit 525 US-Dollar (rund 457 Euro) je Verstoß ahndet. New York ist damit die erste US-Stadt mit einer eigenen kommunalen Kündigungspflicht fürs Abo. Für Anbieter im DACH-Raum taugt der Vorstoß vor allem als Kontrastfolie, denn Deutschland hat diesen Schritt längst hinter sich.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in New York die erste kommunale Click-to-Cancel-Regel der USA.
- Online abgeschlossene Abos müssen sich künftig ohne Hürden online kündigen lassen, so einfach wie der Abschluss.
- Bei Verstößen drohen 525 US-Dollar (rund 457 Euro) pro Fall, mit steigenden Bußgeldern bei Wiederholung.
- In Deutschland regelt das der Kündigungsbutton nach § 312k BGB bereits seit dem 1. Juli 2022.
Was die Click-to-Cancel-Regel konkret verlangt

Die New Yorker Verbraucherbehörde DCWP behandelt eine schwer auffindbare Kündigung künftig wie eine Täuschung am Kunden[1]. Ein online abgeschlossenes Abo muss sich auch online beenden lassen, ohne Telefon-Warteschleife oder Retention-Gespräch.
Bietet ein Anbieter mehrere Abschlusswege an, muss er die Kündigung über alle diese Wege ermöglichen. Selbst beim Abschluss im Ladengeschäft schreibt die Regel eine zusätzliche Online-Kündigung per Website oder E-Mail vor.
Schwer kündbare Abos zählen zu den Dark Patterns, gegen die Regulierer weltweit vorgehen. Die EU-Kommission hat Instagram und Facebook zuletzt wegen süchtig machenden Designs ins Visier genommen.
Warum die US-Bundesregel vor Gericht scheiterte
New Yorks Alleingang hat einen handfesten Grund. Die landesweite Click-to-Cancel-Regel der US-Handelsbehörde FTC wurde am 8. Juli 2025 vom Bundesberufungsgericht des achten Bezirks gekippt, wenige Tage vor ihrem Start.
Die Richter haben dabei keinen inhaltlichen Fehler moniert, sondern einen Verfahrensfehler: Die Behörde hatte die vorgeschriebene Kosten-Nutzen-Analyse übersprungen, obwohl der Aufwand die Schwelle von 100 Millionen US-Dollar überschritten hatte. Seither klafft eine Lücke, in die Städte und Bundesstaaten vorstoßen.
Der Kündigungsbutton ist in Deutschland kein Verbraucherschutz-Nice-to-have mehr, sondern haftungsrelevant. Fehlt er oder versteckt er sich hinter dem Login, kann der Kunde jederzeit fristlos aussteigen.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
- ◆ Online abgeschlossen bedeutet online kündbar
- ◆ Kündigung über alle Abschlusswege möglich
- ◆ auch bei Vor-Ort-Abschluss zusätzlich online
- ◆ Button „Verträge hier kündigen“
- ◆ ohne vorherigen Login erreichbar (BGH)
- ◆ dauerhaft sichtbar im Kündigungsprozess
Was deutsche Abo-Anbieter aus § 312k BGB lernen
In Deutschland ist die einfache Online-Kündigung seit dem 1. Juli 2022 Pflicht. Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB verlangt eine gut sichtbare Schaltfläche mit der Beschriftung „Verträge hier kündigen“ für alle online geschlossenen Dauerschuldverhältnisse.[2]
Entscheidend ist ein Detail, das viele Shops noch falsch umsetzen. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Button ohne vorherigen Login erreichbar sein muss, auch wenn der Dienst sonst ein Kundenkonto voraussetzt. Ein Login vor der Kündigung gilt als unzumutbare Hürde.
Die Folgen eines fehlenden oder versteckten Buttons sind konkret: Der Verbraucher kann den Vertrag jederzeit und ohne Frist beenden, und Verbraucherverbände wie Wettbewerber mahnen Verstöße ab, wie zuletzt im Fall der irreführenden CO2-Werbung von Lufthansa.
Für Abo-Betreiber lohnt jetzt ein Selbsttest der eigenen Onlineshop-Kündigung anhand von drei Punkten:
- Die Schaltfläche heißt exakt „Verträge hier kündigen“ oder eindeutig gleichwertig.
- Der Zugang funktioniert ohne vorherigen Login.
- Der Button bleibt vom ersten Schritt des Kündigungsprozesses an sichtbar.
New Yorks Vorstoß zeigt vor allem, wie weit die USA beim Abo-Recht hinter der EU liegen. Deutsche Anbieter erfüllen die Substanz der Regel längst, sollten die technische Umsetzung ihres Kündigungsbuttons aber regelmäßig gegen die aktuelle BGH-Rechtsprechung prüfen.
Quellen
[1] NYC Rules: „Cancellation of Subscriptions“ ↩
[2] Bundesministerium der Justiz: „§ 312k BGB: Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr“ ↩
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