Zum wiederholten Mal hat ein Gericht die Kündigungsstrecke von Sky für rechtswidrig erklärt. Das Landgericht München I stört sich an zwei Schaltflächen, die ähnlich beschriftet sind und doch an ganz unterschiedliche Ziele führen. Die eigentliche Botschaft für Abo-Anbieter steckt in der Rechtsfolge.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDer Kündigungsbutton nach § 312k BGB gilt seit dem 1. Juli 2022, und Sky hat den eigenen Button nach einer Niederlage vor dem Oberlandesgericht München 2025 bereits einmal überarbeitet. Am 14. Juli 2026 hat das Landgericht München I auch die jüngste Fassung untersagt.[1] Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW, nachdem sich Kunden über den nicht auffindbaren Kündigungsweg beschwert hatten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht München I hat am 14. Juli 2026 die aktuelle Kündigungsstrecke von Sky untersagt (Az. 33 O 14294/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Beanstandet werden zwei unterschiedlich benannte Schaltflächen, der Kündigungsgrund als Pflichtangabe und ein Formular, das erst nach mehreren Schritten vollständig sichtbar wird.
- Bei einem fehlerhaften Button dürfen Kunden ihren Vertrag jederzeit fristlos beenden.
- Schon 2025 hatte das Oberlandesgericht München eine frühere Gestaltung kassiert (Az. 6 U 4336/23 e).
Was genau hat das Gericht beanstandet?

Sky hat zwei Schaltflächen nebeneinandergestellt: „Abo beenden“ führte zum Kündigungsformular, „Infos zur Kündigung“ dagegen nur zu Telefon und Chat. Darin hat das Landgericht München I eine Irreführung gesehen, ebenso im Kündigungsgrund als Pflichtangabe.
Verwirrung zieht sich durch die Urteilsbegründung. „Bereits die unterschiedliche Wortwahl ‚Abo beenden‘ und ‚Infos zur Kündigung‘ lässt den Verbraucher perplex zurück“, heißt es dort. Auf der Unterseite hat zudem der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf die einfache elektronische Kündigung gefehlt.
„Es gab vermehrt Beschwerden und Hinweise von Verbraucher:innen, dass der eigentliche Kündigungsbutton nicht gefunden wurde“, sagt Alina Baumann, Juristin der Verbraucherzentrale NRW. Dass ein online geschlossener Vertrag online genauso leicht enden muss, gehört zu den Punkten, an denen Onlineshops regelmäßig scheitern.
Warum scheitert derselbe Anbieter mehrfach?
Ein Unterlassungstitel erfasst immer nur die konkret geprüfte Gestaltung. Jedes Redesign schafft eine neue Variante, gegen die erst wieder geklagt werden muss. Diese Asymmetrie zwischen einem schnellen Umbau und einem langen Verfahren macht schrittweises Nachbessern betriebswirtschaftlich attraktiv.
Retention erklärt den Rest. Reibung im Kündigungsprozess wirkt unmittelbar auf die Abwanderungsquote, und jeder Kunde, der aufgibt oder zum Telefon wechselt, bleibt im Bestand. Aus dieser Perspektive ist die Gestaltung keine Design-Schlamperei, sondern eine bewusst gesetzte Hürde.
Sanktion heißt hier nicht Bußgeld. Bei einem fehlerhaften Button können Kunden den Vertrag jederzeit außerordentlich kündigen, und dieses Recht steht jedem Bestandskunden offen. Das Risiko wächst also mit der Größe der Kundenbasis, nicht mit der Zahl der Beschwerden.
Was das Gesetz verlangt, was das Landgericht München I beanstandet hat und was Verbrauchern zusteht.
Vorgabe und Beanstandung im Vergleich
Das verlangt § 312k BGB
- Eine ständig verfügbare, unmittelbar erreichbare Schaltfläche
- Eindeutige Beschriftung ohne Deutungsspielraum
- Bestätigungsseite, die den Vertrag ohne Zusatzangaben beendet
- Kündigung genauso einfach wie der Vertragsschluss
Das hat das Gericht beanstandet
- Zwei Schaltflächen mit abweichender Wortwahl nebeneinander
- „Infos zur Kündigung“ führte nur zu Telefon und Chat
- Kündigungsgrund als Pflichtangabe im Formular
- Formular erst nach mehreren Schritten vollständig sichtbar
Eine Kündigungsstrecke, die mehrere Gerichtsverfahren übersteht, ist längst kein Designproblem mehr, sondern eine Geschäftsentscheidung.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was sollten Abo-Anbieter jetzt prüfen?
Der Prüfmaßstab hat sich verschoben: Nicht mehr die Existenz des Buttons zählt, sondern ob ein durchschnittlicher Kunde ihn ohne Umweg findet und die Kündigung in einem Zug abschließen kann.
- Nur eine einzige Schaltfläche zum Thema Kündigung anbieten und jede Parallel-Beschriftung entfernen.
- Pflichtfelder im Formular streichen, die für eine ordentliche Kündigung nicht nötig sind, allen voran den Kündigungsgrund.
- Den kompletten Weg ohne Scrollen und ohne Zwischenschritte erreichbar halten und mit echten Nutzern gegenprüfen.
Regulatorisch steht das Thema breiter auf der Agenda, als das Münchner Urteil vermuten lässt. Die EU-Kommission hat Meta vorgeworfen, dass Instagram und Facebook mit ihrem Design gegen den Digital Services Act verstoßen, New York hat schwer kündbare Abos verboten und Kalifornien nimmt sich süchtig machende Feeds vor. Gestaltung, die Nutzer gegen ihr Interesse lenkt, wandert damit aus der UX-Debatte in die Rechtsabteilung.
Jede Woche mit einem angreifbaren Button vergrößert den Bestand an Verträgen, die sich jederzeit fristlos beenden lassen. Ein Test mit fünf Personen, die den Kündigungsweg ohne Vorwissen suchen, kostet einen Nachmittag und klärt die Lage schneller als jedes Gutachten.
Quelle
[1] Verbraucherzentrale NRW: „Gestaltung des Kündigungsbuttons von Sky erneut unzureichend“ ↩
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