Die BaFin hat den Konzernabschluss 2025 von Zalando für fehlerhaft erklärt. Der Grund ist kein Zahlendreher, sondern eine fehlende Angabe zu einem Geschäft mit einem Aufsichtsratsmitglied. Der Fall zeigt Entscheidern, wie ernst die Aufsicht Anhangangaben nimmt.

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Am 21. Juli 2026 hat die BaFin eine Fehlerfeststellung gegen Zalando veröffentlicht, und im Zentrum steht ein einziger fehlender Halbsatz. In der Bilanz zum 31. Dezember 2025 fehlt der Hinweis auf ein Geschäft über 251,8 Millionen Euro, das der Onlinehändler mit einem nahestehenden Unternehmen abgewickelt hat. Der Vorgang wirkt wie Kleingedrucktes und trifft doch den Kern der Kapitalmarkttransparenz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BaFin hat Zalandos Konzernabschluss 2025 für fehlerhaft erklärt, ein Bußgeld gibt es nicht.
  • Zalando hat About-You-Anteile für 251,8 Millionen Euro von einem Unternehmen gekauft, das ein Aufsichtsratsmitglied beherrscht.
  • Die Pflichtangabe zu diesem Geschäft mit einer nahestehenden Person fehlte im Anhang des Abschlusses.
  • Der Fall reiht sich in eine ganze Prüfwelle der Aufsicht im Jahr 2026 ein.

Was die BaFin genau beanstandet

Geschäftsbericht 2025 mit Spielzeugkran, Schokoriegel und Notiz über 251,8 Mio. €
Zalando erwarb Anteile an About You Holding für 251,8 Millionen Euro von nahestehender Gesellschaft eines Aufsichtsratsmitglieds. BaFin moniert fehlende Offenlegung im Konzernabschluss

Die BaFin hat festgestellt, dass Zalando im Zuge der About-You-Übernahme Anteile an der About You Holding von einem nahestehenden Unternehmen erworben hat, das ein Mitglied des Zalando-Aufsichtsrats beherrscht.[1] Der Kaufpreis lag bei 251,8 Millionen Euro. Die dafür vorgeschriebene Angabe im Anhang des Konzernabschlusses hat gefehlt.

Zalando widerspricht der Bewertung und nennt die Lücke einen rein formalen und materiell unwesentlichen Aspekt des Konzernanhangs. Alle wesentlichen Informationen zum Anteilskauf seien bereits im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots zugänglich gewesen. Auf Zahlen oder Kennzahlen wirke sich die Feststellung nicht aus.

Warum eine Anhangangabe kein Formalismus ist

Genau an dieser Stelle liegt der eigentliche Punkt. Die Angabepflicht zu nahestehenden Personen soll nicht den Kaufpreis rechtfertigen, sondern den Interessenkonflikt sichtbar machen. Ein Aufsichtsratsmitglied kontrolliert das Gremium, das den Vorstand überwacht, und verkauft zugleich Vermögenswerte an das eigene Unternehmen.

Eine Anhangangabe wirkt wie Buchhalter-Kleingedrucktes, doch dort entscheidet sich, ob Aktionäre einen Interessenkonflikt überhaupt erkennen. Die BaFin verzichtet auf ein Bußgeld und stellt trotzdem klar: Transparenz ist keine Formsache.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Ob das Geschäft zu fairen Konditionen zustande kam, ist dabei zweitrangig. Der Anhang soll Aktionären zeigen, wer auf beiden Seiten des Tisches sitzt, damit sie es selbst einordnen können. Zalando hat die About-You-Übernahme im Juli 2025 abgeschlossen und ordnet seither auch seine Logistik neu.

Die fehlende Anhangangabe bei Zalando
Was die BaFin am 21. Juli 2026 beanstandet hat
251,8 Mio. €
Kaufpreis der About-You-Anteile vom nahestehenden Unternehmen
0 €
Bußgeld: die Fehlerfeststellung ist keine Geldstrafe
§ 109 WpHG
Rechtsgrundlage der Fehlerfeststellung zum Abschluss 2025

Vom Deal zur Fehlerfeststellung

11.07.2025
Zalando schließt die Übernahme von About You ab und hält 91,45 Prozent.
19.06.2026
Die BaFin leitet die Prüfung des Konzernabschlusses 2025 ein.
21.07.2026
Die BaFin stellt den Fehler fest: Die Angabe zum Geschäft mit dem Aufsichtsratsmitglied fehlte im Anhang.

Teil einer Prüfwelle: Was seit Wirecard gilt

Der Zalando-Fall steht nicht allein. Seit dem 1. Januar 2022 prüft die BaFin die Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen allein, in einem einstufigen Verfahren ohne die frühere Prüfstelle DPR. Diese Reform aus dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz ist eine direkte Lehre aus dem Wirecard-Skandal.

2026 hat die Behörde spürbar durchgegriffen. Bei Nagarro hat die Kontrolle zu einer Fehlerfeststellung für die 2022er-Bilanz geführt, bei Dermapharm läuft eine Prüfung des Konzernabschlusses, und gegen TeamViewer hat die Aufsicht ein Bußgeld wegen zu spät gemeldeter Insiderinformation verhängt. Zalando fügt diesem Muster den Interessenkonflikt im Aufsichtsrat hinzu.

Für börsennotierte Unternehmen im DACH-Raum ist die Botschaft eindeutig. Angaben zu nahestehenden Personen nach IAS 24 gehören lückenlos in den Anhang, gerade wenn Organmitglieder auf beiden Seiten eines Geschäfts stehen. Ein fehlender Hinweis kostet zwar kein Bußgeld, aber eine öffentliche Fehlerfeststellung und Vertrauen am Kapitalmarkt.

Quelle

[1] BaFin: „Zalando SE: BaFin stellt Fehler im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 fest“ (21. Juli 2026)

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