Die BaFin hat den Konzernabschluss 2022 des IT-Dienstleisters Nagarro für fehlerhaft erklärt. Ein Frankfurter Gericht hat der Aufsicht jetzt erlaubt, die Mängel öffentlich zu machen, obwohl Nagarro widerspricht. Für börsennotierte Tech-Firmen zeigt der Fall, wo die Kontrolle nach Wirecard besonders genau hinschaut.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie BaFin-Bilanzkontrolle hat den Münchner IT-Dienstleister Nagarro erreicht: Am 10. Juni 2026 hat die Aufsicht dem Konzern schriftlich mitgeteilt, dass sein Abschluss für 2022 Fehler enthält. Wenige Wochen später hat das Oberlandesgericht Frankfurt den letzten Aufschub kassiert.
Das Wichtigste in Kürze
- BaFin-Bescheid vom 10. Juni 2026: Konzernabschluss und Lagebericht 2022 sind fehlerhaft.
- Drei Punkte betroffen: Umsatzerfassung samt geografischer Aufteilung, Erstbilanzierung von Zukäufen sowie Geschäftsmodell und Risikobericht.
- Nagarro widerspricht und sieht keinen wesentlichen Fehler; das OLG Frankfurt hat den Eilantrag am 14. Juli 2026 abgelehnt.
- Folge: Die Aufsicht darf die Mängel jetzt veröffentlichen, auch während das Widerspruchsverfahren noch läuft.
Was wirft die BaFin dem IT-Dienstleister vor?

Die BaFin beanstandet drei Bereiche im Abschluss 2022: die Erfassung und geografische Aufteilung der Umsatzerlöse, die erstmalige Verbuchung von Firmenzukäufen sowie die Beschreibung von Geschäftsmodell und Risiken im Lagebericht.
Der Bescheid ist eine Fehlerfeststellung nach § 109 WpHG und trägt das Datum 10. Juni 2026.[1] Nagarro hat schon am Folgetag Widerspruch eingelegt und beim Oberlandesgericht Frankfurt einen Eilantrag gestellt, um die Veröffentlichung zu stoppen.
Genau diesen Eilantrag hat das Gericht am 14. Juli 2026 abgelehnt. Damit kann die Aufsicht ihre Fehlerfeststellung samt Begründung bekanntmachen, ohne den Ausgang des Widerspruchs abzuwarten.
Warum trifft die Prüfung ausgerechnet Umsatz und Zukäufe?
Umsatzrealisierung und Kaufpreisverteilung zählen bei stark zukaufenden Firmen zu den kompliziertesten Posten der Bilanz. Wächst ein Konzern über Dutzende Übernahmen, entstehen genau dort die größten Ermessensspielräume, die eine Prüfung angreifbar machen.
Nagarro ist über Jahre durch viele kleine Übernahmen gewachsen und hat 2024 rund 972 Mio. € umgesetzt, verteilt auf etwa 18.000 Beschäftigte in zahlreichen Ländern. Jede Übernahme verlangt eine Erstbewertung der gekauften Vermögenswerte, jede Landesgesellschaft eine saubere Zuordnung der Umsätze.
Seit dem 1. Januar 2022 prüft die BaFin solche Abschlüsse allein, ohne die frühere Prüfstelle DPR. Diese einstufige Bilanzkontrolle ist eine direkte Lehre aus dem Wirecard-Skandal, und rund 70 % ihrer anlassbezogenen Prüfungen enden mit einer Fehlerfeststellung.[2]
Der Fall reiht sich in eine ganze Serie von Aufsichtsthemen ein. Erst diese Woche hat die BaFin ihre Bilanz zu Cum-Ex und Cum-Cum vorgelegt, und bei der Deutschen Bank ist die eigene IT zum Compliance-Risiko geworden.
Was die Aufsicht beanstandet und wie der Fall bis zum Frankfurter Gericht kam.
So lief das Verfahren
Die BaFin stuft Konzernabschluss und Lagebericht 2022 als fehlerhaft ein.
Nagarro legt Widerspruch ein und beantragt beim OLG Frankfurt den Stopp der Veröffentlichung.
Das OLG weist den Eilantrag zurück. Die BaFin darf die Mängel jetzt bekanntmachen.
Drei beanstandete Bereiche
Erfassung und geografische Aufteilung der Umsätze über viele Landesgesellschaften.
Erstmalige bilanzielle Erfassung der zahlreichen Übernahmen im Konzern.
Beschreibung des Geschäftsmodells und die Risikoberichterstattung.
Zwei Zahlen zum Einordnen
Eine Fehlerfeststellung der BaFin ist kein Betrugsurteil, sondern ein Qualitätsbefund. Bei Nagarro trifft der Befund mit Umsatz und Zukäufen genau die Posten, von denen ein durch Übernahmen getriebenes Wachstum abhängt.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet die Fehlerfeststellung für Anleger und Tech-Firmen?
Die Veröffentlichung wirkt wie ein Pranger, ist aber kein Schuldspruch. Anleger erfahren die Mängel unmittelbar von der Aufsicht, doch ob die Zahlen wesentlich falsch sind, bleibt bis zum Ende des Widerspruchsverfahrens offen.
Für Nagarro ist der Vorgang heikel, weil der Konzern schon einmal Vorwürfe von Leerverkäufern abwehren musste. Eine unabhängige Untersuchung durch die Kanzlei White & Case und die Berater von Alvarez & Marsal hat damals keine Hinweise auf Betrug oder Fehlverhalten gefunden.
Die Aktie hat nachbörslich nur rund 0,8 % nachgegeben, ein moderater Ausschlag im Vergleich zu anderen Kapitalmarkt-Nachrichten dieser Woche, etwa Evotecs gekappter Prognose oder der Herabstufung von Oracle.
Für börsennotierte Tech-Firmen im DACH-Raum liegt die Lehre in der Vorbereitung. Zukaufgetriebene Konzerne dokumentieren Kaufpreisverteilung und Umsatzabgrenzung besser so, dass beides einer BaFin-Anlassprüfung standhält. Ein Blick in die eigenen IFRS-Prozesse zu Umsatzrealisierung und Erstkonsolidierung ist der konkrete nächste Schritt, bevor die Aufsicht ihn erzwingt.
Quellen
[1] Nagarro SE: EQS-Adhoc „BaFin Enforcement Review of the 2022 Consolidated Financial Statements“, 14. Juli 2026 ↩
[2] BaFin: „Bilanzkontrolle“ (Verfahren und Prüfungsschwerpunkte) ↩
Mehr Newshunger?
- Nicht Cum-Ex ist der größte Posten: Was die BaFin-Bilanz über 7 Milliarden Euro verrät
- 260.000 fehlerhafte Meldungen: Warum die IT der Deutschen Bank zum Compliance-Risiko wird
- 48 Milliarden Euro Börsenwert weg: Warum IBMs Kunden plötzlich Hardware statt Software kaufen
- Dreifach überzeichnet: Sixt sammelt 500 Millionen Euro zum niedrigsten Aufschlag seiner Geschichte
- Evotec kappt die Prognose für 2026: Warum die Meilensteine erst 2027 Umsatz bringen
- S&P stuft Oracle auf BBB- herab: nur noch eine Stufe über Ramschniveau