Die BaFin hat den Konzernabschluss 2022 des IT-Dienstleisters Nagarro für fehlerhaft erklärt. Ein Frankfurter Gericht hat der Aufsicht jetzt erlaubt, die Mängel öffentlich zu machen, obwohl Nagarro widerspricht. Für börsennotierte Tech-Firmen zeigt der Fall, wo die Kontrolle nach Wirecard besonders genau hinschaut.

drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügen

Die BaFin-Bilanzkontrolle hat den Münchner IT-Dienstleister Nagarro erreicht: Am 10. Juni 2026 hat die Aufsicht dem Konzern schriftlich mitgeteilt, dass sein Abschluss für 2022 Fehler enthält. Wenige Wochen später hat das Oberlandesgericht Frankfurt den letzten Aufschub kassiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • BaFin-Bescheid vom 10. Juni 2026: Konzernabschluss und Lagebericht 2022 sind fehlerhaft.
  • Drei Punkte betroffen: Umsatzerfassung samt geografischer Aufteilung, Erstbilanzierung von Zukäufen sowie Geschäftsmodell und Risikobericht.
  • Nagarro widerspricht und sieht keinen wesentlichen Fehler; das OLG Frankfurt hat den Eilantrag am 14. Juli 2026 abgelehnt.
  • Folge: Die Aufsicht darf die Mängel jetzt veröffentlichen, auch während das Widerspruchsverfahren noch läuft.

Was wirft die BaFin dem IT-Dienstleister vor?

Graues Buch
BaFin beanstandet in Nagarro-Abschluss 2022 Umsatzerfassung, Firmenzukäufe und Risikobeschreibung im Lagebericht

Die BaFin beanstandet drei Bereiche im Abschluss 2022: die Erfassung und geografische Aufteilung der Umsatzerlöse, die erstmalige Verbuchung von Firmenzukäufen sowie die Beschreibung von Geschäftsmodell und Risiken im Lagebericht.

Der Bescheid ist eine Fehlerfeststellung nach § 109 WpHG und trägt das Datum 10. Juni 2026.[1] Nagarro hat schon am Folgetag Widerspruch eingelegt und beim Oberlandesgericht Frankfurt einen Eilantrag gestellt, um die Veröffentlichung zu stoppen.

Genau diesen Eilantrag hat das Gericht am 14. Juli 2026 abgelehnt. Damit kann die Aufsicht ihre Fehlerfeststellung samt Begründung bekanntmachen, ohne den Ausgang des Widerspruchs abzuwarten.

Warum trifft die Prüfung ausgerechnet Umsatz und Zukäufe?

Umsatzrealisierung und Kaufpreisverteilung zählen bei stark zukaufenden Firmen zu den kompliziertesten Posten der Bilanz. Wächst ein Konzern über Dutzende Übernahmen, entstehen genau dort die größten Ermessensspielräume, die eine Prüfung angreifbar machen.

Nagarro ist über Jahre durch viele kleine Übernahmen gewachsen und hat 2024 rund 972 Mio. € umgesetzt, verteilt auf etwa 18.000 Beschäftigte in zahlreichen Ländern. Jede Übernahme verlangt eine Erstbewertung der gekauften Vermögenswerte, jede Landesgesellschaft eine saubere Zuordnung der Umsätze.

Seit dem 1. Januar 2022 prüft die BaFin solche Abschlüsse allein, ohne die frühere Prüfstelle DPR. Diese einstufige Bilanzkontrolle ist eine direkte Lehre aus dem Wirecard-Skandal, und rund 70 % ihrer anlassbezogenen Prüfungen enden mit einer Fehlerfeststellung.[2]

Der Fall reiht sich in eine ganze Serie von Aufsichtsthemen ein. Erst diese Woche hat die BaFin ihre Bilanz zu Cum-Ex und Cum-Cum vorgelegt, und bei der Deutschen Bank ist die eigene IT zum Compliance-Risiko geworden.

BaFin-Bilanzkontrolle
Nagarro und die 2022er-Bilanz: die Fakten

Was die Aufsicht beanstandet und wie der Fall bis zum Frankfurter Gericht kam.

So lief das Verfahren

10.06.2026
Fehlerbescheid

Die BaFin stuft Konzernabschluss und Lagebericht 2022 als fehlerhaft ein.

11.06.2026
Widerspruch

Nagarro legt Widerspruch ein und beantragt beim OLG Frankfurt den Stopp der Veröffentlichung.

14.07.2026
Gericht lehnt ab

Das OLG weist den Eilantrag zurück. Die BaFin darf die Mängel jetzt bekanntmachen.

Drei beanstandete Bereiche

Umsatzerlöse

Erfassung und geografische Aufteilung der Umsätze über viele Landesgesellschaften.

Firmenzukäufe

Erstmalige bilanzielle Erfassung der zahlreichen Übernahmen im Konzern.

Lagebericht

Beschreibung des Geschäftsmodells und die Risikoberichterstattung.

Zwei Zahlen zum Einordnen

≈ 70 %
der anlassbezogenen BaFin-Prüfungen enden mit einer Fehlerfeststellung.
972 Mio.
Euro Umsatz erzielte Nagarro 2024 mit rund 18.000 Beschäftigten.

Eine Fehlerfeststellung der BaFin ist kein Betrugsurteil, sondern ein Qualitätsbefund. Bei Nagarro trifft der Befund mit Umsatz und Zukäufen genau die Posten, von denen ein durch Übernahmen getriebenes Wachstum abhängt.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was bedeutet die Fehlerfeststellung für Anleger und Tech-Firmen?

Die Veröffentlichung wirkt wie ein Pranger, ist aber kein Schuldspruch. Anleger erfahren die Mängel unmittelbar von der Aufsicht, doch ob die Zahlen wesentlich falsch sind, bleibt bis zum Ende des Widerspruchsverfahrens offen.

Für Nagarro ist der Vorgang heikel, weil der Konzern schon einmal Vorwürfe von Leerverkäufern abwehren musste. Eine unabhängige Untersuchung durch die Kanzlei White & Case und die Berater von Alvarez & Marsal hat damals keine Hinweise auf Betrug oder Fehlverhalten gefunden.

Die Aktie hat nachbörslich nur rund 0,8 % nachgegeben, ein moderater Ausschlag im Vergleich zu anderen Kapitalmarkt-Nachrichten dieser Woche, etwa Evotecs gekappter Prognose oder der Herabstufung von Oracle.

Für börsennotierte Tech-Firmen im DACH-Raum liegt die Lehre in der Vorbereitung. Zukaufgetriebene Konzerne dokumentieren Kaufpreisverteilung und Umsatzabgrenzung besser so, dass beides einer BaFin-Anlassprüfung standhält. Ein Blick in die eigenen IFRS-Prozesse zu Umsatzrealisierung und Erstkonsolidierung ist der konkrete nächste Schritt, bevor die Aufsicht ihn erzwingt.

Quellen

[1] Nagarro SE: EQS-Adhoc „BaFin Enforcement Review of the 2022 Consolidated Financial Statements“, 14. Juli 2026

[2] BaFin: „Bilanzkontrolle“ (Verfahren und Prüfungsschwerpunkte)

Mehr Newshunger?

4,4 10 Bewertungen

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?