Amazon soll Lieferanten dazu gedrängt haben, ihre Preise auch bei Walmart, Target und anderen Händlern anzuheben. So steht es in Gerichtsakten, die Kaliforniens Generalstaatsanwalt jetzt öffentlich gemacht hat. Für den Onlinehandel geht es dabei um mehr als einen fernen US-Prozess.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie mutmaßlichen Amazon Preisabsprachen betreffen nicht nur Kundinnen und Kunden in den USA, sondern die Preislogik weiter Teile des Netzes. Denn der Betreiber des größten Marktplatzes bestimmt mit, was ein Produkt anderswo kosten darf.
Das Wichtigste in Kürze
- Kaliforniens Generalstaatsanwalt hat Gerichtsakten freigegeben, die laut Klage zeigen, wie Amazon Lieferanten zu höheren Preisen bei Konkurrenten drängte.
- Als Hebel dient die Sichtbarkeit: Angebote über einer bestimmten Preisschwelle verlieren bei Amazon die Kauftaste.
- Das Bundeskartellamt hat genau diesen Mechanismus im Februar 2026 untersagt und rund 59 Millionen Euro abgeschöpft.
- Die Anhörung zur einstweiligen Verfügung steht am 23. Juli 2026 an, der Prozess beginnt im Januar 2027.
Was steht in den freigegebenen Akten?

Interne E-Mails und Vertragsunterlagen, die Generalstaatsanwalt Rob Bonta öffentlich gemacht hat, zeichnen laut Klage ein klares Muster.[1] Hat ein Lieferant seine Ware bei Walmart, Target oder Best Buy günstiger angeboten, hat Amazon das als Gefahr für die eigene Marge markiert.
Die Reaktion reichte laut den Akten von Druck bis Drohung: weniger Absatz auf Amazon oder der Verlust der Kauftaste, falls der Preis bei der Konkurrenz nicht stieg. Amazon weist die Vorwürfe zurück und erklärt, das Unternehmen arbeite daran, die Preise für Verbraucher zu senken.
Wie treibt ein Marktplatz fremde Preise?
Der eigentliche Mechanismus steht nicht in der Schlagzeile. Amazon verlangt keine förmliche Bestpreisklausel mehr, sondern erzwingt Preisparität über die Sichtbarkeit.
Liegt ein Angebot über einer internen Schwelle, verliert es die Buy Box, also den prominenten Kaufknopf, oder verschwindet ganz aus dem Standardkauf. Für Händler bricht damit der Umsatz weg, lange bevor eine Vertragsklausel nötig wäre.
Kein Lieferant kann es sich leisten, bei Amazon unsichtbar zu werden, und hebt deshalb lieber die Preise bei der Konkurrenz an. Aus einer Regel für einen Marktplatz wird so ein Preisniveau fürs ganze Netz.
Was Kalifornien jetzt verhandelt, hat Deutschland bereits entschieden.
Vom ersten Verbot bis zum Prozess
Nicht die Klausel im Vertrag ist das Problem, sondern der Algorithmus, der die Kauftaste steuert. Ein Marktplatz dieser Größe reguliert damit Preise, für die er sich nie hätte zuständig erklären dürfen.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was heißt das für den Handel in Deutschland?
In Deutschland ist dieser Streit älter als der kalifornische Prozess. Schon 2013 zwang das Bundeskartellamt Amazon, seine ausdrücklichen Bestpreisklauseln fallen zu lassen. Für die größten deutschen Onlineshops hängt viel an der Frage, wer die Preishoheit behält, wie ein Blick auf die größten E-Commerce-Giganten Deutschlands zeigt.
Im Februar 2026 ging die Behörde einen Schritt weiter und untersagte die algorithmischen Preiskontrollmechanismen auf dem deutschen Marktplatz, gestützt auf die Sonderregeln für große Digitalkonzerne. Rund 59 Millionen Euro schöpfte sie als wirtschaftlichen Vorteil ab.[2]
Für deutsche Onlinehändler bleibt der Fall damit hochrelevant: Die Aufsicht ist bereits da, und die Beweislage aus den USA stärkt sie zusätzlich. Händler mit Präsenz auf mehreren Plattformen sollten Preisvorgaben dokumentieren und Sichtbarkeitsverluste belegen können.
Neben der Preishoheit entscheidet auch der Mix der Zahlungsarten im Shop über die Marge, und wie stark viele Verkäufer auf externe Dienstleister angewiesen sind, zeigt der Markt der Amazon-Agenturen. Dass Marktmacht im Zahlungs- und Handelsgeschäft gerade neu verteilt wird, belegt auch das Milliardenangebot von Stripe und Advent für PayPal.
Quellen
[1] California Department of Justice: „Naming Names: Attorney General Bonta Secures Public Access to Evidence in Amazon Price Fixing Case“
[2] Bundeskartellamt: „Bundeskartellamt untersagt Amazon die Anwendung von sogenannten Preiskontrollmechanismen“