Ticketmaster darf nach dem Vergleich mit dem US-Justizministerium zusammenbleiben. Der Konzern muss nur 13 Amphitheater abgeben, die Gebühren bei 15 Prozent deckeln und seine Software für Rivalen öffnen. Den Wettbewerbern AEG und SeatGeek reicht das nicht, beide verlangen die Zerschlagung. Ob Richter Arun Subramanian den Deal bestätigt, entscheidet mit darüber, wie Kartellbehörden marktbeherrschende Plattformen künftig kontrollieren.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenAm 4. September lief die Frist für Einwände gegen den Ticketmaster-Vergleich ab. In den letzten Eingaben forderten nicht nur Verbraucherschützer, sondern auch die direkten Konkurrenten AEG und SeatGeek den Richter auf, den Deal zu kippen und den Marktführer aufzuspalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Live Nation und Ticketmaster einigten sich im März 2026 mit dem US-Justizministerium auf einen Vergleich, der die Zerschlagung vermeidet.
- Der Konzern muss 13 Amphitheater abgeben, die Ticketgebühren an diesen Bühnen bei 15 Prozent deckeln und seine Software für fremde Marktplätze öffnen.
- AEG, SeatGeek und das Progressive Policy Institute halten die Auflagen für zu schwach und verlangen eine echte Aufspaltung.
- Richter Arun Subramanian will zwischen Mitte September und Mitte Oktober über den Vergleich entscheiden.
Was verlangt der Vergleich von Ticketmaster?

Der Vergleich lässt den Konzern zusammen, verpflichtet ihn aber zu neun Auflagen.[1] Live Nation gibt die Kontrolle über 13 Amphitheater ab, deckelt die Servicegebühren an seinen Arenen bei 15 Prozent und muss seine Ticketing-Software so öffnen, dass große Konzerthallen Karten auch über Wettbewerber wie SeatGeek und StubHub verkaufen können.
Bis zu 50 Prozent der Tickets an den Live-Nation-Arenen dürfen künftig über fremde Marktplätze laufen. Die Auflagen durchlaufen ein Tunney-Act-Verfahren, in dem der Richter den Vergleich als im öffentlichen Interesse bestätigen muss; die Frist für Einwände endete am 4. September.[2] Ein Geschworenengericht hatte den Konzern im April in einem separaten Verfahren der Bundesstaaten in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen.
Warum brechen die Auflagen das Monopol nicht?
Der Streit dreht sich um Verhaltensauflagen gegen Struktur. Ticketmaster bleibt mit dem Promoter Live Nation und dessen Hallen verzahnt, und genau diese Verzahnung greifen die Auflagen nicht an. Wickelt ein Rivale den Verkauf ab, läuft er trotzdem über Ticketmasters Technik im Hintergrund.
SeatGeek nennt das eine Politik des Fangens und Freilassens, die den Status quo zementiert. AEG argumentiert, solange Ticketmaster an Live Nation gebunden bleibt, unterschreiben Hallen weiter Exklusivverträge aus Angst um die Künstler. Beide verweisen auf 2010 und 2020: Schon bei der Fusion und bei einer Nachschärfung versprach der Konzern Wohlverhalten, ohne sein Geschäftsmodell zu ändern. Wie zäh reine Verhaltensauflagen wirken, zeigte kürzlich der Fall Google, dessen Ad-Tech-Sparte trotz Schuldspruch nicht zerschlagen wird.
Ein Gebührendeckel und eine offene Schnittstelle ändern nichts daran, wem der Engpass gehört. Solange Ticketmaster die Technik im Hintergrund kontrolliert, verkauft die Konkurrenz nur auf fremdem Grund.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was das US-Justizministerium fordert, und was offen bleibt
Was bedeutet das für Europas Ticketmarkt?
In Europa steht mit CTS Eventim ein Konzern mit demselben Bauprinzip: Veranstalter, Hallen und Ticketverkauf unter einem Dach. Das Bundeskartellamt beobachtet diese Bündelung seit Jahren. Der US-Fall liefert dazu eine Blaupause, welche Lücke eine rein verhaltensbasierte Lösung lässt.
Für Veranstalter und Digitalentscheider im DACH-Raum zählt die Lehre: Eine vorgeschriebene Schnittstelle nützt wenig, solange der marktbeherrschende Anbieter die Plattform darunter behält. Die EU setzt mit dem Digital Markets Act zwar auf Interoperabilität und ringt zugleich um die Reichweite ihrer Gatekeeper-Regeln. Ob solche Auflagen genügen oder eine strukturelle Trennung nötig wird, entscheidet sich gerade in New York.
Bis Mitte Oktober sollten Veranstalter und Ticketing-Partner verfolgen, ob Subramanian den Vergleich bestätigt oder nachbessern lässt. Sein Urteil setzt den Maßstab dafür, ob Auflagen reichen oder ob Kartellbehörden marktbeherrschende Plattformen künftig zerschneiden müssen.
Quellen
[1] US-Justizministerium, Antitrust Division: „U.S. and Plaintiff States v. Live Nation Entertainment, Inc. and Ticketmaster L.L.C.“
[2] Federal Register: „United States et al. v. Live Nation Entertainment, Inc.; Proposed Final Judgment and Competitive Impact Statement“
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