Microsoft Edge bleibt auf jedem Windows-Rechner vorinstalliert. Das Gericht der Europäischen Union billigte diese Sonderstellung und wies die Klage des norwegischen Rivalen Opera ab, der Edge unter die schärfsten Regeln des Digital Markets Act zwingen wollte. Ein erzwungener Auswahlbildschirm für Windows-Browser bleibt damit vorerst aus.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenAm 2. September 2026 endete in Luxemburg ein Streit, der die Machtfrage im Browsermarkt berührt. Der Browserhersteller Opera wollte Microsoft zwingen, auf Windows einen Auswahlbildschirm für konkurrierende Browser einzublenden. Das Gericht der EU folgte der Forderung nicht und bestätigte eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Februar 2024.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gericht der Europäischen Union wies Operas Klage ab: Microsoft Edge zählt nicht zu den Torwächter-Diensten des Digital Markets Act.
- Edge überschritt zwar die Nutzerschwelle des Gesetzes, gilt laut Kommission aber nicht als wichtiges Zugangstor zum Markt.
- Ein Auswahlbildschirm für Browser auf Windows bleibt aus; Chrome und Safari behalten ihren Vorsprung.
- Für Microsoft als Konzern ändert das Urteil nichts an der Torwächter-Rolle für das Betriebssystem Windows.
Warum ist Edge kein Torwächter im Sinne des DMA?

Der Digital Markets Act arbeitet mit zwei Stufen. Zuerst zählt eine Schwelle: Ab 45 Millionen aktiven Nutzern und 10.000 Geschäftskunden pro Jahr in der EU gilt ein Dienst als möglicher Torwächter. Microsoft Edge übersprang diese Marke, doch die Schwelle begründet nur eine Vermutung.
Auf der zweiten Stufe darf ein Konzern diese Vermutung widerlegen. Microsoft gelang die Widerlegung mit dem Argument, Edge sei kein wichtiges Zugangstor zwischen Unternehmen und Nutzern. Die EU-Kommission folgte dem im Februar 2024,[1] das Gericht bestätigte die Einschätzung nun.[2] Ausschlaggebend waren der geringe Marktanteil und die kaum gestiegene Nutzung trotz Vorinstallation auf Windows. Hinzu kam die fremde Technik: Edge läuft auf Googles Chromium-Unterbau statt auf einer eigenen Engine.
Was wollte Opera mit der Klage erreichen?
Opera zielte auf die Vorinstallation. Auf Windows ist Edge fest verankert, an die Taskleiste geheftet und der erste Weg, über den Nutzer überhaupt einen anderen Browser herunterladen. Genau dieser Startvorteil mache Microsoft zum Torwächter, ganz gleich, wie viele Nutzer später bei Edge blieben, so die Argumentation aus Oslo.
Der Osloer Anbieter verlangte deshalb einen Auswahlbildschirm auf Windows, wie ihn Android und das iPhone längst zeigen. Über eine solche Auswahl könnten Nutzer schon beim Einrichten aus mehreren Browsern wählen.
Der DMA misst Marktmacht nicht an der Zahl der Installationen, sondern an der Kontrolle über den Marktzugang. Bei einem vorinstallierten Browser, den kaum jemand nutzt, fällt beides auseinander.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet das Urteil für den DACH-Raum?
Das Urteil hat eine historische Ironie. 2013 verhängte die EU-Kommission gegen Microsoft eine Strafe von 561 Millionen Euro, weil der Konzern einen zugesagten Browser-Auswahlbildschirm klammheimlich hatte auslaufen lassen. Dieselbe Idee scheitert nun ein zweites Mal, diesmal an der Schwelle des DMA. Der Fall reiht sich in eine Serie von Gerichtserfolgen der Kommission ein, neben der DMA-Strafe gegen Google für faires Ranking und dem glimpflichen Kartellvergleich, den Apple in den USA schloss. Auch die FTC-Klage gegen Amazons Werbeauktionen zeigt, wie hart Behörden inzwischen gegen Plattform-Praktiken vorgehen.
Für Unternehmen im DACH-Raum bleibt der Befund zwiespältig. Der Weg über den DMA, einen vorinstallierten Browser als Torwächter einzustufen, ist vorerst versperrt, und Microsoft Edge behält seine Startposition auf jedem Firmen-Notebook. Web-Teams behandeln Chrome, Safari und Edge deshalb weiter als gesetzte Standardbrowser. Die eigene Test-Matrix bleibt breit, und ein Blick auf die Alternativen lohnt dennoch, wie der Browser-Vergleich für den DACH-Raum und die Lage von Mozillas Firefox am Google-Tropf zeigen. Opera kann das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten und hat dafür gut zwei Monate Zeit.
Schwelle überschritten
Edge zählt mehr als 45 Millionen EU-Nutzer und gilt damit rechnerisch als möglicher Torwächter.
Vermutung widerlegt
Kein wichtiges Zugangstor: geringe Nutzung, fremde Chromium-Technik. Das Gericht bestätigt die Ausnahme.
Quellen
[1] Europäische Kommission: Digital Markets Act: benannte Torwächter und Kernplattformdienste (Microsoft Edge nach der Marktuntersuchung nicht benannt)
[2] Gericht der Europäischen Union: Pressemitteilungen des Gerichtshofs (Rechtssache T-357/24, Opera Norway gegen Kommission, Urteil vom 2. September 2026)
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