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Von „All Shook Up“ bis „Return to Sender“: Für das Training seiner Claude-Modelle soll Anthropic 274 Songs von Elvis Presley ohne Lizenz genutzt haben. Presleys Rechteinhaber fordern dafür bis zu 41,1 Mio. Dollar, umgerechnet rund 35,8 Mio. €. Laut Klage schreibt Claude die Texte auch in aktuellen Versionen auf Wunsch fast originalgetreu neu.

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Eingereicht haben die Klage ABG EPE IP LLC, eine Tochter von Authentic Brands Group, und weitere Rechteinhaber am Freitag beim US-Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien (Stand: Montag, 26. Oktober, 12:03 Uhr).[1] Anthropic erklärte gegenüber NBC News: „Wir widersprechen den Vorwürfen und werden uns in diesem Verfahren entschieden verteidigen.“

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Anthropic soll 274 Presley-Songs ohne Lizenz für das Training von Claude kopiert haben.
  • Gefordert sind bis zu 150.000 Dollar je Song, dazu Unterlassung und die Löschung aller Kopien.
  • Trotz Schutzfiltern gibt Claude die Texte laut Klage fast originalgetreu aus.
  • Anthropic weist die Vorwürfe zurück, mehrere Musikverlage klagen bereits.

Was werfen Presleys Rechteinhaber Anthropic vor?

Eine schwarze Vinylplatte mit orangefarbenem Aufkleber „274“ und ein weißer Richterhammer daneben
Elvis-Songs wie „Can’t Help Falling in Love“ wurden laut Klage von Anthropic ohne Genehmigung kopiert und zur Claude-Modellentwicklung verwendet

Die Klage nennt Klassiker wie „Can’t Help Falling in Love“, „Don’t Be Cruel“ und „A Little Less Conversation“. Anthropic habe die Liedtexte während der gesamten Entwicklung seiner Claude-Modelle ohne Erlaubnis kopiert und in einer internen Datensammlung für künftige Modellversionen aufbewahrt, so die Kläger.

Der zweite Vorwurf betrifft die Ausgaben des Modells. Auf die Bitte, einzelne Songs „für ein modernes Publikum“ neu zu fassen, lieferte Claude laut Klage Texte, die sehr nah am Original lagen. Die Schutzfilter, die Anthropic nach früheren Klagen eingebaut hatte, hätten das nicht verhindert.

Warum kommt es auf jeden einzelnen Song an?

Die Summe folgt aus dem US-Urheberrecht. Statt eines nachgewiesenen Schadens dürfen Rechteinhaber einen gesetzlichen Schadenersatz je Werk verlangen: 750 bis 30.000 Dollar, bei vorsätzlicher Verletzung bis zu 150.000 Dollar.[2] Voraussetzung ist in der Regel, dass das Werk beim US Copyright Office registriert ist. Schadenersatz gibt es nur für einzeln benannte Werke. Die Klage listet 274 auf, obwohl sie Claude Verstöße bei nahezu jedem Song vorwirft.

Offen ist, ob Anthropic sich auf Fair Use berufen kann, die US-Ausnahme für zulässige Nutzung. Im Streit mit Buchautoren stufte Richter William Alsup im Juni 2025 das Training mit gekauften Büchern als zulässig ein, das Herunterladen raubkopierter Titel nicht. Anthropic beendete das Verfahren mit einem Vergleich über rund 1,3 Mrd. €. Alsups Urteil betraf allerdings nur das Training, nicht die Frage, ob ein Modell geschützte Texte ausgeben darf. Die Elvis-Kläger greifen deshalb auch die Ausgaben an, Sony und Warner Chappell setzen bei der Beschaffung der Texte aus Raubkopien an.

Die Elvis-Klage gegen Anthropic in Zahlen
Forderung der Rechteinhaber und frühere Urheberrechtsverfahren gegen den Claude-Entwickler
274
Songs von Elvis Presley listet die Klage einzeln auf
130.500 €
Höchstsatz je Song bei vorsätzlicher Verletzung (150.000 Dollar)
35,8 Mio. €
Forderung insgesamt (41,1 Mio. Dollar), dazu Unterlassung und Löschung der Kopien
Urheberrechtsstreit um Claude: die Stationen
  • Okt. 2023Universal Music, Concord und ABKCO verklagen Anthropic wegen Liedtexten
  • Juli 2026Gericht bestätigt den Vergleich mit Buchautoren über rund 1,3 Mrd. €
  • 28.8.2026Sony Music Publishing und Warner Chappell reichen Klage ein
  • 23.10.2026Presleys Rechteinhaber klagen in Nordkalifornien, Anthropic will sich verteidigen

Was bedeutet die Klage für Unternehmen in Deutschland?

Ein Songtext, den Claude für eine Kampagne umdichtet, bleibt ein fremder Songtext. Haften muss dafür das Unternehmen.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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In Deutschland gab das Landgericht München I der GEMA im November 2025 gegen OpenAI recht (Az. 42 O 14139/24). ChatGPT hatte neun Liedtexte wie „Atemlos“ und „Männer“ auf einfache Anfragen fast wortgleich ausgegeben. Schon das Speichern im Modell sei eine Vervielfältigung, die Schranke für Text und Data Mining decke das Training nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In seinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen verpflichtet sich Anthropic, zahlende Kunden von Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Trainingsdaten oder Ausgaben freizustellen und sie in solchen Verfahren zu vertreten.[3] Diese Freistellung entfällt, sobald der Kunde weiß oder wissen müsste, dass er fremde Rechte verletzt. Die Verbraucherbedingungen für Claude.ai und Claude Pro schließen dagegen jede Gewähr für die Freiheit von Rechten Dritter aus und erlauben nur nichtgewerbliche Nutzung.[4] Für Marketing- und Kreativteams heißt das:

  • Liedtexte, Gedichte oder Slogans Dritter nicht von Claude umdichten lassen.
  • Für Kampagnen nur Firmenlizenzen nutzen, keine privaten Pro-Konten.
  • Musik für Videos und Podcasts aus lizenzierten Musikbibliotheken beziehen.

Quellen

4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. CourtListener, GerichtsakteABG EPE IP LLC, Az. 5:26-cv-12473, US-Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien (eingereicht am 23. Oktober 2026)
  2. Legal Information Institute, Cornell Law School17 U.S. Code § 504: Remedies for infringement: Damages and profits
  3. AnthropicCommercial Terms of Service, Abschnitt K „Indemnification“ (gültig seit)17.06.2025
  4. AnthropicConsumer Terms of Service, Abschnitt 11 (gültig seit)08.10.2025

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