Ein US-Bundesgericht hat den Kartellvergleich zwischen HPE und Juniper bestätigt und dabei zwei Rechtsverstöße festgestellt. Die zentrale Auflage, der Verkauf der WLAN-Sparte Instant On, ist bis heute nicht vollzogen. Für Netzwerkeinkäufer in Europa schrumpft das Anbieterfeld von drei großen Namen auf zwei.

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Rund 12,2 Milliarden Euro zahlte HPE für Juniper Networks. Zwei Kartellbehörden bewerteten denselben Kauf gegensätzlich: Brüssel gab ihn ohne Auflagen frei, Washington klagte ein halbes Jahr später auf Untersagung. Daraus wurde ein Vergleich, den Richter Casey Pitts in San José jetzt bestätigt hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gericht stellte zwei Verstöße gegen den Tunney Act fest: HPE verschwieg Lobbyarbeit bei CIA und Pentagon, das Ministerium hielt geprüfte Alternativen zurück.
  • Die Fusion könne den Wettbewerb verringern, so der Beschluss, doch fehle dem Gericht die Befugnis dagegen.
  • Für die aufgegebene Sparte Instant On boten laut Bloomberg zwei Investoren einen einzigen Dollar.
  • Die EU-Kommission hatte denselben Zusammenschluss 2024 ohne jede Bedingung freigegeben.

Warum genehmigt ein Richter einen Vergleich, den er selbst beanstandet?

Eine Waage mit gestapelten Aktenordnern und einem Zettel mit der Aufschrift „Auflage“ auf der anderen Seite
Gericht prüft Kartellvergleich am öffentlichen Interesse, darf Fusion aber nicht untersagen, wenn Justizministerium Klage zurückzieht

Prüfrecht ohne Vetorecht. Der Tunney Act von 1974 verpflichtet das Gericht, jeden Kartellvergleich des Justizministeriums am öffentlichen Interesse zu messen. Zieht die Behörde ihre Klage zurück, fehlt dem Gericht die Befugnis, den Zusammenschluss an ihrer Stelle zu untersagen. Der Beschluss räumt deshalb ein, dass die Fusion den Wettbewerb verringern kann. Laufen lässt er sie trotzdem.

Zwei Verstöße ohne Folgen. Nach den Feststellungen des Gerichts verschwieg HPE seine Lobbyarbeit bei CIA und Pentagon, das Justizministerium seine geprüften Alternativen. Weil zwölf Bundesstaaten und der District of Columbia die Vorgänge offenlegten, wertete das Gericht den Mangel als geheilt. Kaliforniens Generalstaatsanwalt Rob Bonta spricht von einer Genehmigung unter Zwang.[2] Ähnlich wenig bewirkte Apples Einigung mit demselben Ministerium.

Was ist die Auflage wert, die den Wettbewerb sichern soll?

Zwei Zusagen im Vergleich. HPE muss die weltweite WLAN-Sparte Instant On binnen 180 Tagen abgeben und den Quellcode von Junipers KI-Netzverwaltung Mist per Auktion dauerhaft an Wettbewerber lizenzieren.[1] Der Markt bewertete das erste Stück im März 2026: Fortinet bot laut Bloomberg 5 bis 15 Millionen Dollar, zwei Investoren einen einzigen Dollar.

Falscher Zuschnitt. HPE beziffert den Umsatz von Instant On auf 87 Millionen Euro, die Bieter nennen das Geschäft unprofitabel. Instant On bedient kleine Betriebe, die Bedenken des Ministeriums galten dem Konzerngeschäft, in dem Aruba und Mist gegeneinander antraten. Das Bundeskartellamt schneidet anders zu und nimmt bei Edekas Tegut-Übernahme 38 Märkte genau dort heraus, wo sich die Ketten überschneiden.

Ein Kauf, zwei Kartellbehörden, eine Auflage ohne Preis

Stand 14. August 2026. Alle Dollarbeträge sind zum Kurs von 0,87 Euro je US-Dollar umgerechnet. Die Gebote für Instant On stammen aus einem Bericht von Bloomberg vom 23. März 2026.

12,2 Mrd. €
Kaufpreis, den HPE für Juniper Networks gezahlt hat (14 Milliarden US-Dollar)
0,87 €
Gebot zweier Investoren für die gesamte Sparte Instant On (ein US-Dollar)
4,4 bis 13,1 Mio. €
Höchstes Gebot für Instant On, abgegeben von Fortinet (5 bis 15 Millionen US-Dollar)
über 70 %
Anteil von Cisco, HPE und Juniper am US-Umsatz mit Unternehmens-WLAN laut Klageschrift

Vier Stationen bis zur folgenlosen Rüge

9. Januar 2024
HPE kündigt den Kauf von Juniper Networks für 14 Milliarden US-Dollar an, zahlbar vollständig in bar.
1. August 2024
Die EU-Kommission gibt den Zusammenschluss im Fall M.11457 nach fünf Wochen Prüfung ohne jede Bedingung frei.
28. Juni 2025
Das US-Justizministerium einigt sich mit HPE: Verkauf von Instant On binnen 180 Tagen, dazu eine Auktion für den Quellcode von Mist.
August 2026
Das Gericht bestätigt den Vergleich und stellt zugleich zwei Verstöße gegen den Tunney Act fest, ohne Folgen für die Fusion.

Eine Kartellauflage, für die am Markt ein Dollar geboten wird, ist keine Auflage mehr, sondern eine Fußnote im Kaufvertrag.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was ändert sich für Campus-Netze in Europa?

Aus drei mach zwei. Auf Cisco, HPE und Juniper entfielen laut Klageschrift über 70 Prozent des US-Umsatzes mit Unternehmens-WLAN, rund 50 Prozentpunkte davon auf Cisco allein. Dieselben drei Namen stehen in europäischen Ausschreibungen für Campus-Netze. Zwei davon gehören jetzt einem Konzern.

Brüssel hat kein Gegenmittel. Die EU-Kommission gab den Kauf am 1. August 2024 ohne Bedingungen frei, weil sie beide nicht als enge Wettbewerber ansah.[3] Wirkung diesseits des Atlantiks hat allein die Mist-Auktion, denn diese Lizenz gilt weltweit. Beim SAP-Wartungsmarkt handelte Brüssel dagegen selbst Zusagen aus.

NIS2 macht daraus ein Compliance-Thema. Für Betreiber unter dem BSIG gehört das Lieferkettenrisiko nach Paragraf 30 ins Risikomanagement. Ein Markt mit zwei verbliebenen Großanbietern hebt genau dieses Risiko, wie unsere Cybersecurity-Grundlagen einordnen.

Halten Sie in der nächsten Ausschreibung einen dritten Anbieter im Feld, auch wenn er im Preis zurückliegt. Prüfen Sie laufende Rahmenverträge, ob Aruba und Mist noch getrennt geführt werden. Der Ersteigerer der Mist-Lizenz entscheidet mit, ob europäische Ausrüster eine gleichwertige KI-Netzverwaltung anbieten können.

Quellen

[1] US-Justizministerium: „Justice Department Requires Divestitures and Licensing Commitments in HPE’s Acquisition of Juniper Networks“

[2] California Department of Justice: „Attorney General Bonta Issues Statement in Response to Court Approval of US DOJ’s HPE/Juniper Merger Settlement“

[3] Europäische Kommission: „Commission approves acquisition of Juniper by HPE“

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