Meta hat in Australien seit Dezember 2025 mehr als 750.000 Konten von unter 16-Jährigen gesperrt. Die Regierung in Canberra verdoppelt trotzdem die Höchststrafe auf rund 61 Millionen Euro. Der Streit dreht sich längst nicht mehr um die Zahl, sondern um die Stelle, an der das Alter geprüft wird.

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Metas Altersprüfung durchsucht Profile nach Geburtstagsgrüßen und Hinweisen auf Schulklassen. 462.000 Instagram- und 294.000 Facebook-Konten hat der Konzern in Australien auf diesem Weg bis zum 30. Juni 2026 abgeschaltet.[1] Kommunikationsministerin Anika Wells nennt das trotzdem „das Nötigste, um durchzukommen“.[2]

Das Wichtigste in Kürze

  • Meta sperrte in Australien seit dem 10. Dezember 2025 mehr als 750.000 Konten, davon 462.000 bei Instagram und 294.000 bei Facebook.
  • Die Höchststrafe für systematische Verstöße steigt von rund 30 auf rund 61 Millionen Euro.
  • eSafety-Kommissarin Julie Inman Grant ermittelt gegen Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube.
  • Der deutsche Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verlangt bereits, was Meta fordert: ein Alterssignal aus dem Betriebssystem, spätestens ab 1. Dezember 2027.

Wie erkennt Metas Altersprüfung ein minderjähriges Konto?

Holzmesslatte mit Größenskala und Zutrittsschild neben kleiner Trittleiter auf weißem Grund
KI analysiert Kontextsignale wie Geburtstagsangaben und Schulklassennennungen zur Altersverifikation. Elternmeldungen unterliegen maschineller Vorprüfung. Altersfreigabe für Australien: 16 Jahre

Kontextsignale statt Ausweis. Die KI durchsucht Beiträge, Kommentare, Profiltexte und Bildunterschriften nach Hinweisen wie Geburtstagsfeiern oder der Nennung einer Schulklasse. Meldungen von Eltern laufen inzwischen ebenfalls durch eine maschinelle Vorprüfung. Im App Store steht die Altersfreigabe für Australien zusätzlich auf 16 Jahren.[1]

Die Lücke sitzt im Wiederholversuch. Der erste Compliance-Bericht der eSafety-Kommissarin vom 31. März 2026 führt als Mangel auf, dass Plattformen Jugendliche denselben Alterscheck beliebig oft wiederholen ließen, bis er durchging.[3] Eine Schätzung mit Fehlerband wird durch unbegrenzte Versuche zur Formsache. Meta blockiert seither die Neuanmeldung nach einer Sperre. Warum die technische Altersverifikation im Netz an Grenzen stößt, haben wir beschrieben.

Warum verdoppelt Canberra trotzdem die Strafen?

Konten sind keine Kinder. Über alle Plattformen hinweg wurden seit dem 10. Dezember 2025 mehr als fünf Millionen Konten von unter 16-Jährigen entfernt, deaktiviert oder eingeschränkt.[2] Viele Jugendliche führen allerdings mehrere Konten. Wie viele davon nach der Sperre neu angelegt wurden, erfasst der Bericht nicht. Die große Zahl sagt deshalb wenig darüber, wie viele Kinder weiter mitscrollen.

Neue Auskunftsrechte. Schwerer als der höhere Betrag wiegt die zweite Änderung: Die Aufsicht darf künftig auch von Dritten Unterlagen verlangen, etwa von Anbietern der Altersprüfung und von App-Store-Betreibern.[2] Wie lange solche Verfahren dauern, zeigt Julie Inman Grant am Verfahren des New-Mexico-Attorney-General gegen Meta, das 2023 begann und erst in diesem Jahr zum Urteil führte.[3]

Australien misst Metas Erfolg an gelöschten Konten, einer Zahl, die sich hochtreiben lässt, ohne dass ein einziges Kind weniger scrollt. Die eigentliche Frage lautet, wer die Altersprüfung verantwortet: die App oder das Betriebssystem darunter.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Australiens Altersgrenze in Zahlen

Stand 13. August 2026. Die Kontozahlen stammen aus Metas eigenem Bericht und aus der Mitteilung der australischen Regierung, die Beträge sind zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 13. August 2026 umgerechnet.

756.000
Konten bei Instagram und Facebook, die Meta bis zum 30. Juni 2026 in Australien gesperrt hat
über 5 Mio.
Konten aller Plattformen, seit dem 10. Dezember 2025 entfernt, deaktiviert oder eingeschränkt
61 Mio. €
Künftige Höchststrafe für systematische Verstöße, bisher rund 30 Millionen Euro
5
Plattformen im Ermittlungsverfahren: Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube

Drei Daten, die den Betriebssystemansatz treiben

1. Dezember 2025
Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag tritt in Deutschland in Kraft und verankert den Jugendschutz auf Betriebssystemebene.
10. Dezember 2025
Australiens Altersgrenze von 16 Jahren gilt, die Plattformen müssen angemessene Schritte gegen jüngere Konten nachweisen.
1. Dezember 2027
Spätestens dann müssen Anbieter von Betriebssystemen in Deutschland eine Jugendschutzvorrichtung bereitstellen.

Was folgt daraus für Plattformen in der EU?

Die Prüfstelle wandert ans Gerät. Der deutsche Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat diesen Weg bereits festgeschrieben: Anbieter von Betriebssystemen müssen eine Jugendschutzvorrichtung bereitstellen, die Eltern aktivieren, spätestens am 1. Dezember 2027.[4] Meta fordert genau dieses eine Alterssignal auf Betriebssystem- oder App-Store-Ebene statt einer Prüfung in Dutzenden Apps.[1] Google hat die Altersprüfung auf Android dafür bereits weltweit ausgerollt.

Brüssel arbeitet parallel. Artikel 28 des Digital Services Act verlangt von Online-Plattformen ein hohes Schutzniveau für Minderjährige, die Auslegungsleitlinien der EU-Kommission dazu liegen seit dem 14. Juli 2025 vor. Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien testen parallel eine EU-Altersprüf-App, die einem Dienst allein bestätigt, ob eine Person alt genug ist. Denselben datensparsamen Ansatz verfolgen die europäischen Digitalausweis-Wallets und Googles Zero-Knowledge-Altersnachweis.

Zwei Aufgaben für diese Woche. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Dienst unter Artikel 28 des Digital Services Act fällt. Die Altersprüfung selbst gehört danach ins Protokoll, mit Fehlerquote und Wiederholgrenze, denn genau diese Werte fragt eine Aufsicht zuerst ab. Den Rahmen dafür fassen unsere Cybersecurity-Grundlagen zusammen.

Quellen

[1] Meta: „Meta’s Compliance with Australia’s Social Media Ban“

[2] Minister for Communications, Australien: „Stronger powers and double the penalties for world-leading social media law“

[3] eSafety Commissioner: „Social Media Minimum Age compliance report“

[4] Kommission für Jugendmedienschutz: „6. MÄndStV tritt in Kraft: Mehr Schutz, weniger Schlupflöcher“

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