Europas größter Softwarekonzern entgeht einer möglichen Milliardenbuße, weil er den Markt für die Wartung seiner ERP-Software öffnet. Für Unternehmen, die SAP im eigenen Rechenzentrum betreiben, verschieben sich damit die Machtverhältnisse bei jeder Vertragsverlängerung.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenSAP hat sein EU-Kartellverfahren mit weitreichenden Zusagen beigelegt, statt eine Geldbuße zu riskieren. Am 9. Juli 2026 hat die EU-Kommission die Selbstverpflichtungen für bindend erklärt und die Ermittlung ohne Sanktion abgeschlossen[2]. Der eigentliche Hebel steckt aber nicht in der vermiedenen Strafe, sondern in vier Praktiken, die der Konzern nun aufgeben muss.
Das Wichtigste in Kürze
- SAP entgeht einer theoretisch bis zu 10 Prozent des Weltumsatzes hohen Geldbuße, indem es verbindliche Zusagen macht.
- Kunden dürfen ihre SAP-Landschaft künftig aufteilen und den Wartungsanbieter je Teil frei wählen.
- Wiedereinstiegsgebühren entfallen, rückwirkende Wartungsgebühren sinken auf 50 Prozent und werden bei höchstens sechs Monaten gekappt.
- Die Zusagen gelten weltweit, laufen zehn Jahre und werden von einem Treuhänder überwacht.
Worum ging es im Kartellverfahren?

Im Kern geht es um einen klassischen Nachkaufmarkt. Ein Unternehmen, das seine Buchhaltung, Personal- und Projektsteuerung einmal auf SAP-Software im eigenen Rechenzentrum aufgebaut hat, wechselt das ERP-System praktisch nicht mehr. Genau diese Bindung erlaubt es SAP, bei Wartung und Support Preise durchzusetzen, die Drittanbieter oft unterbieten.
Die EU-Kommission hat vier Praktiken beanstandet[1]. SAP hat Kunden gezwungen, den Support für ihre gesamte On-Premise-Landschaft aus einer Hand und zu einheitlichen Konditionen zu beziehen. Das Mischen verschiedener Anbieter war ebenso ausgeschlossen wie das Kündigen von Support für ungenutzte Lizenzen.
Zusätzlich hat SAP die anfängliche Laufzeit der Lizenzen automatisch verlängert und beim Wiedereinstieg hohe Gebühren verlangt. In manchen Fällen haben Rückkehrer so viel gezahlt, als wären sie nie ausgestiegen. Die Kommission hat das als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Artikel 102 AEUV gewertet.
Die eigentliche Nachricht ist nicht die vermiedene Strafe, sondern dass Brüssel den Wartungsmarkt für ERP öffnet. Für den Mittelstand wird die Verlängerung von SAP-Verträgen damit erstmals zu einer echten Verhandlung.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Welche Zusagen macht SAP jetzt?
Der zentrale Punkt ist das Aufteilen des Systems. Unternehmen dürfen ihre SAP-Landschaft in getrennte Teile zerlegen und für jeden Teil entscheiden, ob sie SAP-Support voll, reduziert oder gar nicht beziehen. Ungenutzte Lizenzen, im Fachjargon Shelfware, lassen sich in einen eigenen Bereich auslagern und aus der Wartung nehmen.
Bei den Gebühren wird SAP konkret. Wiedereinstiegsgebühren entfallen komplett, rückwirkende Wartungsgebühren sinken auf 50 Prozent des sonst fälligen Betrags und werden bei höchstens sechs Monaten gedeckelt. Für abgekündigte Produkte ohne produktübergreifende Lizenz verzichtet SAP ganz auf Nachforderungen.
Die Zusagen gelten weltweit für alle bestehenden und künftigen Kunden, laufen zehn Jahre und werden von einem Überwachungstreuhänder kontrolliert. Verstößt SAP dagegen, drohen Bußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, auf Basis der Zahlen von 2024 kolportieren Branchenmedien eine Größenordnung von rund 3,4 Milliarden Euro.
Wie SAP die Wartung seiner On-Premise-ERP-Software öffnet und eine mögliche Milliardenbuße abwendet.
Vom Verfahren zur bindenden Zusage
Was bedeutet das für Anwender im DACH-Raum?
Für deutsche Anwender ist das Timing entscheidend. Die reguläre Wartung der alten Business Suite läuft 2027 aus, tausende Mittelständler und DAX-Konzerne stehen ohnehin vor der Migration auf S/4HANA. Die neuen Regeln geben ihnen bei dieser Weichenstellung zusätzliche Verhandlungsmasse.
Konkret lohnt sich jetzt eine Bestandsaufnahme. Ungenutzte Lizenzen aus der Wartung zu nehmen spart sofort, und für ältere Systeme wird Drittanbieter-Support wie Rimini Street zur Option, weil der Wiedereinstieg nicht länger abschreckend teuer ist.
Der Fall reiht sich in ein Muster ein. Regulierer zwingen Hersteller zunehmend, ihre Nachkaufmärkte zu öffnen, vom Recht auf Reparatur bei John Deere bis zu EU-Prüfungen großer Übernahmen. Parallel wächst der Druck auf Anbieterabhängigkeit, von Angeboten für digitale Souveränität bis zu Konzernen wie Microsoft, die auf eigene KI-Modelle umschwenken.
Für IT-Entscheider heißt das konkret: die eigene SAP-Vertragslage vor der nächsten Verlängerung prüfen, ungenutzte Lizenzen aussortieren und Drittanbieter-Support als Druckmittel in die S/4HANA-Planung einbauen. Mit Kenntnis der neuen Spielräume verhandeln Sie ab sofort auf Augenhöhe.
Quellen
[1] Europäische Kommission: „Commission seeks feedback on commitments offered by SAP“ ↩
[2] Europäische Kommission, Fallregister: „AT.40823: SAP ERP aftermarket support services“ ↩
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