Eine Bundesrichterin in San Jose untersagte dem US-Verteidigungsministerium am Montag, Auftragnehmer abzustrafen, weil deren Lobbyfirma auch für Alibaba arbeitet. Aus Sorge um die Pentagon-Aufträge ihrer übrigen Kunden hatten die Washingtoner Interessenvertreter des chinesischen Konzerns Ende Juni ihre Mandate niedergelegt.
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügen„Das Gesetz wirkt auf Umwegen“, schrieben Alibabas Anwälte Ende Juni im Eilantrag an das US-Bundesgericht in Nordkalifornien.[2] Am 26. Oktober gab Richterin Eumi K. Lee dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung statt, wie Bloomberg berichtet.[1] Die Verfügung gilt nur für Mandate von Alibaba, für die übrigen Firmen der Pentagon-Liste bleibt das Lobbyverbot in Kraft.
Das Wichtigste in Kürze
- Alibaba steht seit dem 8. Juni 2026 mit 187 weiteren Firmen auf der 1260H-Liste, benannt nach einem Abschnitt des US-Verteidigungshaushalts 2021.
- Ob Alibaba zu Recht als Unternehmen mit Verbindungen zum chinesischen Militär gilt, hat das Gericht noch nicht entschieden.
- Ab Mitte 2027 darf das Pentagon auch über Zulieferer nichts mehr von diesen Firmen beziehen.
Wie funktioniert die Sperre?

Strafe für den Mittelsmann. Paragraf 4663 in Titel 10 des US-Bundesrechts verbietet dem Pentagon Verträge mit jedem Unternehmen, das eine Lobbyfirma beauftragt, die zugleich für eine Firma von der 1260H-Liste arbeitet.[3] In Kraft trat das Verbot am 30. Juni 2026. Eine Agentur mit Alibaba als Mandant setzt so die Pentagon-Aufträge aller übrigen Kunden aufs Spiel, argumentieren Alibabas Anwälte.[2]
Grundrechte als Hebel. Nach Darstellung des Konzerns verletzt das Gesetz die Meinungsfreiheit und das Petitionsrecht aus dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung.[2] Am 5. Juli setzte Richterin Lee die Lobbyklausel im Fall Alibaba per vorläufiger Anordnung aus, am 27. August folgte die Anhörung.
Warum endet der Streit nicht mit der Verfügung?
Liste bleibt. Die Verfügung ändert nichts an der Auftragssperre für Firmen der Liste, die seit dem 30. Juni gilt.[2] In seiner Klage nennt der Konzern die Einstufung „sachlich und rechtlich unbegründet“.
Gerichte rügen das Verfahren. Im August stoppte ein anderes Bundesgericht laut Bloomberg vorläufig die Einstufung des Pharmadienstleisters WuXi AppTec.[4] Im Fall des Lidar-Herstellers Hesai kippte ein Berufungsgericht das Urteil der Vorinstanz, weil das Pentagon seine Belege nicht offengelegt hatte. Von der Liste gestrichen wurde Hesai nicht. Auch beim Drohnenhersteller DJI verwies ein Berufungsgericht die Sache zur erneuten Prüfung zurück.
Die Richterin schützt Alibabas Recht auf Lobbyisten, nicht Alibabas Geschäft mit dem Pentagon. Von dessen Aufträgen bleibt der Konzern ausgeschlossen.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet das für europäische Unternehmen?
Fragen an die Agentur. In der EU entfaltet die Liste keine Rechtswirkung, taugt aber als Frühwarnsignal für die eigene Lieferantenprüfung. Deutsche Firmen, deren US-Töchter das Pentagon beliefern, sollten die Lobbyfirmen dieser Töchter fragen, welche Firmen der Liste sie außerdem vertreten.
Lieferkette ab 2027. Ab dem 30. Juni 2027 darf das Pentagon Waren und Dienstleistungen von Firmen der Liste auch nicht mehr über Dritte beziehen. Zulieferer sollten bis dahin prüfen, ob Cloud-Dienste von Alibaba, Akkus von BYD oder Roboter von Unitree in ihren Angeboten stecken. Auch Auslandstöchter dieser Konzerne, etwa in Singapur, gehören auf die Prüfliste.
Quellen
4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- BloombergAlibaba Wins Challenge to Pentagon’s Chinese Army Blacklisting (englisch, 27. Oktober 2026, hinter Bezahlschranke)
- Alibaba Group Holding Limited u. a.Plaintiffs’ Notice of Motion and Motion for TRO/Prelim. Inj. (englisch, PDF, Az. 5:26-cv-06227-EKL)
- Legal Information Institute, Cornell Law School10 U.S. Code § 4663 (englisch, Gesetzestext)
- BloombergUS Judge Grants WuXi AppTec Injunction on Chinese Military Company Label (englisch, 8. August 2026, hinter Bezahlschranke)
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