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Das US-Finanzministerium will US-Bürgern und US-Firmen verbieten, sich an chinesischen Unternehmen zu beteiligen, die ein KI-System entwickeln. Bisher entschieden Rechenaufwand und Einsatzzweck eines Modells darüber, ob eine Beteiligung verboten war oder nur gemeldet werden musste. Die Pflichten aus dem Entwurf vom 22. Oktober reichen bis zu den europäischen Töchtern von US-Konzernen.

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Rund 82.500 Euro steckte ein chinesischer Fonds des Start-up-Förderers Plug and Play im April 2025 in Noematrix, ein Shanghaier Start-up für KI und Robotik. Weil die US-Muttergesellschaft Amidi die Beteiligung nicht meldete, verhängte das US-Finanzministerium eine Strafe von rund 178.500 Euro, die erste öffentlich bekannte dieser Art.[1] Nach dem neuen Entwurf wäre ein solcher Einstieg nicht mehr meldepflichtig, sondern verboten.[2]

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • US-Investoren dürften sich nicht mehr an Firmen aus China beteiligen, die irgendein KI-System entwickeln.
  • Neu erfasst werden Supercomputer, Hyperschallwaffen und Biotechnologie, neu auf der Liste stehen Russland, Iran, Nordkorea, Kuba und Venezuela.
  • Börsennotierte Aktien und Fonds bleiben ausgenommen. Stellungnahmen nimmt das Ministerium bis zum 7. Dezember entgegen.

Was steht im Entwurf?

Ein grauer Safe steht offen, darin ein Mikrochip. Am Schloss ein Etikett „Nur Börsenaktien“
Der COINS Act vom Dezember 2025 regelt die US-Kontrolle von Investitionen in chinesische Chip-, KI- und Quantenunternehmen. Der Entwurf erweitert dies um Hochleistungsrechner, Hyperschallwaffen und Biotechnologie

Grundlage ist der COINS Act, den der Kongress im Dezember 2025 mit dem Verteidigungshaushalt beschlossen hat. Das Gesetz schreibt das Programm fest, mit dem das Finanzministerium seit Januar 2025 Beteiligungen an chinesischen Chip-, KI- und Quantenfirmen kontrolliert. Der Entwurf erweitert die Liste um Hochleistungsrechner, Hyperschallwaffen und Biotechnologie samt Gehirn-Computer-Schnittstellen, dazu um fünf weitere Länder.[3]

Am weitesten geht der Entwurf bei der KI. Statt von KI spricht er von Superintelligenz-Systemen, weil ein Präsidentenerlass vom 29. September den Behörden diesen Begriff vorschreibt. Entwickelt eine betroffene Firma ein solches System, ist eine Beteiligung verboten, ausdrücklich auch bei generativer KI für Texte, Bilder oder Programmcode.[3] Ein fremdes Modell nur intern zu nutzen, gilt nicht als Entwicklung.[4] Bei Chips fallen zusätzlich photonische Bausteine und Speicher mit hoher Bandbreite (HBM) unter das Verbot.[3]

Ausgenommen bleiben Aktien, die an einer Börse gehandelt werden, Index- und Investmentfonds sowie Anteile an ausländischen Fonds bis zwei Millionen Dollar, rund 1,8 Millionen Euro. Bis 50.000 Dollar in zwölf Monaten, rund 44.600 Euro, entfällt die Meldepflicht, das Verbot gilt trotzdem.[3] Verstöße kosten bis zu 377.700 Dollar je Fall, rund 337.000 Euro, oder das Doppelte des Transaktionswerts.[5]

Warum reicht die Rechenleistung als Maßstab nicht mehr?

Bisher hing die Einstufung eines KI-Modells auch am Rechenaufwand beim Training. Das Ministerium hält diese Messgröße für überholt: Die Modelle hätten in den vergangenen zwei Jahren auch auf anderen Wegen deutlich zugelegt, deshalb reiche keine einzelne Schwelle mehr aus. Ein KI-Entwickler kann also ein leistungsfähiges Modell trainieren und trotzdem unter jeder Grenze für den Trainingsaufwand bleiben.[4]

Den Ausweg über einen Firmensitz außerhalb Chinas verengt der Entwurf. Das Agenten-Start-up Manus verlegte seinen Sitz nach Singapur, nachdem der Einstieg des US-Investors Benchmark die Aufsicht auf den Plan gerufen hatte. Künftig zählt auch eine Firma im Ausland, die mehrheitlich chinesischen Staatsbürgern gehört oder von ihnen kontrolliert wird.[3] Peking bremst den Abfluss von der anderen Seite: Chinas Planungsbehörde hat Metas Kauf von Manus rückgängig gemacht, das Handelsministerium will große KI-Modelle unter Exportkontrolle stellen.

Offen bleibt der Weg über die Börse. Aktien von Zhipu oder MiniMax in Hongkong dürfen US-Anleger weiter kaufen, und Banken dürfen Börsengänge begleiten, weil der Entwurf die Platzierung ausnimmt.[3] So bleibt Goldman Sachs beim Börsengang von Moonshot AI an Bord. Eine Finanzierungsrunde außerhalb der Börse wie die von DeepSeek wäre US-Geldgebern versperrt.

Washington zieht die Grenze nicht mehr bei der Rechenleistung, sondern bei der Gesellschafterliste. Für Investoren ist künftig entscheidend, wem eine KI-Firma gehört, nicht, was ihr Modell kann.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
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Was das US-Finanzministerium plant
Eckdaten des Regelentwurfs zum COINS Act vom 22. Oktober 2026
6 Technikfelder
von Chips über KI bis Biotechnologie, neu sind Supercomputer, Hyperschallwaffen und Biotechnologie
6 Länder
China mit Hongkong und Macau, Kuba, Iran, Nordkorea, Russland und Venezuela unter Maduro
rund 100
möglicherweise erfasste Beteiligungen pro Jahr von rund 75 US-Investoren, schätzt das Finanzministerium
178.500 €
Strafe gegen Amidi für eine nicht gemeldete Beteiligung von rund 82.500 Euro an Noematrix

Was bedeutet das für Firmen in Europa?

Die Regeln binden US-Bürger und Inhaber einer Greencard unabhängig vom Wohnort sowie US-Firmen samt Niederlassungen.[3] Plant die deutsche Tochterfirma eines US-Konzerns den Einstieg bei einem chinesischen KI-Start-up, muss die Mutter das Geschäft unterbinden.[4] US-Anleger in europäischen Fonds sind bis zu einer Einlage von zwei Millionen Dollar nicht betroffen, darüber nur mit der vertraglichen Zusicherung, dass ihr Geld nicht in verbotene Geschäfte fließt.[3]

Auf EU-Ebene gibt es eine Empfehlung der Kommission vom Januar 2025: Die Mitgliedstaaten sollten Investitionen in Drittstaaten bei Halbleitern, KI und Quantentechnik überprüfen und bis zum 30. Juni 2026 berichten.[6] Der US-Entwurf sieht Ausnahmen für Partner aus Ländern vor, die selbst gegen solche Risiken vorgehen. Welche das sind, legt der US-Finanzminister fest.[3]

Für Unternehmen mit US-Bezug lohnen sich jetzt zwei Schritte:

  1. Beteiligungen, Joint Ventures und Fondsverträge auf Firmen aus China prüfen, die KI-Modelle oder KI-Anwendungen entwickeln.
  2. Einwände bis zum 7. Dezember 2026 über regulations.gov einreichen. Wann die Vorschrift in Kraft tritt, legt erst die endgültige Fassung fest.[3]

Quellen

6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. U.S. Department of the TreasuryOutbound Investment Security Program: Enforcement (englisch, abgerufen am 23. Oktober 2026)
  2. U.S. Department of the TreasuryTreasury Issues Proposed Rule to Implement Comprehensive Outbound Investment National Security Act (englisch)22.10.2026
  3. U.S. Department of the TreasuryFact Sheet: Treasury Department Issues Notice of Proposed Rulemaking on Implementation of the COINS Act (englisch, PDF)22.10.2026
  4. U.S. Department of the TreasuryProposed Regulations to Implement Subtitle C of the Comprehensive Outbound Investment National Security (COINS) Act (englisch, PDF)22.10.2026
  5. Federal RegisterInflation Adjustment to Maximum Civil Monetary Penalty (englisch, PDF)29.01.2025
  6. Europäische KommissionEmpfehlung (EU) 2025/63 zur Überprüfung von Investitionen in Drittstaaten in Technologiebereiche, die für die wirtschaftliche Sicherheit der Union von entscheidender Bedeutung sind15.01.2025

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