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Chinesische KI-Anbieter sollen die Gewichte ihrer größten Sprachmodelle, also die beim Training gelernten Parameter, nur noch mit Genehmigung ins Ausland weitergeben dürfen. Das sieht ein Entwurf vor, den Chinas Handelsministerium und das Wissenschaftsministerium am 16. Oktober veröffentlicht haben. Der Zugriff über eine API bleibt frei, ebenso jedes Modell, dessen Gewichte schon offenliegen.

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Bisher verliefen die Kontrollen in eine Richtung: Die USA beschränkten die Ausfuhr von KI-Chips nach China, chinesische KI-Firmen verteilten ihre Modelle frei herunterladbar in alle Welt. Nun zieht Peking selbst eine Grenze. Eines der Kriterien liegt bei 1026 Rechenoperationen im Training und damit bei demselben Wert, den Washington im Januar 2025 für Modellgewichte festgelegt hatte.[1][3]

Das Wichtigste in Kürze

  • China will 40 Techniken in seinen Katalog verbotener und beschränkter Technologieausfuhren aufnehmen, 23 davon aus der KI.
  • Gewichte, Quellcode und Architektur eines Sprachmodells sollen genehmigungspflichtig werden, sobald es 1026 Rechenoperationen, 2 Billionen Parameter oder einen Platz unter den zehn besten Modellen erreicht.
  • Open Source, API-Zugriff und SaaS-Angebote fallen nicht darunter, der Betrieb eines beschränkten Modells in einem Rechenzentrum im Ausland schon.
  • Stellungnahmen nimmt das Ministerium bis zum 15. November an, eine Meldepflicht vor jeder Ausfuhr gilt bereits seit dem 16. Oktober.

Was will Peking kontrollieren?

20-kg-Stahlgewicht Klasse M1 mit orangem Anhänger „Ausfuhr genehmigt?“ auf weißem Grund
Katalog um 40 Techniken erweitert: 23 KI-Verfahren, 12 Photovoltaik-, 5 Biomedizin-Techniken. 14 für China verboten, 26 genehmigungspflichtig

Der Entwurf erweitert den Katalog um 40 Techniken aus drei Bereichen: 23 aus der KI, 12 aus der Photovoltaik und 5 aus der Biomedizin. 14 davon soll China gar nicht mehr ausführen dürfen, für 26 braucht es künftig eine Genehmigung.[2] Bei großen Sprachmodellen geht es um die Kerntechnik: Gewichte, Zwischenstände aus dem Training, Quellcode, Architektur sowie Verfahren, die Training und Betrieb beschleunigen. Beschränkt sind sie, sobald ein Modell eines von drei Merkmalen erfüllt: 1026 Rechenoperationen im Training, 2 Billionen Parameter oder einen Platz unter den zehn besten Modellen in öffentlichen Ranglisten großer Testinstitute und Plattformen, gemessen am Tag der Ausfuhr.[1]

Ganz verbieten will Peking die Ausfuhr von Modellen, die mit sogenannten Kerndaten trainiert wurden. Das chinesische Datensicherheitsgesetz zählt dazu Daten, die die nationale Sicherheit und zentrale Wirtschaftszweige betreffen. Verboten sein soll auch KI, die Schadcode selbst erzeugt und so verändert, dass Virenscanner ihn nicht erkennen. Eine Genehmigung brauchen künftig KI-Agenten, die einen Auftrag zuverlässig in 20 und mehr Teilschritte zerlegen oder mindestens 200 externe Programme und Dienste einbinden, außerdem KI für die Suche nach Sicherheitslücken, der Entwurf von KI-Chips und Technik für Rechenzentren mit mehr als 10.000 KI-Beschleunigern.[1]

Warum bleiben offene Modelle frei?

Der Entwurf nimmt alles aus, was über Open Source oder wissenschaftliche Aufsätze bereits öffentlich ist. Eine automatische Genehmigung ist vorgesehen, wenn ein Anbieter ein Modell künftig als Open Source veröffentlicht, es in einem eigenen Rechenzentrum im Ausland betreibt oder Chips im Ausland fertigen lässt. Nach Darstellung des Ministeriums heißt das in der Praxis: melden und sofort exportieren.[2] Gemessen an der Parametergrenze fiele Kimi K3 von Moonshot AI mit 2,8 Billionen Parametern unter die Regel. Weil Moonshot die Gewichte bereits veröffentlicht hat, bleibt es frei.

Beim Betrieb im Ausland unterscheidet das Ministerium genau. API-Aufrufe, Apps, Webseiten, SaaS-Angebote und abgespeckte Versionen auf Endgeräten gelten nicht als Ausfuhr. Installiert ein chinesischer Anbieter ein beschränktes Modell dagegen in einem Rechenzentrum außerhalb Chinas, ist das eine Technologieausfuhr.[2] So hat etwa der saudische Staatskonzern Humain sein nationales KI-Modell auf MiniMax M3 aufgebaut, einem frei herunterladbaren Modell. Ein Modell, dessen Gewichte nicht öffentlich sind, bräuchte für einen solchen Einsatz künftig eine Genehmigung aus Peking.

Das Vorbild stammt aus Washington. Die US-Ausfuhrvorschrift zur weltweiten Verbreitung von KI (AI Diffusion Rule) vom Januar 2025 erfasste die Gewichte nicht veröffentlichter Modelle ab 1026 Rechenoperationen,[3] die Regierung Trump zog sie im Mai 2025 zurück, bevor die Pflichten griffen. Peking betont, die Regeln richteten sich gegen kein bestimmtes Land.[2] Alibaba plant bereits Modelle mit bis zu 10 Billionen Parametern, sie lägen weit über der neuen Grenze.

Peking übernimmt die Schwelle, die Washington wieder aufgegeben hat, und nimmt offene Modelle ausdrücklich aus. Für China bleibt Open Source der Weg in fremde Märkte.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Wo Peking die Grenze zieht
Ein Merkmal genügt, damit die Ausfuhr eines Sprachmodells genehmigt werden muss
1026
Rechenoperationen im Training, dieselbe Schwelle wie in der zurückgezogenen US-Vorschrift von 2025
2 Billionen
Parameter, ab dieser Modellgröße greift die Beschränkung
Top 10
Platz in öffentlichen Ranglisten großer Testinstitute und KI-Plattformen
15.11.2026
Ende der Frist für Stellungnahmen zum Entwurf, die Meldepflicht gilt schon jetzt

Was bedeutet das für Unternehmen in Europa?

Für Firmen, die chinesische Modelle über eine API oder als Cloud-Dienst nutzen, ändert sich nichts. Das gilt auch für Modelle, deren Gewichte schon veröffentlicht sind, etwa Tencent Hy3 unter der Lizenz Apache 2.0. Anders liegt der Fall, wenn ein Unternehmen aus Datenschutzgründen ein nicht öffentliches Spitzenmodell eines chinesischen Anbieters im eigenen Rechenzentrum betreiben will. Dafür bräuchte der Anbieter eine Genehmigung. Die automatische Freigabe sieht der Entwurf nur für Rechenzentren vor, die der chinesische Anbieter im Ausland selbst betreibt.[2]

Schon jetzt betroffen sind Technologiepartnerschaften. Seit dem 16. Oktober müssen chinesische Firmen jede Ausfuhr der gelisteten Techniken vorab beim Handelsministerium registrieren, auch laufende Projekte. Darunter fallen Lizenzen an ausländische Partner, die Übertragung von Schutzrechten ins Ausland und der Wechsel eines Technikinhabers unter ausländische Kontrolle.[1] Bei der Photovoltaik will Peking die Ausfuhr von Technik für Perowskit- und Tandemmodule verbieten und für Polysiliziumanlagen ab 30.000 Tonnen Jahreskapazität eine Genehmigung verlangen, eingeschlossen die zugehörigen Maschinen.[2] Chinesische Ausrüster, die solche Fertigungslinien im Ausland liefern, aufbauen oder modernisieren, brauchen dafür künftig eine Ausfuhrgenehmigung. Das kann auch geplante Solarfabriken in Europa treffen.

Die EU setzt bei großen Modellen auf Pflichten statt Ausfuhrsperren. Nach der KI-Verordnung gilt ein Modell ab 1025 Rechenoperationen im Training als Modell mit systemischem Risiko, sein Anbieter muss es dann testen und Vorfälle melden.[4] Chinesische Anbieter großer Modelle müssen diese Pflichten in der EU erfüllen, unabhängig davon, ob Peking die Ausfuhr der Gewichte erlaubt.

Quellen

4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Chinesisches Handelsministerium und Ministerium für Wissenschaft und TechnologieBekanntmachung 2026 Nr. 48 zur Überarbeitung des Katalogs der Technologien, deren Ausfuhr verboten oder beschränkt ist, samt Anlage 1 (chinesisch)16.10.2026
  2. Chinesisches HandelsministeriumAntworten des Pressesprechers zur Überarbeitung des Katalogs der Technologien, deren Ausfuhr verboten oder beschränkt ist (chinesisch)Oktober 2026
  3. U.S. Bureau of Industry and Security, Federal RegisterFramework for Artificial Intelligence Diffusion15.01.2025
  4. Europäische UnionVerordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 51 und 55

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