Ab dem 24. November bedient der DNS-Resolver Quad9 keine Nutzer in Frankreich mehr. Die Schweizer Stiftung reagiert auf ein Pariser Zwangsgeld von 1.000 € am Tag, mit dem beIN Sports Sperren gegen illegale Tennisübertragungen durchsetzen will. Firmen mit Standorten in Frankreich bleibt ein Monat für die Umstellung.
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügenNur 6 von 58 Domains seien über Quad9 aus Frankreich nicht mehr erreichbar, rechnete beIN Sports France dem Pariser Gericht vor. Quad9 hielt dagegen, die Stiftung habe keine einzige davon gesperrt. Das Gericht sah darin eine bewusste Weigerung und setzte am 21. Oktober ein Zwangsgeld fest.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Pariser Gericht zwingt Quad9 per Zwangsgeld zu Sperren gegen illegale Sportübertragungen.
- Quad9 sperrt nicht und stellt den Dienst für Frankreich ein.
- Nach Angaben von Quad9 laufen in Frankreich rund 20 weitere Klagen gegen die Stiftung und andere Resolver-Betreiber.
- Für Nutzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich nichts.
Was hat das Pariser Gericht entschieden?

Ein Urteil vom 13. Mai verpflichtet Quad9, bis zum Ende der WTA-Saison am 14. November IPTV-Seiten für Frankreich zu sperren: sechs genannte Domains und jede weitere, die die Medienaufsicht Arcom nachmeldet. Möglich macht diese dynamische Sperre Artikel L.333-10 des französischen Sportgesetzbuchs.[1]
beIN beantragte 10.000 € pro Tag und Domain. Bei 58 Domains wären das 580.000 € täglich gewesen. Der Richter setzte pauschal 1.000 € am Tag fest, bis zum 14. November also höchstens 24.000 €.[2] Quad9 schuldet laut Urteil nur ernsthafte Bemühungen, keinen Erfolg. Für das Zwangsgeld genügte, dass die Stiftung einräumte, nichts unternommen zu haben. Die Berufung hilft vorerst nicht, das Mai-Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Quad9s Einwand, eine Sperre nur für Frankreich sei unmöglich, hielt das Gericht für unbewiesen, zumal Quad9 weltweit Domains mit Schadsoftware filtert.[1]
Warum lehnt Quad9 eine Sperre nur für Frankreich ab?
Quad9 verlangt keine Anmeldung und weiß nicht, welcher Nutzer in Frankreich sitzt. Kämen die Domains auf die weltweite Sperrliste gegen Schadsoftware, gälte das französische Urteil für jeden Nutzer der Adresse 9.9.9.9 auf der Welt.[2]
Mit Sperren nach Herkunftsland scheiterte die Stiftung schon in Deutschland. Im Streit mit Sony Music sperrte Quad9 zunächst nur für deutsche IP-Adressen. Nach Darstellung von Quad9 umging Sony die Sperre per VPN. Das Gericht verhängte trotzdem ein Ordnungsgeld.[2] Das Oberlandesgericht Dresden wies die Klage im Dezember 2023 ab: Der Resolver spiele bei der Urheberrechtsverletzung keine zentrale Rolle und hafte wie ein Zugangsvermittler nur eingeschränkt.[3] Für Website-Betreiber dagegen ließ der EuGH im Juli Geoblocking als Schutz vor der Haftung gelten.
Den Rückzug wählte schon Cisco. Am 28. Juni 2024 schaltete der Konzern seinen Resolver OpenDNS für Frankreich und Portugal ab, nachdem Canal+ Sperren nach demselben Artikel erwirkt hatte. Google und Cloudflare blieben am Netz.[4] In Spanien landete sogar Archive.today auf einer Sperrliste, ohne Prüfung durch ein Gericht.
Paris lässt den Wegweiser abbauen, die Piratenseite sendet weiter. Frankreich verliert dabei einen kostenlosen Filter gegen Schadsoftware.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Chronik der Resolver-Sperren
Was sollten Unternehmen bis zum 24. November prüfen?
Betroffen sind Firmen mit Standorten oder Mitarbeitern in Frankreich. Auf Quad9s Liste von Netzen in Frankreich, die den Dienst nutzen, stehen etwa das Forschungsnetz Renater und die Arbeitsagentur France Travail.[2]
- Konfiguration durchsuchen: Prüfen Sie Router, Firewalls und die Konfigurationsprofile der Mobilgeräte auf die Adressen 9.9.9.9 und 149.112.112.112 sowie auf dns.quad9.net.
- Ersatz festlegen: Stellen Sie französische Standorte auf den Resolver des Providers, einen eigenen oder einen anderen Dienst mit Schadsoftware-Filter um. Testen Sie vor dem Stichtag, denn Quad9 hat nicht beschrieben, wie der Dienst Anfragen aus Frankreich abweist.
Ob die Cour d’appel de Paris das Mai-Urteil kippt, ist offen.
Quellen
4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Tribunal judiciaire de Paris, 3. KammerUrteil im beschleunigten Verfahren, RG 26/11882 (21. Oktober 2026, PDF)
- Quad9Farewell, France
- Oberlandesgericht DresdenEndurteil Az. 14 U 503/23, Sony Music Entertainment Germany gegen Quad9 (PDF)
- TorrentFreakOpenDNS Suspends Service in France Due to Canal+ Piracy Blocking Order
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