Bis zu zehn Namen in fester Reihenfolge darf jeder der sieben Anthropic-Gründer auf eine geheime Nachfolgeliste setzen. Gültig wird die Liste erst, wenn fünf der sechs übrigen Gründer zustimmen. So regelt es der Gesellschaftsvertrag, den der Claude-Entwickler mit seinem Börsenprospekt bei der US-Börsenaufsicht SEC veröffentlicht hat.
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügenAuf der Liste steht, wer nach dem Tod oder bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit eines Gründers dessen Platz in der Gründergesellschaft Anthropic Founders LLC einnimmt. Die Gesellschaft hält eine einzige Aktie der Gattung F, die 50,1 % der Stimmrechte verleiht. Den Vertrag hat Anthropic am Montag als Anlage zum Prospekt eingereicht,[1] zuerst berichtete das US-Magazin Forbes darüber. Stand: Dienstag, 1:10 Uhr. Offen bleibt, wer auf den Listen steht und ob die Gründer bereits welche eingereicht haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Gründer darf bis zu zehn Nachfolger in fester Reihenfolge benennen, fünf der sechs übrigen müssen zustimmen.
- Namen und Rangfolge bleiben vertraulich, nur ein dreiköpfiger Ausschuss des Verwaltungsrats erfährt sie.
- Nachfolger rücken nur in den ersten zehn Jahren nach dem Börsengang nach. Sind weniger als drei Mitglieder übrig, läuft die Gründermacht aus.
- In Deutschland wären Mehrstimmrechte in diesem Umfang unzulässig.
Wie kommt ein Nachfolger in die Gründergesellschaft?

Die sieben Gründer sind Dario und Daniela Amodei, Tom Brown, Jack Clark, Jared Kaplan, Sam McCandlish und Christopher Olah. Benjamin Mann, oft ebenfalls Mitgründer genannt, gehört ihr laut Prospekt nicht an.[2] Jede Liste und jede spätere Änderung braucht die Zustimmung aller übrigen Gründer bis auf einen.
Die Zugangsvoraussetzungen gelten für die ersten acht Plätze. Die Kandidaten müssen US-Bürger sein oder eine Daueraufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis für die USA haben. Dazu kommen mindestens drei Jahre bei Anthropic, etwa im technischen Team oder in der Compliance, oder in leitender Funktion bei einer gemeinnützigen Organisation. Für die Plätze neun und zehn gelten diese Vorgaben nicht.
Im Ernstfall geht der Anteil an die Nummer eins der Liste. Unterschreibt sie binnen 15 Tagen keine Beitrittserklärung, rückt die Nummer zwei nach.[1] Mit dem Nachrücken verliert ein Nachfolger seinen Platz auf allen anderen Listen.
Warum endet die Gründermacht trotzdem?
Der Vertrag setzt eine Frist: Nachfolger rücken nur in den ersten zehn Jahren nach dem Börsengang nach. Bis dahin nachgerückte Nachfolger scheiden zum zehnten Jahrestag aus. Hat die Gesellschaft 90 Tage lang weniger als drei Mitglieder, beginnt eine Übergangszeit von 450 Tagen. An ihrem Ende zieht Anthropic die Aktie der Gattung F ohne Entschädigung ein.[2] Die Gründer behalten dann nur noch ihre Stammaktien mit einer Stimme je Aktie.
Wie die sieben über die eine Aktie die Mehrheit halten, hatte Reuters Anfang Oktober aus dem Prospektentwurf berichtet. Die Regeln zur Nachfolge stehen erst im jetzt veröffentlichten Vertrag. Auf die Auswahl haben die übrigen Anleger keinen Einfluss.
Anthropic plant die Nachfolge so genau wie ein Familienkonzern, aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Der Weg von der Liste in die Gesellschaft
Wäre das in Deutschland erlaubt?
Das Aktiengesetz erlaubt Mehrstimmrechte seit Ende 2023, aber höchstens mit dem Zehnfachen einer normalen Stimme. Bei börsennotierten Gesellschaften erlöschen sie, sobald die Aktie übertragen wird, spätestens aber zehn Jahre nach dem Börsengang.[3] Die Hauptversammlung kann die Frist mit drei Vierteln des vertretenen Kapitals um bis zu zehn Jahre verlängern. Eine einzelne Aktie mit 50,1 % der Stimmen wäre damit ausgeschlossen.
Deutsche Gründerfamilien sichern ihren Einfluss eher über Stiftungen und Stimmrechtspools. Bei Nemetschek bündelt eine Familienstiftung 45 % der Stimmen, und nach dem Tod von Klaus-Michael Kühne hält eine Stiftung die Beteiligungen an Hapag-Lloyd und Lufthansa. Für Anleger, die Anthropic-Aktien zeichnen wollen, heißt das:
- Vor dem Zeichnen den Prospektabschnitt zur Gründergesellschaft lesen: Die Aktie der Gattung A verschafft keinen Einfluss auf die Nachfolge.
- Die Zehn-Jahres-Frist im Blick behalten: Danach rücken keine Nachfolger mehr nach, und die Stimmenmehrheit der Gründer kann auslaufen.
Quellen
3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Anthropic, PBCLimited Liability Company Agreement of Anthropic Founders, LLC (Anlage 99.2 zum Formular S-1, US-Börsenaufsicht SEC, eingereicht am 26. Oktober 2026), Abschnitt 22(g) und 22(o)
- Anthropic, PBCForm S-1 Registration Statement (US-Börsenaufsicht SEC, eingereicht am 26. Oktober 2026), Abschnitt „Description of Capital Stock“
- Bundesministerium der Justiz§ 135a AktG Mehrstimmrechtsaktien (gesetze-im-internet.de)
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