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Die Autobahn GmbH soll ab 2027 Kredite aufnehmen dürfen, dafür stellt der Bund die Lkw-Maut um und rechnet danach mit gut 6 Millionen Euro Verwaltungsaufwand im Jahr. Vereine, Privatleute und Kleinunternehmer zahlen ab 2028 zusätzlich Umsatzsteuer auf einen Teil der Maut. Der Normenkontrollrat rügt das Tempo des Verkehrsministeriums: Den Verbänden blieben zwei Tage für eine Stellungnahme.

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Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Autobahn GmbH liegt seit dem 9. Oktober als besonders eilbedürftige Drucksache 592/26 beim Bundesrat.[1] Ab 2027 soll die bundeseigene Gesellschaft Kredite aufnehmen und Anleihen begeben dürfen, ab 2028 fließt ihr der Infrastrukturanteil der Lkw-Maut direkt zu, laut Finanzplanung 2028 rund 4,6 Milliarden Euro.

Das Wichtigste in Kürze

  • Toll Collect, die europäischen Mautdienstleister und das Bundesamt für Logistik und Mobilität stellen ihre Systeme für rund 21 Millionen Euro um.
  • Mautschuldner ohne Vorsteuerabzug zahlen ab 2028 geschätzt 13,29 Millionen Euro Umsatzsteuer im Jahr.
  • Die Evaluierung setzt das Ministerium für spätestens 2050 an, der Normenkontrollrat empfiehlt etwa fünf Jahre.

Wofür braucht der Bund 24 Millionen Euro?

Modellautobahn mit Brücke, Schnecke und einem orangefarbenen Anhänger mit der Aufschrift
Autobahn GmbH erhält künftig 37 Prozent der Lkw-Maut. Toll Collect und EETS-Anbieter rüsten Erfassung und Abrechnung um, Kosten 21 Millionen Euro

Bisher kassiert der Bund die gesamte Lkw-Maut. Künftig wird die Autobahn GmbH Mautgläubigerin für den Infrastrukturanteil auf den Autobahnen, rund 37 Prozent des Aufkommens.[1] Toll Collect und die Anbieter des europäischen Mautdienstes EETS bauen dafür Erfassung und Abrechnung um, der Entwurf setzt rund 17 Millionen Euro an. Weitere 4 Millionen Euro kostet die IT beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), knapp 3 Millionen Euro der Umbau in der Autobahn GmbH.

Laufend rechnet das Bundesverkehrsministerium mit 6,36 Millionen Euro im Jahr, gemessen am Mautanteil gut 0,1 Prozent.

Größter Posten ist die Provision für Toll Collect und die EETS-Anbieter, die sich nach den gezahlten Mautbeträgen richtet. Weil die Umsatzsteuer diese Beträge erhöht, zahlt der Bund bis zu 6 Millionen Euro im Jahr mehr. Beim BALM kommen rund sieben Vollzeitstellen für die neue Abrechnung hinzu. In der Autobahn GmbH sinkt der Aufwand im Saldo um 680.000 Euro, etwa weil die Gesellschaft Grundstücke künftig im eigenen Namen kauft.

Warum zahlen Vereine künftig Umsatzsteuer auf die Maut?

Mit der Maut als eigener Einnahme wird die Autobahn GmbH zur Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Auf ihren Mautanteil fallen dann 19 Prozent Umsatzsteuer an. Speditionen und andere Betriebe holen sich den Betrag über den Vorsteuerabzug zurück, strecken ihn bis dahin aber vor. Privatpersonen, Vereinen und Kleinunternehmern nach § 19 UStG bleibt der Vorsteuerabzug verwehrt.

Der Entwurf unterstellt, dass 98,6 Prozent des Mautvolumens auf Unternehmen mit Vorsteuerabzug entfallen. Für den Rest ergeben sich 13,29 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr. Wie viele Halter betroffen sind, beziffert das Ministerium nicht. Mautpflichtig sind seit Juli 2024 schon Lkw ab 3,5 Tonnen, Handwerksbetriebe bleiben bis 7,5 Tonnen befreit.

Was der Mautumbau kostet
Erfüllungsaufwand und Zusatzkosten laut Regierungsentwurf zur Finanzierung der Autobahn GmbH
23,9 Mio. €
einmalig für die Verwaltung des Bundes, vor allem für neue Mautsysteme
6,36 Mio. €
jährlich für die Verwaltung des Bundes, davon bis zu 6 Mio. € höhere Provisionen
13,29 Mio. €
Umsatzsteuer im Jahr für Mautschuldner ohne Vorsteuerabzug, etwa Vereine und Kleinunternehmer
Einmaliger Umstellungsaufwand nach Posten
Toll Collect und EETS-Anbieter: Mautsysteme und Schnittstellen17 Mio. €
Bundesamt für Logistik und Mobilität: IT für die Umsatzsteuer4 Mio. €
Autobahn GmbH: Strukturen, Berichtswesen, Bauverträge2,9 Mio. €
Wirtschaft: Überleitung laufender Verträge2 Mio. €
Der Zeitplan
7. Oktober 2026
Kabinettsbeschluss, einen Tag nach der Stellungnahme des Normenkontrollrats
bis 20. November 2026
Stellungnahme des Bundesrats, danach Beratung im Bundestag
2027
erste Kredite möglich, Zins und Tilgung erst ab 2028 fällig
1. Januar 2028
Infrastrukturanteil der Maut geht an die Autobahn GmbH, Umsatzsteuer fällig
spätestens 2050
Evaluierung laut Entwurf, der Normenkontrollrat empfiehlt etwa fünf Jahre

Für ihre Stellungnahme bekamen die Verbände zwei Tage, für die Erfolgskontrolle nimmt sich der Bund bis 2050 Zeit.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Was kritisiert der Normenkontrollrat?

Die Kostenschätzung hält der Normenkontrollrat (NKR) für weitgehend methodengerecht.[1] Am Verfahren übt das Gremium dagegen Kritik: Die Verbände hatten zwei Tage Zeit für eine Stellungnahme, die jüngste Fassung des Referentenentwurfs erreichte den NKR einen Tag vor der Kabinettssitzung. Die sieben Vollzeitstellen beim BALM hält der Rat für nicht plausibel, weil das Ministerium selbst nach der Umstellung von weitgehend unveränderten Abläufen ausgeht. Wie viel Personal eine neue Steuerpflicht bindet, war zuletzt auch beim Stellenbedarf für die Zucker- und Plastiksteuer umstritten.

Als Zweck nennt der Entwurf Planungssicherheit: Bisher hängt die Autobahn GmbH am jährlichen Bundeshaushalt. Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU) spricht von einem „Paradigmenwechsel bei der Autobahnfinanzierung“.[2]

Die Grünen-Haushälterin Paula Piechotta wirft der Regierung dagegen vor, „den nächsten Schuldentopf aufzumachen“. Der Entwurf schließt Bürgschaften des Bundes aus und bindet den Schuldendienst allein an die Mauteinnahmen, nach der Begründung bleibt die Schuldenbremse so gewahrt.

Was bedeutet der Zeitplan für Mautzahler?

Der Bundesrat kann bis zum 20. November Stellung nehmen, danach berät der Bundestag. Die Kreditermächtigung soll am Tag nach der Verkündung gelten, damit die Autobahn GmbH schon 2027 Geld aufnehmen kann. Zins und Tilgung werden erst fällig, sobald am 1. Januar 2028 auch die neuen Maut- und Steuerregeln gelten.

Betriebe mit Lkw-Flotte sollten für 2028 Liquidität einplanen: Auf jeden Euro des Infrastrukturanteils kommen 19 Cent Umsatzsteuer, die bis zur Erstattung über die Voranmeldung im Betrieb fehlen. Vereine und Kleinunternehmer zahlen den Aufschlag endgültig.

In der Bürokratiebilanz verbucht der NKR den Umbau als „In“ von 6 Millionen Euro im Jahr plus 2,4 Millionen Euro aus dem einmaligen Aufwand. Beim Bürokratierückbau im Verkehrsrecht rechnet dasselbe Ministerium mit knapp 19 Millionen Euro Entlastung der Wirtschaft im Jahr.

Quellen

2 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. BundesratEntwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Nr. 8256, Drucksache 592/26)09.10.2026
  2. Bundesministerium für VerkehrNeue Finanzierungsstruktur für die Autobahn (Pressemitteilung 093/2026)07.10.2026

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