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Die Bundesregierung verbucht für ihre Pflegereform 303,6 Millionen Euro weniger Aufwand pro Jahr für die Wirtschaft. Gut 91 Prozent davon errechnet das Gesundheitsministerium aus einer Annahme: Jede geförderte Pflegeeinrichtung spart durch digitale Dokumentation eine Stunde am Tag. Seit Freitag liegt der Gesetzentwurf beim Bundesrat.

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Die Pflegereform der Bundesregierung, offiziell Pflegeneuordnungsgesetz, soll vor allem die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet das Gesundheitsministerium für 2027 mit einem Defizit von 7,6 Milliarden Euro. Daneben verspricht das Kabinett weniger Papier: Budgets statt Einzelanträgen, ein digitales Pflege-Cockpit und Fördergeld für Software.[1]

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Regierungsentwurf beziffert die jährliche Entlastung der Wirtschaft auf 303,6 Millionen Euro.
  • Davon entfallen 276,8 Millionen Euro auf erwartete Zeitgewinne durch geförderte Digitaltechnik, gestrichene Pflichten bringen den Rest.
  • Bund und Länder stellen für die Digitalisierung der Langzeitpflege bis zu 2 Milliarden Euro bereit.
  • Der neue Pflegebeitrag für Minijobs kostet Arbeitgeber ab 2028 jährlich 1,4 Milliarden Euro und zählt nicht als Erfüllungsaufwand.

Woher stammen die 303,6 Millionen Euro?

Sanduhr mit blauem Sand und Schild „1 Stunde?“ steht auf Tablet, weißer Hintergrund
Gesundheitsministerium rechnet vor: 15.550 ambulante und 5.000 teilstationäre Einrichtungen sparen täglich je eine Stunde Dokumentation, bewertet mit 36,90 Euro Lohnkosten pro Stunde

Den größten Posten bildet ein erwarteter Zeitgewinn. Das Gesundheitsministerium rechnet mit 15.550 ambulanten und 5.000 teilstationären Einrichtungen, die geförderte Anwendungen nutzen und täglich eine Stunde Dokumentation sparen. Jede dieser Stunden bewertet das Ressort mit 36,90 Euro Lohnkosten.[1] Laut einer Literaturauswertung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege verkürzt sprachgestützte Dokumentation die Schreibarbeit um 18 bis 60 Minuten pro Schicht. Für seine Rechnung nimmt das Ministerium 20 Minuten bei drei Schichten an.

Gestrichene oder vereinfachte Pflichten bringen gut 27 Millionen Euro. Leistungserbringer und private Versicherer rechnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht mehr gesondert ab, weil der Anspruch im neuen Budget aufgeht (12 Millionen Euro). Anbieter von Alltagshilfen sparen eine Statistikangabe auf ihren Rechnungen, tarifgebundene Pflegeeinrichtungen die Tarifmeldung bis 2029.

Was kostet die Entlastung?

Der Bund gibt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zwischen 2027 und 2031 insgesamt 1,6 Milliarden Euro, die Länder können 400 Millionen Euro beisteuern. Allein für den Förderantrag veranschlagt das Ministerium acht Arbeitsstunden je Einrichtung. Selbst falls jede Einrichtung mitmacht und täglich eine Stunde spart, wiegt der in Euro bewertete Zeitgewinn die Fördersumme erst nach gut sieben Jahren auf.

Ähnlich rechnete die Bundesregierung beim Gebäudemodernisierungsgesetz: Laut Jahresbericht des Normenkontrollrats lieferte das Gesetz 7,7 Milliarden Euro Entlastung aus Heizungskosten, die erst künftig angefallen wären. Steuern und Abgaben zählen methodisch nicht zum Erfüllungsaufwand. Den Pflegebeitrag für Minijobs führt der Entwurf deshalb getrennt: 1,4 Milliarden Euro im Jahr ab 2028, das 4,6-Fache der gesamten Entlastung. Die Rentenkommission will den Sonderstatus der Minijobs ohnehin abschaffen.

Woher die Entlastung der Pflegereform stammt
Jährlicher Erfüllungsaufwand der Wirtschaft laut Regierungsentwurf, Bundesrat-Drucksache 587/26
303,6 Mio. €
weniger Aufwand pro Jahr für Pflegeanbieter und Versicherer
1 Stunde
Zeitgewinn pro Tag und Einrichtung setzt das Ministerium durch digitale Dokumentation an
2 Mrd. €
Fördergeld von Bund und Ländern für die Digitalisierung der Langzeitpflege bis 2031
Anteile an der jährlichen Entlastung (in Euro)
Erwarteter Zeitgewinn durch geförderte Digitaltechnik276,8 Mio.
Keine gesonderte Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch12,0 Mio.
Weniger Statistikangaben bei Rechnungen für Alltagshilfen8,0 Mio.
Übrige Vorgaben im Saldo6,8 Mio.
Wo der Gesetzentwurf steht
Juni 2026
Das Gesundheitsministerium legt den Referentenentwurf vor.
30. Sep. 2026
Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf.
9. Okt. 2026
Der Entwurf geht als besonders eilbedürftig an den Bundesrat, Frist bis 20. November.
Bundestag
Lesungen und Ausschussberatung im Parlament stehen noch aus.
1. Jan. 2027
Der Kern des Gesetzes soll in Kraft treten. Minijob-Beitrag und Pflegebegleitung folgen 2028 und 2029.

Was soll die Digitalisierung den Pflegekräften bringen?

Die Bundesregierung begründet das Programm mit einem Befund aus dem Entwurf: Pflegeeinrichtungen litten unter zu viel Bürokratie und zu wenig Anreizen für Technik. Förderzweck sind laut Gesetzentwurf eine bessere Pflegequalität und ein entlastetes Personal. Die eingesparte Stunde soll also bei den Pflegefachkräften ankommen, als Zeit am Bett statt bei der Dokumentation.

Bei den Pflegebedürftigen stammt die Entlastung ebenfalls überwiegend aus einem Digitalprojekt: Von 14 Millionen eingesparten Stunden im Jahr entfallen 8,6 Millionen auf das künftige Pflege-Cockpit, ein einziges Log-in für Anträge und Informationen. Eine Stellungnahme des Normenkontrollrats liegt der Bundesrat-Drucksache nicht bei.

91 Prozent dieser Entlastung beruhen auf einer Annahme des Ministeriums. Ankommen muss die Stunde erst noch in der Frühschicht.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Was sollten Pflegeanbieter jetzt wissen?

Das Kabinett beschloss den Entwurf am 30. September.[2] Der Bundesrat kann bis zum 20. November Stellung nehmen, danach entscheidet der Bundestag. Der Kern des Gesetzes soll am 1. Januar 2027 gelten. Fördergeld fließt erst, sobald der GKV-Spitzenverband Richtlinien für die Digitalförderung erlassen hat. Den Antrag stellen Einrichtungen dann bei der Pflegekasse.

Arbeitgeber mit Minijobbern sollten den Pflegebeitrag ab 2028 einplanen. Für tarifgebundene Pflegeeinrichtungen entfällt die Mitteilung nach § 82c Absatz 7 SGB XI von 2027 bis 2029.

Quellen

[1] Bundesrat: „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz)“ (Gesetzesantrag der Bundesregierung, Drucksache 587/26, 09.10.2026)

[2] Bundesministerium für Gesundheit: „Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz“ (Pressemitteilung, 30.09.2026)

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