Die Alterssicherungskommission will den Sonderstatus der Minijobs streichen. Rund 6,9 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber wären betroffen. Wirtschaftsverbände und Arbeitsmarktforscher warnen vor den Folgen.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDer Minijob steht vor dem größten Umbau seit der Hartz-Reform von 2003: Ende Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission der Bundesregierung 33 Renten-Empfehlungen übergeben, und Nummer 26 zielt auf eine ganze Beschäftigungsform.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kommission empfiehlt, Minijobs ohne Opt-out in die Rentenversicherung einzubeziehen und den Sonderstatus abzuschaffen; ausgenommen bleiben nur Schülerinnen und Schüler.
- Rund 6,9 Millionen Menschen arbeiten aktuell im Minijob, die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat.
- Wirtschaftsverbände protestieren per Brandbrief, das IAB schlägt eine 250-Euro-Bagatellgrenze vor.
- Beschlossen ist nichts: Die Empfehlung muss erst ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Was schlägt die Alterssicherungskommission vor?

Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigung ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs abzuschaffen. Eine Ausnahme ist nur für Schülerinnen und Schüler vorgesehen.[1]
Heute funktioniert der Minijob als Abgaben-Sonderzone: Beschäftigte erhalten ihr Gehalt bis zur Grenze von 603 € brutto wie netto und können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.[2] Arbeitgeber zahlen dafür Pauschalabgaben von rund 31 % auf den Lohn.
Die Begründung der Kommission zielt auf die Altersvorsorge: Im Minijob entstehen kaum eigene Rentenansprüche, und viele Beschäftigte, gerade Frauen, bleiben dauerhaft in kleiner Teilzeit hängen. Den Hintergrund liefern die Debatte um die 30 teuersten Sonderregelungen im Sozialstaat und die Frage, ob die Rente ohne genug Kinder noch funktioniert.
Pikant ist der Kurswechsel: Erst 2022 hat der Gesetzgeber die Verdienstgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und den Minijob damit aufgewertet. Seither ist die Grenze von 450 € auf 603 € gestiegen.
Warum laufen die Wirtschaftsverbände Sturm?
Der Handelsverband Deutschland, der DEHOGA und weitere Arbeitgeberverbände fordern in einem Brandbrief an Arbeitsministerin Bärbel Bas und Gesundheitsministerin Nina Warken den Erhalt der Minijobs. Die Verbände warnen vor Einkommenseinbußen und vor Personalengpässen in Handel und Gastgewerbe.
Auch die Arbeitsmarktforschung geht auf Distanz: „Ich bin für eine Eingrenzung, aber nicht Abschaffung von Minijobs für die meisten Personengruppen“, hat IAB-Chef Bernd Fitzenberger der Rheinischen Post gesagt.[3] Sein Kompromissvorschlag lautet auf eine Bagatellgrenze von 250 € im Monat, sonst drohe mehr Schwarzarbeit.
Überraschend fällt die Kostenrechnung aus: Arbeitgeber würden bei regulärer Beschäftigung rechnerisch sogar sparen, weil der normale Beitragsanteil von rund 21 % unter den heutigen Pauschalen liegt. Die Last verschiebt sich zu den Beschäftigten, deren Gehalt heute brutto wie netto ankommt; künftig gingen eigene Beiträge und Steuern ab. Viele müssten für dasselbe Nettoeinkommen mehr Stunden arbeiten oder höhere Löhne durchsetzen.
Der Staat hat den Minijob 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und damit aufgewertet, vier Jahre später soll dieselbe Beschäftigungsform fallen. Auf derart wechselhafte Rahmenbedingungen lässt sich keine Personalplanung bauen.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Die Empfehlung der Alterssicherungskommission in Zahlen
Heute: Sonderstatus
- ◆ Gehalt kommt bis 603 € brutto wie netto an
- ◆ Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich
- ◆ Arbeitgeber zahlt Pauschalen: 15 % Rente, 13 % Krankenversicherung, 2 % Steuer
- ◆ Keine eigenen Beiträge zu Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Empfehlung: Regelbeschäftigung
- ◆ Volle Sozialversicherungspflicht ohne Opt-out
- ◆ Steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus entfällt
- ◆ Ausnahme nur für Schülerinnen und Schüler
Was sollten Arbeitgeber jetzt tun?
Noch gilt die Rechtslage von 2026 unverändert, ein Gesetzentwurf existiert nicht. Arbeitgeber sollten trotzdem durchrechnen, was eine volle Sozialversicherungspflicht ihrer Minijobs kosten würde, und die Personalplanung für 2027 mit Szenarien aufsetzen.
Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Wie viele Minijobber beschäftigt der Betrieb, und welche Aufgaben hängen an diesen Stellen? Die Datenbasis für Abgaben-Szenarien liefert eine saubere Buchhaltungslösung, passende Werkzeuge zeigt unser Buchhaltungssoftware-Vergleich.
Vorsicht gilt bei Ausweichmanövern: Aufgaben einfach an Solo-Selbstständige zu vergeben, tauscht ein Kostenrisiko gegen ein rechtliches, wie unsere Analyse zur Scheinselbstständigkeit zeigt. Wie eng Lohn, Abgaben und Arbeitszeit zusammenhängen, zeigt unsere Rechnung, wie viel Umsatz Selbstständige für 3.000 € netto brauchen.
Der Zeithorizont bleibt offen: Die Koalition hat mit der Einkommensteuerreform 2027 bereits ein großes Abgabenpaket auf der Agenda, der Minijob-Umbau müsste sich dahinter einreihen. Bis dahin verschafft eine Szenariorechnung mehr Sicherheit als jede Prognose.
Quellen
[1] Minijob-Zentrale: „Empfehlung der Rentenkommission – Was passiert mit Minijobs?“ ↩
[2] Minijob-Zentrale: „Neue Verdienstgrenze in 2026 – Mehr Geld im Minijob“ ↩
[3] RP Online: „Reform geplant: Was die geplante Abschaffung der Minijobs für Millionen Beschäftigte bedeutet“ ↩
Mehr Newshunger?
- Die teuersten Sonderregelungen: 30 Baustellen im Sozialstaat und ihr fiskalisches Volumen
- Funktioniert die Rente ohne genug Kinder noch?
- Einkommensteuerreform 2027: Das beschließt die Koalition
- 3.148 Euro: So viel geben deutsche Rentner im Monat aus
- Droht Selbstständigen jetzt die Rückzahlung wegen Scheinselbstständigkeit?