Die Einkommensteuerreform 2027 ist das Kernstück eines Reformpakets, mit dem Union und SPD Millionen Steuerzahler entlasten wollen. Nach monatelangem Ringen steht der Beschluss des Koalitionsausschusses: rund 10 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr, gegenfinanziert über eine neue Reichensteuer-Stufe. Für Unternehmer und Beschäftigte ändert sich dabei mehr als nur der Steuertarif.

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Rund 35 Millionen Steuerzahler warteten seit Monaten auf eine Entscheidung aus Berlin. Am Donnerstagmorgen präsentierten CDU, CSU und SPD im Garten des Kanzleramts das Ergebnis: ein Reformpaket mit gut zwei Dutzend Einzelmaßnahmen zu Steuern und Arbeitsmarkt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag steigen zum 1. Januar 2027
  • Entlastungsvolumen: rund 10 Milliarden Euro pro Jahr, volle Wirkung erst ab 2028
  • Gegenfinanzierung über eine gesplittete Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro
  • Handwerkerbonus sinkt von 20 auf 15 Prozent, Minijob-Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent

Wie stark profitieren Familien?

Waage mit Geld links und Krone rechts, im Gleichgewicht, Text: „AB 2027“ (91 Zeichen)
Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld erhöht; Arbeitnehmerpauschbetrag angehoben; Progressionszone abgeflacht, Spitzensteuersatz verzögert

Der Grundfreibetrag steigt ebenso wie der Kinderfreibetrag, dazu kommen ein höheres Kindergeld und ein angehobener Arbeitnehmerpauschbetrag. Zusätzlich flacht die Koalition die zweite Progressionszone ab, sodass der Spitzensteuersatz erst später greift. Laut Mitteilung der Koalitionsspitzen liegt der Fokus bewusst auf niedrigen und mittleren Einkommen. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll in voller Wirkung ab 2028 mehr als 600 Euro jährlich sparen. Steuerausfälle von Ländern und Kommunen, die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Anpassung hinausgehen, gleicht der Bund aus.

Wie finanziert der Staat die Entlastung?

Die Gegenfinanzierung läuft vor allem über die sogenannte Reichensteuer. Künftig gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro ein Satz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro steigt der Satz auf 47 Prozent. Auch Handwerkskunden merken die Reform: Der Handwerkerbonus sinkt von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten, maximal 900 statt bisher 1.200 Euro im Jahr. Der Pauschalsteuersatz bei Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Zusätzlich fließen 2027 und 2028 jeweils 500 Millionen Euro Gewinnabführung von der KfW an den Bundeshaushalt.

Was ändert sich für Arbeitgeber und Beschäftigte?

Am Arbeitsmarkt lockert die Koalition gleich mehrere Regeln, während Arbeitgeber gleichzeitig weiter an bestehende Pflichten wie das Zeiterfassungsgesetz gebunden bleiben. Der steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschlag greift ab 1. Januar 2027 bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro, innerhalb eines Tarifvertrags sogar vollständig beitragsfrei. Die sachgrundlose Befristung darf künftig bis zu 48 Monate dauern und bis zu sechsmal verlängert werden, auch eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber wird möglich. Für Hochverdiener oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung schafft die Koalition ab 2027 eine Auflösungsoption mit Abfindung, angelehnt an die Risikoträgerregelung im Finanzsektor. Ein zügiger Wechsel in eine neue Stelle wird zusätzlich belohnt, denn dann bleibt die Abfindung stärker steuerlich begünstigt.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Paket noch zustimmen, Änderungen bleiben also möglich. Unternehmer und Selbstständige werfen schon jetzt am besten einen Blick auf die eigene Steuerplanung, etwa mit den Tipps zum Senken der Einkommensteuerlast, insbesondere bei geplanten Handwerkerrechnungen, befristeten Verträgen und Abfindungsvereinbarungen.

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