Der deutsche Sozial- und Steuerstaat lebt von einer Mischung aus solidarischer Pflicht und milliardenschweren Sonderregelungen. Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Krankenkasse, Selbstständige nicht in die Rente, Spitzenverdiener nicht über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus, und Großerben kommen bei Betriebsvermögen mit einem Effektivsteuersatz von rund sechs Prozent davon.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenWir haben 30 dieser Schieflagen zusammengetragen und beziffert, was eine konsequente Reform für Haushalt, Beitragssätze und Gesamtwirtschaft bedeuten würde.
Warum dieser Befund jetzt zählt

Die Lage ist mathematisch eindeutig. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist 2026 auf 5.812,50 Euro im Monat gestiegen, der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent zuzüglich eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent. Mehr als jeder sechste Euro Bruttolohn fließt damit allein in die Krankenversicherung.
Die Beamtenpensionen haben 2024 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts rund 90 Milliarden Euro gekostet, finanziert aus Steuermitteln, ohne dass Beamte selbst einen Cent eingezahlt hätten. Die Riester-Rente wird ab 2027 abgewickelt, das Bürgergeld zur Neuen Grundsicherung umgebaut, und der 30. Subventionsbericht des Bundesfinanzministeriums hat das Subventionsvolumen des Bundes auf 77,8 Milliarden Euro 2026 hochgeschrieben.
Parallel verhandeln Bund und Länder über Haushalte, die laut Bundesregierung bis 2029 eine strukturelle Lücke von mehr als 170 Milliarden Euro aufreißen. In einer solchen Lage hilft kein abstrakter Reformappell, sondern eine nüchterne Liste. Wo sitzt das Geld, was kostet eine Sonderregelung, und was würde eine Korrektur konkret bringen? Genau diese Liste haben wir auf den folgenden Seiten zusammengestellt.
Diese Aufstellung ist nicht erschöpfend und bewertet jede Position einzeln. Aber die Summe macht eines sichtbar: Die Schieflagen sind groß genug, um den Bundeshaushalt strukturell zu entlasten und die Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung zu senken, ohne dass ein einziger Cent an Mehrwertsteuer erhöht werden müsste.
Kernaussagen auf einen Blick

- Die 30 hier aufgelisteten Schieflagen summieren sich nach belastbaren Schätzungen auf ein fiskalisches Volumen zwischen 150 und 210 Milliarden Euro pro Jahr (Bandbreite je nach Reformtiefe und Zweitrundeneffekten).
- Allein eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für Beamte würde laut Bertelsmann-Studie bis 2030 etwa 60 Milliarden Euro an Bund und Länder freisetzen.
- Die Beamtenpensionen haben 2024 rund 90 Milliarden Euro Steuermittel gebunden, ohne dass Beamte selbst eingezahlt hätten.
- Das Ehegattensplitting kostet laut Bundesfinanzministerium 20 bis 25 Milliarden Euro an Steuermindereinnahmen pro Jahr.
- Die Kerosinsteuerbefreiung allein lässt dem Fiskus jährlich bis zu 8 Milliarden Euro entgehen.
- 6,9 Millionen Minijobber stehen außerhalb der vollen Sozialversicherungspflicht; das System produziert nach IW-Analysen systematisch Altersarmut bei Frauen.
Block 1 zur Krankenversicherung: Sechs Punkte, sechzig Milliarden

Die gesetzliche Krankenversicherung ist die solidarische Säule, der sich besonders viele entziehen können. Sechs Sonderregelungen schwächen das System dauerhaft.
1. Beamte sind nicht GKV-pflichtig. Etwa 85 Prozent der berufstätigen und pensionierten Beamten sind nach Angaben der Bertelsmann Stiftung privat krankenversichert; das betrifft rund drei Millionen Menschen. Der Dienstherr zahlt über die Beihilfe 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten direkt aus Steuermitteln. Eine GKV-Pflicht für Beamte würde laut IGES-Studie bis 2030 etwa 60 Milliarden Euro freisetzen.
2. Die Beihilfekosten explodieren. Allein der Bund hat 2024 nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags rund 6,6 Milliarden Euro für Beihilfen ausgegeben, ein Plus von 14,8 Prozent gegenüber 2022. Die Gesamtkosten der Beihilfe für Bund, Länder und Kommunen lagen 2014 bei 11,9 Milliarden Euro und sollen bis 2030 auf 20,2 Milliarden Euro klettern.
3. Selbstständige bleiben außen vor. Die meisten Solo-Selbstständigen sind weder in der GKV noch in der gesetzlichen Rente pflichtversichert. Existenzgründer, die in den ersten Jahren wenig verdienen, fallen aus dem solidarischen System heraus, ohne dass der Staat einspringt.
4. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt Spitzenverdiener. Einkommen über 5.812,50 Euro im Monat (2026) bleibt in der GKV beitragsfrei. Beschäftigte mit 15.000 Euro Bruttogehalt zahlen denselben Krankenversicherungsbeitrag wie jemand mit 5.812,50 Euro. Der Solidargedanke endet abrupt.
5. Die Versicherungspflichtgrenze öffnet das Schlupfloch zur PKV. Beschäftigte mit mehr als 6.450 Euro Monatsgehalt (Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 Euro, Stand 2026) können in die private Krankenversicherung wechseln. Die Folge ist eine Risikoselektion: Junge, gesunde Besserverdiener verlassen die GKV und zahlen nicht mehr in den Solidartopf ein.
6. Die Familienversicherung gilt nur in der GKV. Mitversicherte Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei. In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Tarif. Die GKV trägt damit die Lasten eines Familienmodells, von dem die PKV durch Risikoselektion profitiert.
Block 2 zu Rente und Pensionen: Zwei Systeme, zwei Welten

Die Spaltung zwischen Renten- und Pensionssystem ist die teuerste Asymmetrie im deutschen Sozialstaat.
7. Beamtenpensionen ohne Eigenbeitrag. Nach Daten des Statistischen Bundesamts haben Bund, Länder und Kommunen 2024 rund 90 Milliarden Euro für Pensionen ausgegeben. Die durchschnittliche Pension lag 2025 bei rund 3.416 Euro brutto im Monat, deutlich über der Standardrente nach 45 Beitragsjahren. Beamte zahlen während ihrer Dienstzeit nichts in eine Versorgungskasse ein; die Pension wird komplett aus dem laufenden Steueraufkommen finanziert.
8. Selbstständige sind nicht rentenversicherungspflichtig. Drei von vier Selbstständigen haben laut Studien keine ausreichende Altersvorsorge. Der schwarz-rote Koalitionsvertrag 2025 sieht eine Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige vor, das Gesetz steht aber noch aus. Solange das Vorhaben nicht umgesetzt ist, finanziert der Steuerzahler später die Grundsicherung im Alter, die heute durch Beiträge vermeidbar wäre.
9. Abgeordnete haben eigene Versorgung. Bundestagsabgeordnete erhalten nach acht Jahren Mandatszeit eine Altersentschädigung, die schneller wächst als jede gesetzliche Rente. Eine systemische Vereinheitlichung steht seit Jahrzehnten auf der politischen Agenda und ist nie ernsthaft betrieben worden.
10. Mütterrente bleibt zweigeteilt. Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, erhalten andere Rentenpunkte als Mütter nach diesem Stichtag. Die Reform 2014 hat die Lücke verkleinert, aber nicht geschlossen. Eine Vollangleichung würde nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung jährlich rund 4 Milliarden Euro kosten; davon profitieren würden überwiegend ältere Frauen mit kleinen Renten.
11. Riester war ein Vermittlerprogramm. Die Riester-Rente, von 1998 bis 2002 vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester konzipiert, hatte Ende 2024 laut BMAS rund 14 Millionen Verträge in der Ansparphase. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten haben den Förderzweck konterkariert. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 die Nachfolgeregelung beschlossen, das alte Modell läuft ab 2027 aus. Eine Reform war überfällig, aber die Milliardensummen aus zwanzig Jahren falsch konstruierter Förderung sind nicht zurückzuholen.
Block 3 zu Steuern: Acht Lücken, gemeinsam 70 Milliarden

Im Steuerrecht ist die Liste der Sonderregelungen am längsten. Acht stehen exemplarisch.
12. Ehegattensplitting. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums kostet das Splitting jährlich 20 bis 25 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer Studie nachgewiesen, dass besonders Ehepaare mit ungleichen Einkommen profitieren, vor allem im obersten Einkommensdezil. Eine Reform zur Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag würde laut DIW bis zu 15,4 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen.
13. Dienstwagenprivileg. Die 1-Prozent-Regel zur Versteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen kostet den Fiskus laut Klima-Allianz Deutschland jährlich 6,1 Milliarden Euro. Eine Studie von Transport & Environment beziffert die Gesamtsubvention für fossil betriebene Dienstwagen sogar auf 13,7 Milliarden Euro pro Jahr. Profitiert hat vor allem das obere Einkommenssegment.
14. Pendlerpauschale. Die Entfernungspauschale entlastet vor allem Vielfahrer mit hohem Grenzsteuersatz; der jährliche Steuerausfall liegt nach Daten des Umweltbundesamts bei rund sechs Milliarden Euro. Statt Pendlerpauschale wäre eine Mobilitätsprämie, also ein gleicher Eurobetrag pro Kilometer unabhängig vom Steuersatz, deutlich gerechter.
15. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Kapitalanleger zahlen 25 Prozent pauschal auf ihre Erträge. Erwerbstätige zahlen bis zu 45 Prozent Spitzensteuersatz auf ihre Löhne. Eine Rückführung der Kapitalerträge in den progressiven Einkommensteuertarif würde laut DIW-Schätzungen jährlich mehrere Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen und die horizontale Steuergerechtigkeit verbessern.
16. Erbschaftsteuer-Verschonung Betriebsvermögen. Das Statistische Bundesamt hat für 2024 ein Erbschaftsteueraufkommen von 8,5 Milliarden Euro ausgewiesen, bei Vermögensübertragungen von 113,2 Milliarden Euro. Nach Auswertung des Netzwerks Steuergerechtigkeit haben 45 Großerben 2024 Unternehmensvermögen von fast 12 Milliarden Euro erhalten und über die Verschonungsbedarfsprüfung 3,4 Milliarden Euro Steuererlass bekommen. Der effektive Steuersatz für Großvermögen lag damit bei rund 1,5 bis 5,9 Prozent, während mittlere Erben den vollen Tarif zahlen.
17. Vermögensteuer ausgesetzt. Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben, das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Erhebungsform für verfassungswidrig erklärt. Eine moderne Wiedereinführung könnte nach DIW-Berechnungen ein zweistelliges Milliardenvolumen pro Jahr generieren, hängt aber an einer rechtssicheren Bemessungsgrundlage für Immobilien und Unternehmensvermögen.
18. Mehrwertsteuer-Ermäßigungen. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher, Hotelübernachtungen, Schnittblumen und seit 2024 wieder für die Gastronomie. Das Bundesfinanzministerium beziffert die Mindereinnahmen durch die Hotelübernachtungs-Sondertarife auf mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr.
19. Kerosin- und Flugticket-Steuerbefreiung. Der Bundestag hat zuletzt in der Debatte über das Luftverkehrsteuergesetz auf das Thema hingewiesen. Nach Daten des Umweltbundesamts entgehen dem Fiskus durch die Kerosinsteuerbefreiung jährlich rund 8 Milliarden Euro; die fehlende Mehrwertsteuer auf internationale Flugtickets schlägt mit weiteren 4 bis 5 Milliarden Euro zu Buche. Die Bahn zahlt vollen Energiesteuersatz, der Flugverkehr keinen Cent.
Block 4 zum Arbeitsmarkt: Sechs Strukturen, die Armut produzieren

Sechs arbeitsmarktpolitische Sonderregelungen sind ökonomisch teuer und sozial brisant.
20. Minijob-603-Euro-Grenze. Nach Daten der Minijob-Zentrale haben im dritten Quartal 2025 rund 6,9 Millionen Menschen geringfügig gearbeitet. Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro ist die Grenze 2026 auf 603 Euro pro Monat geklettert. Minijobber zahlen weder in die Kranken- noch in die Arbeitslosenversicherung ein. Die Folge ist systematische Altersarmut, vor allem bei Frauen, und ein parallel laufender Niedriglohnsektor außerhalb der Sozialversicherung.
21. Aufstocker-Subvention. Die Bundesregierung hat 2024 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 826.000 Aufstockern Bürgergeld gezahlt, die direkten Kosten lagen bei 6,99 Milliarden Euro. Rechnet man ganze Bedarfsgemeinschaften ein, in denen mindestens eine Person erwerbstätig ist, summieren sich die Leistungen auf 11,61 Milliarden Euro. Das ist faktisch eine Subvention an Arbeitgeber, die Löhne unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums zahlen.
22. Scheinselbstständigkeit. Plattformökonomie und Werkverträge erzeugen eine Grauzone, in der formal Selbstständige ohne soziale Absicherung tätig sind. Die Reformpläne von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zielen genau auf diese Gruppe und sollen die Betroffenen in die gesetzliche Rentenversicherung überführen.
23. Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse stellt selbstständige Künstler und Publizisten den Arbeitnehmern gleich; der Arbeitgeberanteil wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von einer Künstlersozialabgabe der verwertenden Unternehmen finanziert. Eine grundsätzlich kluge Konstruktion, die aber zeigt, wie viel die Politik bereit ist, einzelnen Berufsgruppen an Sonderbehandlung zuzugestehen.
24. Lohnnebenkosten-Asymmetrie. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Sozialabgaben zwar paritätisch, aber die Beitragsbemessungsgrenzen deckeln die Belastung von Spitzenverdienern und ihrer Arbeitgeber. Spitzenverdiener mit 200.000 Euro Jahresgehalt zahlen prozentual weniger Sozialabgaben als jemand mit 50.000 Euro Jahresgehalt.
25. Werkverträge und Leiharbeit. Tarifflucht über Werkverträge und Leiharbeit untergräbt die Beitragsbasis der Sozialversicherung. Wo regulär Beschäftigte durch entliehene oder werkvertragliche Kräfte ersetzt werden, zahlen die einsetzenden Unternehmen geringere Sozialabgaben.
Block 5 zu Familien und Transfers: Fünf Asymmetrien

Bei familienpolitischen Leistungen werden Besserverdiener oft stärker entlastet als Geringverdiener.
26. Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung). Bei höherem Einkommen wirkt der Freibetrag stärker als das Kindergeld. Familien mit geringen Einkommen profitieren ausschließlich vom Kindergeld; Familien mit hohem Einkommen erhalten effektiv eine größere Entlastung pro Kind.
27. Bürgergeld-Lohnabstand. Vollzeitbeschäftigte zum Mindestlohn erzielen 2026 ein Nettoeinkommen von etwa 1.700 Euro. Ein Alleinverdiener-Haushalt mit zwei Kindern bezieht im Bürgergeld inklusive Wohnkosten oft mehr. Das Lohnabstandsgebot ist faktisch ausgehöhlt, was die Akzeptanz des Systems untergräbt und einen sozialpolitischen Konflikt erzeugt, den die Reformpläne zur Neuen Grundsicherung nur teilweise lösen.
28. Elterngeld-Deckelung. Das Elterngeld ist auf 1.800 Euro pro Monat gedeckelt, unabhängig vom vorherigen Verdienst. Eltern mit 6.000 Euro Bruttoverdienst erhalten denselben Maximalbetrag wie jemand mit 3.000 Euro. Für Familien im oberen Einkommensbereich ist die Deckelung ein faktischer Karriereknick, der häufig die Mutter trifft.
29. Kita-Beitragsspreizung. Die Beiträge für Kindertagesstätten variieren zwischen Bundesländern von kostenfrei bis mehrere hundert Euro im Monat. In Nordrhein-Westfalen zahlen Eltern, in Berlin nicht. Diese föderale Asymmetrie schwächt die Bildungsbeteiligung in den Bundesländern mit hohen Beiträgen und ist eine versteckte Subvention für Familien in beitragsfreien Ländern.
30. Wohngeld als Subjektförderung. Das Wohngeld geht an den Mieter (Subjektförderung), nicht in den Wohnungsbau (Objektförderung). Über Jahrzehnte ist so eine Marktstruktur entstanden, in der Investoren auf den staatlich gestützten Mieterzuschuss kalkulieren können. Eine konsequente Objektförderung würde langfristig den Mietmarkt entspannen.
Was die Summe bedeutet

| Block | Fiskalisches Volumen pro Jahr (Schätzung) | Quelle |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (Block 1) | 25 bis 30 Mrd. € | Bertelsmann / IGES |
| Pensionen und Rente (Block 2) | 50 bis 70 Mrd. € | StaBuA, DRV |
| Steuern (Block 3) | 65 bis 80 Mrd. € | BMF, DIW, UBA |
| Arbeitsmarkt (Block 4) | 12 bis 18 Mrd. € | BA, IW Köln |
| Familien und Transfers (Block 5) | 5 bis 10 Mrd. € | StaBuA, BMFSFJ |
| Gesamt | 150 bis 210 Mrd. € pro Jahr | Eigene Berechnung |
Wir betonen ausdrücklich: Diese Summen sind keine eins-zu-eins gegenfinanzierungsfähigen Beträge. Eine Reform würde Zweitrundeneffekte auslösen, etwa Verhaltensänderungen, Wettbewerbswirkungen und politische Übergangsfristen. Realistisch realisierbar wären nach Einschätzungen des DIW und des IW etwa 60 bis 80 Prozent der Theoriewerte, also rund 100 bis 150 Milliarden Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Der gesamte Bundeshaushalt 2026 hat ein Volumen von rund 520 Milliarden Euro.
Reformszenario: Was wäre dann?

Würde ein Drittel der hier aufgelisteten Schieflagen tatsächlich reformiert, also etwa 50 bis 70 Milliarden Euro pro Jahr realisiert, hätte das spürbare Effekte.
Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag könnte um 0,5 bis 1,0 Prozentpunkte sinken, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen entlastet. Bei einem Durchschnittsgehalt von 4.500 Euro brutto wären das jährlich rund 270 bis 540 Euro Mehreinkommen netto pro Beschäftigtem.
Der Bundeshaushalt könnte strukturell um 20 bis 40 Milliarden Euro entlastet werden, was die Spielräume für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Verteidigung deutlich erweitert.
Die horizontale Steuergerechtigkeit wäre gestärkt. Erwerbsarbeit dürfte nicht stärker belastet sein als Erbschaft oder Kapitalverzinsung.
Was gegen die Reform spricht

Eine ehrliche Bestandsaufnahme muss auch die Gegenargumente nennen.
Verfassungsrechtliche Schutzwirkung. Das Ehegattensplitting steht laut Bundesverfassungsgericht unter dem besonderen Schutz von Artikel 6 Grundgesetz. Auch die Alimentationspflicht für Beamte ist verfassungsrechtlich verankert. Eine Reform müsste verfassungsfest gestaltet werden.
Vertrauensschutz. Personen, die sich auf eine PKV-Mitgliedschaft, ein Riester-Modell oder eine Beamtenkarriere verlassen haben, dürfen nicht abrupt schlechter gestellt werden. Lange Übergangsfristen sind politisch zwingend, schmälern aber den fiskalischen Ertrag.
Wettbewerbswirkung. Die Erbschaftsteuer-Verschonung für Betriebsvermögen schützt mittelständische Familienunternehmen vor erzwungenen Verkäufen. Eine pauschale Abschaffung könnte zu Substanzverlusten in einem volkswirtschaftlich tragenden Sektor führen.
Standortargument. Eine Vermögensteuer oder höhere Kapitalbesteuerung könnte zu Kapitalflucht führen. Die OECD-weite Erfahrung mit Vermögensteuern ist gemischt; nur wenige Industrieländer erheben sie noch.
Wir halten diese Einwände für ernst zu nehmen, aber nicht für ausschlaggebend. Eine intelligente Reform würde Verfassungsschranken respektieren, Übergänge organisieren und Wettbewerbswirkungen minimieren, ohne den ökonomischen Gerechtigkeitsbefund auszublenden.
Wer in Deutschland heute über Sozialstaatsreform spricht, redet meist über Bürgergeldempfänger oder Selbstständige. Die wirklich teuren Schieflagen sitzen aber bei den gut Versorgten: bei Beamtenpensionen, beim Ehegattensplitting, bei der Erbschaftsteuer-Verschonung. Solange wir uns nur am unteren Ende der Einkommensskala abarbeiten, bleibt der Sozialstaat unbezahlbar. Die Reform muss oben anfangen, nicht unten.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
FAQ

Wer profitiert am stärksten von den hier genannten Schieflagen?
Gesamtwirtschaftlich am stärksten Beamte (Pensionen, PKV), Spitzenverdiener (Beitragsbemessungsgrenze, Ehegattensplitting), Großerben (Verschonung Betriebsvermögen) und Vielfahrer (Pendlerpauschale, Dienstwagen). Quer durch die Gruppen handelt es sich um Personen mit überdurchschnittlich hohen Einkommen oder Vermögen.
Warum werden diese Regelungen nicht längst reformiert?
Drei Gründe greifen ineinander. Politische Entscheidungsträger profitieren oft selbst, etwa durch Beamtenstatus und Pensionsanspruch. Interessengruppen haben über Jahrzehnte stabile Lobbystrukturen aufgebaut, vom PKV-Verband bis zum Familienverband. Und viele Sonderregelungen sind verfassungsrechtlich geschützt oder politisch hochsensibel, allen voran Ehegattensplitting und Beihilfe.
Wie realistisch sind die hier genannten Reformsummen?
Die Theoriewerte aus DIW, Bertelsmann und IW summieren sich auf 150 bis 210 Milliarden Euro pro Jahr. Realistisch realisierbar wären nach unserer Einschätzung 60 bis 80 Prozent davon, also etwa 100 bis 150 Milliarden Euro pro Jahr nach Übergangsfristen.
Was bringt eine GKV-Pflicht für Beamte konkret?
Laut Bertelsmann-Studie würden Bund und Länder bis 2030 etwa 60 Milliarden Euro einsparen, weil die Beihilfeausgaben entfielen und stattdessen ein paritätischer Arbeitgeberzuschuss zur GKV gezahlt würde. Beamte mit hohem Einkommen würden je nach Familiensituation unterschiedlich betroffen.
Werden die Reformen den Niedriglohnsektor entlasten?
Indirekt ja: Eine Senkung der Lohnnebenkosten durch Verbreiterung der Beitragsbasis (Selbstständige, höhere BBG) würde Geringverdiener relativ stärker entlasten als Spitzenverdiener. Eine Reform der Aufstocker-Logik könnte parallel den Mindestlohn-Druck nach oben verstärken.
Welche Reformen sind aus Sicht von Entscheidern in Unternehmen am wichtigsten?
Aus Unternehmenssicht zählt die Reform der Lohnnebenkosten (Beitragsbemessungsgrenze, Aufstocker-Subvention) und die Klärung der Scheinselbstständigkeit. Beide Felder verändern direkt die Personalkostenrechnung. Die Erbschaftsteuer-Reform ist für Familienunternehmen ein heikles Feld, das einen klaren rechtlichen Rahmen braucht.
Quellen

- Bundesfinanzministerium: 30. Subventionsbericht der Bundesregierung (September 2025)
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024 (August 2025)
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (November 2025)
- Bundesregierung: Regelbedarfe 2026 (Dezember 2025)
- Bundestag: Wissenschaftliche Dienste, Gutachten zu Beihilfeausgaben des Bundes (2024)
- DIW Berlin: Studie zu Alternativen zum Ehegattensplitting
- Bertelsmann Stiftung / IGES: Studie GKV-Pflicht für Beamte (methodisch fortgeschriebene Folgestudien bis 2024)
- IW Köln: Holger Schäfer, Mehr Bürgergeld-Aufstocker (August 2025)
- Bundesagentur für Arbeit / Minijob-Zentrale: Statistiken zu geringfügiger Beschäftigung (Q3 2025)
- Umweltbundesamt: Umweltschädliche Subventionen in Deutschland
- Klima-Allianz Deutschland: FAQ Dienstwagenprivileg
- Transport & Environment: Studie zur Subventionierung fossiler Dienstwagen
- Netzwerk Steuergerechtigkeit: Auswertung Erbschaftsteuer-Verschonung (März 2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Reform der privaten Altersvorsorge, Mitteilung 8. Mai 2026
- BMAS: Rentenreform 2025