Rund 3.400 zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen im Jahr plant das Bundesinnenministerium für Beschäftigte an Talsperren, Stromnetzen und Flüssigerdgas-Terminals. Den Aufwand der Wirtschaft beziffert der Entwurf trotzdem nur auf 62.540 Euro jährlich, weil zugleich rund 3.500 Prüfungen bei Firmen entfallen, die Gefahrgut lediglich empfangen oder lagern.[2]
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügenAm 28. Oktober beschloss das Bundeskabinett die Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung, die festlegt, welche Firmenbereiche als lebenswichtig gelten.[1] „Hybride Bedrohungen sind reale Gefahren für Deutschlands Sicherheit“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Das Wichtigste in Kürze
- Neu erfasst sind Bereiche von Energie- und Wasserversorgern, Kontrollräume von Talsperren und Flüssigerdgas-Terminals.
- Laut Referentenentwurf kommen in der Wirtschaft rund 3.400 Überprüfungen im Jahr hinzu, rund 3.500 bei Gefahrgutfirmen fallen weg.
- Die Neufassung braucht den Bundesrat nicht und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Wie kommt das Ministerium auf 62.540 Euro?

Je Überprüfung setzt der Referentenentwurf vom September 65 Minuten Arbeit im Unternehmen an, zu Stundensätzen zwischen 32,20 und 54,90 Euro.[2] Gezählt werden nur Informationspflichten, keine einmaligen Kosten. Die größten neuen Posten sind 1.100 Überprüfungen in Kontrollräumen von Talsperren und 1.050 bei digitalen Energiediensten wie virtuellen Kraftwerken.
Von neuen Kosten über 184.631 Euro im Jahr zieht der Entwurf 122.091 Euro wieder ab. Beim Gefahrgut gelten künftig nur noch Unternehmensteile als lebenswichtig, die als Absender oder Beförderer Sicherungspläne erstellen oder vollständig einsehen. Nach Fallzahl prüft der Bund in der Wirtschaft damit sogar etwas weniger als bisher. Teurer werden die neuen Fälle, weil der Entwurf für Energiefirmen 54,90 Euro je Stunde ansetzt, für Gefahrgutfirmen 32,20 Euro. Die Bürokratiebremse „One in, one out“, nach der neue Lasten an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen, gilt laut Begründung nicht, da die Verordnung der Abwehr erheblicher Gefahren dient.
Was kostet die Prüfung den Staat?
Die meiste Arbeit landet beim Verfassungsschutz, der an jeder Überprüfung mitwirkt. Der Entwurf rechnet dort mit 240 Minuten je Fall, im Unternehmen mit 65 und bei der überprüften Person mit 45 Minuten. Das Bundesamt erhält vier Planstellen, je zwei im gehobenen und im mittleren Dienst, für 472.000 Euro im Jahr plus einmalig 4.000 Euro Sachkosten.[2]
Die Neufassung erlässt die Bundesregierung nach § 34 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ohne Zustimmung des Bundesrates, sie tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Zustimmungspflichtig ist dagegen die zweite, am selben Tag beschlossene Verordnung, die technisches Personal der Landesrundfunkanstalten für das Modulare Warnsystem einbezieht.[3] Für private Wasserwerke ab 22 Millionen Kubikmetern Trinkwasser im Jahr setzt der Entwurf null Fälle an. Öffentliche Wasserwerke und Rechenzentren mit Landesaufgaben regeln die Länder selbst. Bayern will privaten Betreibern zusätzlich per Bundesrat erlauben, bis 50 Meter vor dem Zaun per Video zu überwachen.
Billig wirkt der neue Sabotageschutz nur, weil der Bund ihn mit 3.500 gestrichenen Prüfungen beim Gefahrgut verrechnet.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was heißt das für Betreiber?
Die Verordnung zielt auf Innentäter, also auf Menschen mit Zugang zu Leitwarten und Steuerzentralen. Wie empfindlich solche Anlagen sind, zeigte die Sabotage an einem Umspannwerk, nach der RWE drei Gigawatt Kraftwerksleistung fehlten. Das BKA-Lagebild zählt 165 Sabotagefälle und hybride Angriffe auf kritische Infrastruktur.
Die Überprüfung greift in Grundrechte ein und setzt die Zustimmung der Beschäftigten voraus. Befristet ist die Verordnung nicht, wegen dieser Eingriffe kündigt die Begründung aber eine praxisbegleitende Evaluation an. Verbände wie BDI, BDEW und VKU haben Stellungnahmen eingereicht.[3]
Betreiber prüfen am besten jetzt, ob ihre Anlagen unter die Schwellenwerte fallen: Talsperren mit mehr als einer Million Kubikmeter Stauinhalt und mindestens fünf Meter hohem Absperrbauwerk, digitale Energiedienste, die Anlagen mit mehr als drei Gigawatt steuern, und vertraglich gebundene Schwarzstartanlagen, die das Netz nach einem Totalausfall wieder hochfahren. Danach legen sie fest, welche Arbeitsplätze als sicherheitsempfindlich gelten, und planen Vorlauf für Neueinstellungen ein. Gefahrgutfirmen, die nur empfangen oder lagern, klären mit dem Bundesverkehrsministerium, ob ihre bisherigen Überprüfungen entfallen.
Quellen
3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Bundesministerium des InnernBesserer Schutz für lebens- und verteidigungswichtige Einrichtungen vor Sabotage (Pressemitteilung)
- Bundesministerium des InnernReferentenentwurf einer Verordnung zur Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (Bearbeitungsstand)
- Bundesministerium des InnernEntwürfe einer Verordnung zur Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordung (SÜFV) und einer 1. SÜFV-Änderungsverordnung (Gesetzgebungsseite mit Stellungnahmen)
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