Im Abhörfall bei OpenAI prüft das FBI laut Wall Street Journal, ob es gegen den früheren Ingenieur auch wegen Spionage vorgehen kann.[1] Der 35-jährige saudische Staatsbürger soll ein Aufnahmegerät im Konferenzraum der Führung versteckt haben. Angeklagt ist er bisher nur wegen Abhörens, es gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügenFrei lesbar sind von dem Bericht nur Überschrift und Vorspann. Welche Vorschrift die Ermittler prüfen und worauf sie ihren Verdacht stützen, geht daraus nicht hervor. Stellungnahmen von OpenAI, der Verteidigung und der saudischen Regierung zu dem Bericht liegen noch nicht vor (Stand: Samstag, 24. Oktober, 19:25 Uhr).
Das Wichtigste in Kürze
- Laut Wall Street Journal prüft das FBI ein Spionageverfahren gegen den früheren OpenAI-Ingenieur.
- Angeklagt ist bisher nur Abhören, darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft.[2]
- Die Staatsanwaltschaft verweist auf Chats mit einem Mitglied des saudischen Königshauses.
- Ein Bundesrichter hat am 19. Oktober Untersuchungshaft angeordnet, weil er Fluchtgefahr sieht.
Was ist seit der Festnahme bekannt geworden?

Am 30. September fanden Mitarbeiter das Gerät hinter einem Fernseher, am 9. Oktober nahm das FBI den Ingenieur fest. Laut Anklage soll er das Gerät in Klopapier gewickelt haben, ein zweites fand der Werkschutz in seiner Tasche. Neu sind die Angaben aus dem Antrag auf Untersuchungshaft, über den Reuters und AFP berichten.
Demnach schrieb der Mann 2025 und 2026 häufig per WhatsApp mit einem nicht namentlich genannten Mitglied der saudischen Königsfamilie, das ihn für ein KI-Vorhaben in Saudi-Arabien gewinnen wollte. Auf die Nachricht, Saudi-Arabien brauche ihn mehr als die USA, antwortete er mit „100“, im Chat ein Kürzel für „hundertprozentig“. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Zustimmung. Dass das Königshausmitglied das Abhören veranlasst habe, behauptet sie nicht.
Frau und Kind flogen am 10. Oktober nach Riad, die Tickets bezahlte laut Anklagebehörde ein saudischer Militär. Für sich selbst hatte der Ingenieur einen einfachen Flug für den 12. Oktober gebucht. Die Staatsanwaltschaft spricht laut Reuters von offenbar erheblicher Unterstützung durch die saudische Regierung.
Richter Alex Tse sah ein erhebliches Risiko, dass der Beschuldigte nicht zum Prozess erscheint, und lehnte Hausarrest mit elektronischer Fußfessel ab. Ein Auslieferungsabkommen mit Saudi-Arabien haben die USA nicht. Verteidiger William Pernik hält dagegen, sein Mandant lebe seit 15 Jahren in den USA und habe am 6. November ein Gespräch zur Einbürgerung. Die Reise sei vor den Ermittlungen gebucht worden, aus familiären und aufenthaltsrechtlichen Gründen.
Was würde ein Spionageverfahren ändern?
Für das Abhören mündlicher Gespräche drohen bis zu fünf Jahre Haft und 250.000 Dollar (rund 223.000 Euro) Geldstrafe.[2] Schon vor der Haftprüfung schrieb die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen dauerten an und könnten zu weiteren schweren Anklagen führen. Von Anfang an wirkt die Abteilung für Spionageabwehr und Exportkontrolle des Justizministeriums mit.
Bei Wirtschaftsspionage zugunsten einer ausländischen Regierung liegt die Höchststrafe bei 15 Jahren Haft und 5 Millionen Dollar (rund 4,5 Millionen Euro).[3] Dafür müsste die Anklage belegen, dass jemand ein Geschäftsgeheimnis an sich bringen wollte und dabei wusste oder beabsichtigte, einem fremden Staat zu nützen. Ob das FBI diese Vorschrift prüft oder einen anderen Tatbestand, lässt der frei lesbare Teil des Berichts offen.
Einen Präzedenzfall gibt es: 2022 verurteilte ein Geschworenengericht in San Francisco einen früheren Twitter-Mitarbeiter, der für Saudi-Arabien Nutzerdaten beschafft hatte. OpenAI sieht weiterhin keine Hinweise darauf, dass Modellgewichte, Quellcode oder Kundendaten abgeflossen sind. Um die Zeit, als das Gerät angebracht wurde, tagten in dem Raum laut Reuters auch Regierungsvertreter. Wie Staaten um KI-Wissen werben, zeigte zuletzt der Bericht über ein vom MI5 als geheimdienstnah eingestuftes Institut, das ein KI-Projekt der Zhipu-Gründer mitbezahlte.
Ob Spionage oder nicht: Wer einen Firmenausweis hat, steht schon hinter der Firewall.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was heißt das für Unternehmen in Deutschland?
Ausländische Geheimdienste tauchen in deutschen Firmen immer öfter auf. In der Bitkom-Studie „Wirtschaftsschutz 2026“ konnten 37 Prozent der betroffenen Unternehmen mindestens einen Angriff einem fremden Nachrichtendienst zuordnen, 2023 waren es 7 Prozent.[4] 19 Prozent nannten als Täter aktuelle oder frühere Beschäftigte, die mit Absicht handelten. Wer hierzulande für einen fremden Geheimdienst arbeitet, riskiert nach § 99 StGB sechs Monate bis zehn Jahre Haft.[5]
Drei Lehren aus dem OpenAI-Fall:
- Abfragen in internen Systemen protokollieren: Der Ingenieur hatte laut Anklage vorab in einem internen System nach Raumkalendern und Aufenthaltsorten der Führung gesucht.
- Den Zutritt zu Vorstandsräumen auf Berechtigte beschränken und Bildschirme sowie USB-Anschlüsse dort regelmäßig kontrollieren.
- Bei Verdacht auf einen staatlichen Auftraggeber den Verfassungsschutz einschalten, der Unternehmen im Wirtschaftsschutz vertraulich berät.
Wie stark OpenAI seine Forschung inzwischen abschottet, zeigt die Entscheidung, die stärksten Modelle nur noch ohne Internetzugang zu trainieren. Einen Termin für die nächste Verhandlung hat das Gericht noch nicht öffentlich gemacht.
Quellen
5 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Wall Street Journal, Angel Au-Yeung und Dave LawlerFBI Explores Espionage Case Against Saudi OpenAI Suspect (24. Oktober 2026, Bezahlschranke)
- US-Justizministerium, Office of Public AffairsSaudi National Arrested for Installing Surreptitious Audio Recording Device at OpenAI (13. Oktober 2026, aktualisiert)
- Cornell Law School, Legal Information Institute18 U.S.C. § 1831, Economic espionage
- BitkomAngriffe auf die deutsche Wirtschaft: Spur führt immer öfter zu ausländischen Geheimdiensten
- Bundesministerium der Justiz§ 99 StGB, Geheimdienstliche Agententätigkeit
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