Eine Klopapierrolle hinter dem Fernseher im Konferenzraum der OpenAI-Führung verbarg laut US-Justizministerium ein Abhörgerät. Das FBI hat einen 35-jährigen Ingenieur festgenommen, sein Anwalt warnt vor voreiligen Schlüssen. Deutsche Firmen sollten jetzt ihre eigenen Besprechungsräume prüfen.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenAm 30. September fanden Mitarbeiter von OpenAI in San Francisco ein Aufnahmegerät im USB-Anschluss eines Fernsehers. Neun Tage später nahm das FBI einen Ingenieur aus dem Produktteam fest, seit Dienstag läuft das Verfahren vor dem Bundesgericht in San Francisco.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Die Anklage wirft einem OpenAI-Ingenieur vor, ein Abhörgerät im Konferenzraum der Führung versteckt zu haben.
- Angeklagt ist Abhören, nicht Spionage. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
- OpenAI sieht keine Hinweise auf abgeflossene Modellgewichte, Quellcode oder Kundendaten.
- Laut Bitkom wurde in knapp jedem dritten deutschen Unternehmen vor Ort abgehört, sicher oder vermutlich.
Was wirft die Anklage dem Ingenieur vor?

Laut Strafanzeige steckte das Gerät, eingewickelt in Klopapier, seit rund zwei Tagen im Raum, in dem die Führung über Forschung und Produktpläne spricht. Überwachungsvideos zeigen den Ingenieur nach Darstellung der Ermittler mehrfach vor dem Raum, obwohl er dort keinen Zutritt hatte. Am 5. Oktober filmte eine neu installierte Kamera laut FBI, wie der Mann hinter den Fernseher schaute. In seiner Tasche fand der Werkschutz laut Anklage ein zweites, ähnliches Gerät.
Hinzu kommen laut Anklage digitale Spuren: Über das Chatbot-Konto seines Ehepartners soll der Beschuldigte gefragt haben, wie sich ein Dauer-Audiorekorder bauen, verschlüsseln und aus der Ferne abrufen lässt. In einem internen Werkzeug suchte der Ingenieur den Ermittlern zufolge nach Raumkalendern der Führung.
OpenAI hat den Mitarbeiter entlassen. Das Unternehmen habe das Gerät mit eigenen Modellen analysiert, sehe aber keine Hinweise auf abgeflossene Daten, teilte OpenAI auf X mit.
Ist das ein Spionagefall?
Der Vorwurf lautet auf Abhören oder versuchtes Abhören mündlicher Kommunikation, nicht auf Wirtschaftsspionage. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft und rund 217.500 € Geldstrafe. Ein Motiv nennt die Anklage nicht. FBI-Direktor Kash Patel sieht dennoch einen Versuch, „sensible Gespräche über die Superintelligenz-Technologie des Unternehmens“ abzugreifen, die Spionageabwehr des Justizministeriums wirkt mit.
Das Ministerium nennt den Mann einen saudischen Staatsbürger. Einen Auftraggeber oder eine Verbindung zu einem Staat behauptet die Anklage nicht. Verteidiger William Pernik betont die Unschuldsvermutung und warnt davor, den Fall wegen der Staatsangehörigkeit zu politisieren.
Wirtschaftsspionage im KI-Sektor hat ein Geschworenengericht bereits im Januar 2026 festgestellt: Der frühere Google-Ingenieur Linwei Ding hatte über 2.000 Seiten zu KI-Chips in ein privates Cloud-Konto geladen, für chinesische Firmen.[2] Im OpenAI-Fall steht dagegen ein analoges Werkzeug im Mittelpunkt. Zugleich wehren sich Anthropic und OpenAI gegen Konkurrenten, die per Destillation das Wissen ihrer Modelle abschöpfen.
Wie verbreitet ist Abhören in deutschen Firmen?
In der Bitkom-Studie Wirtschaftsschutz 2025 gaben 12 % der Unternehmen an, Besprechungen oder Telefonate vor Ort seien abgehört worden, weitere 20 % vermuten das.[3] Den Gesamtschaden durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage beziffert der Verband auf 289,2 Milliarden € im Jahr. Hierzulande drohen für heimliches Abhören nach § 201 StGB bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.[4]
Mithören kann auch die Konferenztechnik selbst, etwa LG-Fernseher, die bei schwarzem Bildschirm Ton aufzeichnen.
Innentäter fallen selten in der Firewall auf, sondern im Flur vor dem Konferenzraum.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Für Geschäftsführer folgen daraus vier Prüfschritte:
- Vorstandsräume vor wichtigen Terminen von Fachleuten auf Abhörtechnik untersuchen lassen.
- USB-Anschlüsse an Bildschirmen verschließen oder regelmäßig kontrollieren.
- Zutritt auf Berechtigte beschränken und protokollieren.
- Bei einem Fund nichts anfassen, Polizei oder Verfassungsschutz einschalten.
Am 19. Oktober entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft. Den organisatorischen Rahmen beschreibt der Ratgeber zur Informationssicherheit, weitere Fälle sammelt die KI-Rubrik.
Quellen
4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- US-Justizministerium, U.S. Attorney’s Office Northern District of CaliforniaPressemitteilung zur Festnahme wegen eines versteckten Aufnahmegeräts bei OpenAI (13. Oktober 2026)
- US-JustizministeriumPressemitteilung zum Schuldspruch gegen einen früheren Google-Ingenieur wegen Wirtschaftsspionage (Januar 2026)
- BitkomWirtschaftsschutz & Cybercrime 2025 (Präsentation zur Pressekonferenz)
- Bundesministerium der Justiz§ 201 StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
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