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Bisher braucht jeder der 8,1 Millionen Rettungseinsätze im Jahr eine ärztliche Verordnung auf Papier. Mit der Notfallreform, die der Bundestag am 15. Oktober beschlossen hat, soll dieser Transportschein wegfallen. Die Bundesregierung beziffert die Ersparnis auf 207,6 Millionen Euro im Jahr. Arztpraxen bekommen mit demselben Gesetz eine schärfere Terminmeldepflicht, deren Aufwand die Koalition nicht beziffert.

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35 Minuten für medizinisches Fachpersonal und 5 Minuten für die ärztliche Unterschrift: So viel Arbeitszeit setzt das Bundesgesundheitsministerium für jedes Formular Muster 4 an, die Verordnung einer Krankenbeförderung.[2] Nach jedem Rettungseinsatz wird dieser Schein bisher von Hand ausgefüllt und ärztlich unterschrieben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag hat die Notfallreform am 15. Oktober beschlossen, der Bundesrat berät voraussichtlich am 20. November.
  • Für Rettungseinsätze entfällt der Transportschein, die Wirtschaft spart laut Entwurf 207,6 Millionen Euro im Jahr.
  • Praxen melden der Terminservicestelle künftig Termine in einem festgelegten Umfang, nicht mehr nur freie.
  • Den Umfang legen Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen bis März 2027 fest, sonst das Schiedsamt.

Warum braucht ein Rettungseinsatz bisher einen Transportschein?

Ein weißer Spielzeug-Rettungswagen und ein Metallgitter-Korb mit einem Schild, das „MUSTER 4“ liest
Krankenkassen zahlen Notfallrettung künftig als Sachleistung statt nur Fahrkostenersatz. Rettungswagen benötigen keine ärztliche Verordnung mehr

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Notfallrettung bislang nur als Fahrkostenersatz nach § 60 SGB V. Für Fahrkosten verlangt die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses eine ärztliche Verordnung, deshalb hängt auch am Rettungswagen ein Formular.[2] Die Reform macht die medizinische Notfallrettung zu einer eigenen Sachleistung der Kassen. Mit der Bindung an die Fahrt entfällt die Verordnung.

Die Rechnung des Ministeriums beruht auf 8,1 Millionen Einsätzen laut amtlicher GKV-Statistik 2024, gut 25 Euro Personalkosten und 51 Cent Papier je Formular. Die gesamte Entlastung der Wirtschaft von 207,6 Millionen Euro im Jahr geht auf diesen einen Schein zurück. Der Normenkontrollrat nennt die Berechnung „nachvollziehbar und methodengerecht“. Zugleich rügt das Gremium, dass ihm das Ministerium den finalen Entwurf „zum wiederholten Male“ zu spät vorgelegt habe.[2]

Wer wird entlastet, wer zahlt mehr?

Bürgerinnen und Bürger sparen laut Entwurf 3,3 Millionen Stunden im Jahr, weil telefonische und videogestützte Beratung rund 1,5 Millionen Fahrten zur Notdienstpraxis oder Notaufnahme ersetzen soll. Die Verwaltung trägt dagegen Mehraufwand: rund 1,7 Millionen Euro jährlich bei der Sozialversicherung und 160.000 Euro bei Ländern und Kommunen, dazu einmalig 2,3 Millionen Euro.[1]

Außerhalb des Erfüllungsaufwands rechnet der Gesundheitsausschuss für den aufsuchenden Dienst und die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen mit Kassenausgaben von bis zu 140 Millionen Euro im Jahr, langfristig mit Minderausgaben von gut 1,2 Milliarden Euro. Versicherte zahlen für einen Rettungseinsatz künftig bis zu 15 statt 10 Euro Zuzahlung.[1]

Notfallreform: wer entlastet wird und wer mehr Aufwand hat
Jährlicher Erfüllungsaufwand laut Gesetzentwurf und Stand des Verfahrens
8,1 Mio.
Rettungseinsätze im Jahr brauchen künftig keine Verordnung einer Krankenbeförderung mehr
−207,6 Mio. €
Entlastung der Wirtschaft im Jahr, rund 25,60 € je weggefallenem Formular
−3,3 Mio. Std.
weniger Zeitaufwand für Bürger, weil rund 1,5 Millionen Fahrten zu Notdienstpraxis oder Notaufnahme entfallen sollen
+1,9 Mio. €
Mehraufwand der Verwaltung im Jahr: 1,7 Mio. € Sozialversicherung, 160.000 € Länder und Kommunen
Stand des Verfahrens
April 2026
Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf
12.06.2026
Bundesrat nimmt im ersten Durchgang Stellung
14.10.2026
Gesundheitsausschuss beschließt Änderungen, darunter die Terminmeldepflicht
15.10.2026
Bundestag beschließt die Notfallreform
20.11.2026
zweiter Durchgang im Bundesrat (voraussichtlich)
01.03.2027
Frist für den Umfang der Terminmeldepflicht, danach entscheidet das Schiedsamt

Ein Formular weniger spart 207,6 Millionen Euro, die neue Meldepflicht für Praxen hat dagegen niemand durchgerechnet.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
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Was ändert sich für Arztpraxen bei der Terminmeldung?

Bisher müssen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der Terminservicestelle nur „freie“ Termine melden, in gesetzlich nicht bestimmtem Umfang. Ein Änderungsantrag von Union und SPD schreibt § 75 Absatz 1a SGB V neu: Praxen melden künftig Termine in dem Umfang, den die Kassenärztliche Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen festlegt.[1]

Weil künftig auch Akutleitstellen und Integrierte Notfallzentren Termine in Praxen vermitteln, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen laut Begründung verbindlich festlegen, wie viele Termine gemeldet werden. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands lehnt die Änderung ab. „Meine Termine gehören mir“, sagt der Vorsitzende Dirk Heinrich, der auch das Eilverfahren kritisiert.[3] Den Aufwand der Praxen für die erweiterte Meldung beziffert der Ausschuss nicht.

Wann gilt die Reform?

Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 20. November im zweiten Durchgang mit dem Gesetz.[4] Der Kern der Reform gilt ab dem Tag nach der Verkündung. Im selben Paket steht die Rückkehr der Informationspflicht der Krankenkassen bei Beitragserhöhungen. Praxen sollten die Vorgaben ihrer Kassenärztlichen Vereinigung verfolgen, denn bis zum Frühjahr 2027 fällt die Entscheidung, welchen Anteil ihrer Termine die Terminservicestelle bekommt.

Quellen

4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Deutscher BundestagBeschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Drucksache 21/8629)14.10.2026
  2. Deutscher BundestagEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats, Drucksache 21/6808)01.07.2026
  3. Deutsches ÄrzteblattNotfallreform: BMG will mehr Verbindlichkeit bei Terminmeldungen der Praxen13.10.2026
  4. Kassenärztliche BundesvereinigungGesetz zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz) (Stand des Verfahrens, abgerufen 15.10.2026)

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