Mit der Reform der Kinder- und Jugendhilfe will der Bund die Kosten für Kita- und Schulbegleitung bremsen: Gruppenangebote sollen ab 2028 den Anspruch auf Einzelbegleitung erfüllen können. Die kommunalen Spitzenverbände halten die Einsparrechnung des Familienministeriums für „nicht belastbar“ und erwarten Mehrkosten in Milliardenhöhe.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie Jugendhilfe-Reform zielt auf einen schnell wachsenden Posten: Für rund 61.800 Fälle von Kita- und Schulbegleitung zahlen die Jugendämter etwa 1,8 Milliarden Euro im Jahr. Ab 2036 soll die Reform die Kommunen um 1,34 Milliarden Euro im Jahr entlasten, rund drei Viertel davon bei dieser Begleitung.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einsparungen sollen von 148,65 Millionen Euro 2028 auf 1,34 Milliarden Euro ab 2036 steigen.
- Rund 1 Milliarde davon ist ein gebremster Kostenanstieg, kein Rückgang heutiger Ausgaben.
- Der Verwaltungsaufwand sinkt um 20,8 Millionen Euro im Jahr, vor allem durch eine Prüfsoftware.
- Kommunen und Länder bestreiten die Rechnung, einen Kostenausgleich lehnt der Bund ab.
Woher sollen die 1,34 Milliarden Euro kommen?

Ohne Reform schreibt das Familienministerium die Kosten der Schulbegleitung mit 13 Prozent Wachstum im Jahr fort und landet 2036 bei einem zweistelligen Milliardenbetrag. Gruppenangebote sollen den Zuwachs erst um 10, dann um 20 Prozent dämpfen und ab 2036 stoppen. Gemessen an dieser Fortschreibung verbucht das Ministerium rund 1 Milliarde Euro Einsparung im Jahr.[1]
Ab 2033 sollen betreute Wohnformen weitere 250 Millionen Euro bringen, weil sie 30 Prozent günstiger sein sollen als die Heimerziehung. Vom Vorrang der Kita vor der Familienhilfe erwartet das Ressort 100 Millionen Euro. Methodisch belastbare Studien dazu fehlen, räumt die Begründung ein. Wie bei der Pflegereform hängt der größte Teil der Entlastung damit an einer Annahme.
Wie viel Verwaltungsaufwand fällt in den Jugendämtern weg?
Den Erfüllungsaufwand von Ländern und Kommunen senkt der Entwurf um 20,8 Millionen Euro im Jahr. In rund 278.000 Fällen jährlich prüfen Jugendämter bisher von Hand, welches Amt örtlich zuständig ist, laut Ressort zwei Stunden je Fall. Ein Prüfsystem des Bundes soll diese Prüfung übernehmen und 22,6 Millionen Euro sparen, abzüglich 1,9 Millionen für die nun unbefristeten Verfahrenslotsen.[1]
Die Rechnung setzt voraus, dass jedes Amt mitmacht: Laut Normenkontrollrat können Kommunen das System nutzen, müssen aber nicht.[1]
Der größte Teil ist ein gebremster Kostenanstieg bei Kita- und Schulbegleitung, gemessen an einer Fortschreibung mit 13 % Wachstum im Jahr. Die Kosten der Verfahrenslotsen von 9,35 Mio. € im Jahr sind abgezogen.
Belastbar sind die 20,8 Millionen Euro weniger Verwaltungsaufwand, die 1,34 Milliarden Euro beruhen auf Annahmen bis 2036.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Warum widersprechen Kommunen und Länder?
Die kommunalen Spitzenverbände rechnen mit Personal statt mit Wachstumsraten:[2] Bei einer halben Stelle je Schulklasse und einer je 200 Kitakinder bräuchte eine Kommune mit 200.000 Einwohnern rund 450 Vollzeitkräfte für Bildungsassistenz in Schulen und Kitas. Flächendeckend schätzen die Verbände den Bedarf auf 10 Milliarden Euro, vor Abzug wegfallender Einzelhilfen. Die Kostenbeteiligung der Länder aus dem Referentenentwurf fehlt im Regierungsentwurf.
Einen Kostenausgleich forderte der Bundesrat im September vergeblich: Die im Juni vereinbarte Ausgleichspflicht ab 200 Millionen Euro Mehrbelastung gilt erst für Entwürfe, die das Kabinett nach dem 1. Oktober 2026 beschließt, und nimmt das Jugendhilferecht aus.[1] Der Normenkontrollrat nennt die Einsparungen unsicher und verweist auf mögliche Mehrkosten für Personal in den Jugendämtern.
Das Ministerium begründet die Reform mit wachsendem Hilfebedarf bei sinkenden Mitteln der kommunalen Träger. Deckt ein Gruppenangebot den Bedarf eines Kindes nicht, bleibt der Anspruch auf Einzelbegleitung bestehen.
Was kommt auf Jugendämter und Träger zu?
Der Bundestag beriet den Entwurf am 8. Oktober in erster Lesung,[3] der Familienausschuss hörte am 12. Oktober Sachverständige an.[4] Ausstehend sind die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat. Die Bildungsassistenz soll ab 1. Januar 2028 gelten. Freie Träger, die heute Schulbegleiter für einzelne Kinder stellen, sollten früh mit Jugendämtern über Gruppenangebote verhandeln. Kämmerer prüfen in der eigenen Fallstatistik, wo Gruppenangebote den Bedarf decken.
Quellen
4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Deutscher BundestagEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG) (Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats, Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung, Drucksache 21/8274)
- Bundesvereinigung der kommunalen SpitzenverbändeSchriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum 1. KJHSRG (Ausschussdrucksache 21(13)57f)
- Deutscher BundestagErste Lesung der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Textarchiv)
- Deutscher BundestagKritischer Blick auf Reform der Kinder- und Jugendhilfe (Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
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