Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg will in dieser Wahlperiode mindestens 550 Stellen in Ministerien und Regierungspräsidien streichen. Die Sparquote liegt bei fünf Prozent, für den Landesbeauftragten für den Datenschutz bei 40 Prozent. Bei der Datenschutzbehörde in Stuttgart gingen 2025 fast doppelt so viele Beschwerden ein wie im Vorjahr.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenVon „rund 550 bis 600 Stellen“ sprach Verkehrsministerin Nicole Razavi (CDU) am Donnerstagabend in der SWR-Sendung „Zur Sache vor Ort“. Festgeschrieben ist der Abbau in Paragraf 2 des Haushaltsgesetzes 2027, das Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) am 9. Oktober dem Landtag zuleitete.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestens 550 Stellen sollen bis Ende der Wahlperiode 2031 wegfallen, 55 davon hatte die Koalition erst bei der Regierungsbildung geschaffen.
- Fast die Hälfte trifft die vier Regierungspräsidien: 252 von 5.043 Stellen.
- Der Landesdatenschutzbeauftragte soll 27 seiner 67,5 Stellen abgeben und beantragt beim Landtag stattdessen sechs zusätzliche.
Wo fallen die Stellen weg?

Als Bemessungsgrundlage dienen rund 10.000 Stellen der zentralen Verwaltung, Stand 29. September.[1] Die Ministerien geben 208,5 von 4.182,5 Stellen ab, die Regierungspräsidien 252 von 5.043. Hinzu kommen die 55 Neustellen aus der Regierungsbildung, die komplett entfallen sollen.
Der Zeitplan ist knapper, als die Wahlperiode vermuten lässt. Laut Begründung fällt 2027 ein Prozent der Stellen weg, 2028 und 2029 je zwei Prozent. Für 2027 listet der Entwurf 110 Stellen, die bis 1. Januar 2028 abgehen.
Warum soll der Datenschutz 40 Prozent abgeben?
Für den Landesdatenschutzbeauftragten setzt die Begründung eine Sonderquote an: 8 Prozent 2027, je 16 Prozent 2028 und 2029.[1] Von 67,5 Stellen blieben 40,5. Einen Grund für die Abweichung nennt das Finanzministerium nicht. Behördenchef Tobias Keber verweist auf den Koalitionsvertrag, nach dem ein Teil der Aufsicht an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz übergehen soll. Einen Gesetzentwurf dafür hat die Bundesregierung laut Keber nicht vorgelegt, bis dahin bleibt die Arbeit beim Land.[2]
Die Arbeitslast wächst dagegen. 2024 gingen 4.034 Beschwerden ein, 2025 schon 7.673, für 2026 rechnet die Behörde mit mehr als 10.000.[1] Rechnerisch kamen 2025 auf jede Stelle rund 114 Beschwerden. Bei 10.000 Beschwerden und 40,5 Stellen stiege der Wert auf knapp 250.
Keber hält die Kürzung für unionsrechtswidrig.[2] Artikel 52 der Datenschutz-Grundverordnung verlangt, Aufsichtsbehörden mit den nötigen Mitteln auszustatten. Der Europäische Gerichtshof forderte im Januar 2025, die Mittel an die Zahl der Beschwerden anzupassen. Mit einem eigenen Haushaltsplan beantragt der Beauftragte für 2027 sechs Stellen mehr, samt Stellenhebungen summiert sich der Mehrbedarf auf 491.600 Euro.[1]
Was spricht für den Abbau?
Grüne und CDU hatten im Koalitionsvertrag fünf Prozent weniger Stellen in der zentralen Verwaltung vereinbart, der Entwurf setzt diese Zusage um.[1] Dahinter steht die Kassenlage: Laut Rechnungshof wies die Planung im Juli für 2027 eine Deckungslücke von 5 Milliarden Euro aus, auf neue strukturelle Schulden will die Koalition verzichten.[3] Welche Summe der Abbau spart, beziffert das Finanzministerium in der Begründung nicht.
Zugleich vermisste der Rechnungshof eine Aufgabenkritik, also die Prüfung, welche Aufgaben der Staat aufgeben kann.[3] Dieselbe Lücke beklagt die Datenschutzbehörde: Die Stellen fallen weg, die Pflichten bleiben. Hessen beginnt beim Bürokratieabbau mit den Vorschriften und will etwa den Verweis auf den Stand der Technik aus 31 davon streichen.
Was bedeutet das für Unternehmen im Land?
Laut SWR bringt Bayaz den Entwurf am kommenden Mittwoch in den Landtag ein. Über den Antrag der Datenschutzbehörde entscheidet das Parlament mit dem Haushalt. An den Meldepflichten ändert sich nichts: Datenpannen mit Risiko für Betroffene melden Firmen weiter möglichst binnen 72 Stunden an den Landesbeauftragten, der im Land auch die Unternehmen beaufsichtigt. Bei Verfahren der Regierungspräsidien planen Sie ab 2027 besser etwas Puffer ein, dort fallen die meisten Stellen weg.
Quellen
3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Landtag von Baden-WürttembergEntwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2027 (Drucksache 18/700)
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergMehr Aufgaben, größere Arbeitslast, viel weniger Personal: Geplante Einsparungen beim LfDI verstoßen gegen Unionsrecht (Pressemitteilung)
- Rechnungshof Baden-WürttembergNeue Landesregierung steht vor großen haushaltspolitischen Herausforderungen (Pressemitteilung Nr. 02/2026)
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